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Führungszeugnis

Assistenzzeiten an Schulen [1] > in Hamburg [2] > Infos für die FSA [3] > Führungszeugnis

Um die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, dürfen Personen, die im schulischen Umfeld mit dieser besonders schutzbedürftigen Personengruppe arbeiten, keine einschlägigen strafrechtlichen Verurteilungen begangen haben.
Damit Sie als Fremdsprachenassistenzkraft (FSA) an einer Hamburger Schule tätig werden können, müssen Sie daher nachweisen, dass Sie nicht wegen kinder- oder jugendschutzrelevanter Straftaten verurteilt wurden. Dazu müssen Sie schon vor dem Beginn ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen.
Je nachdem, welche Nationalität Sie haben, müssen Sie ein „deutsches erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden“ (eFZ) oder ein von Ihrem Heimatland ausgestelltes nationales Äquivalent zum erweiterten Führungszeugnis (nFZ) einreichen.
Das eFZ beinhaltet neben allgemeinen Vorstrafen auch spezifische Eintragungen zu Verurteilungen wegen Sexualdelikten, die im regulären Führungszeugnis nicht aufgeführt werden, wenn sie als geringfügig eingestuft wurden. Dazu zählen beispielsweise Erstverurteilungen, die mit geringfügigen Geldstrafen belegt wurden oder Freiheitsstrafen von weniger als drei Monaten zur Folge hatten.

Zeitpunkt der Antragstellung
Es dauert üblicherweise 6-8 Wochen, bis das eFZ ausgestellt wird. Auch die Beantragung von nFZ in Drittstaaten nimmt erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch. Bitte beantragen Sie es deshalb innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Stipendienvertrags.

Die Art des Führungszeugnisses, welches Sie vorlegen müssen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab:

Australien, Kanada, Neuseeland, Schweiz, USA
In Ihren Herkunftsländern heißt das Äquivalent zum erweiterten Führungszeugnis i. d. R. „enhanced criminal record check“. Enhanced steht für „vulnerable sector verification – used to determine the possible existence of a criminal record and/or a sexual offence conviction for which an individual has received a pardon“.
Eine Endbeglaubigung / Apostille ist nicht erforderlich.

Sobald Sie das Dokument erhalten haben, legen Sie bitte einen Scan in Ihren persönlichen Leitz-Ordner. Wir werden den Scan datenschutzkonform an Ihre Schule übermitteln.
Das Original bringen Sie bitte mit nach Hamburg und geben es in Ihrer Einsatzschule ab. Die Schule wird es für Sie an die zuständige Personalsachbearbeitung senden.

EU-Mitgliedsländer, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Bitte beantragen Sie ein deutsches erweitertes Führungszeugnis.
Antrag per PostOnline BeantragungAntragstellung bei Wohnsitz in Deutschland
Haben Sie noch keinen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland, beantragen Sie das eFZ bitte analog per Post.

Sie benötigen drei Dokumente:

  1. Antragsformular
    In Ihrem persönlichen Leitz-Ordner finden Sie ein Dokument mit dem Dateinamen „eFZ_Antrag_[Nachname]_[Vorname]“. Dieses Antragformular ist soweit wie möglich vorausgefüllt.
    Bitte kontrollieren Sie alle Einträge auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ergänzen oder korrigieren Sie diese gegebenefalls:

    • Das Feld „Aktenzeichen / File No. / Numéro de dossier“ lassen Sie bitte frei.
    • Bitte tragen Sie Ihren Namen so ein, wie er in Ihrem Pass steht, keinen Spitznamen. Einen Geburtsnamen tragen Sie nur ein, wenn er vom Familiennamen abweicht – ansonsten bleibt das Feld leer.
    • Falls Sie mehr als eine Staatsangehörigkeit besitzen, geben Sie bitte alle Nationalitäten an.
    • Drucken Sie das Dokument aus.
  2. Aufforderung gemäß § 30 a Absatz 2 BZRG
    Sie finden die Aufforderung zur Vorlage eines eFZ ebenfalls in Ihrem persönlichen Leitz-Ordner. Der Dateiname lautet „eFZ_30aBZRG_[Nachname]_[Vorname]“. Bitte drucken Sie dieses Schreiben aus.
  3. Infoblatt Gebührenbefreiung Führungszeugnis
    Im Leitz-Ordner „_Info_fuer_alle_FSA“ befindet sich das Informationsschreiben des PAD „eFZ_PAD_Informationsblatt_Gebuehrenbefreiung“. Bitte drucken Sie auch diese pdf-Datei aus.

Amtliche Bestätigung Ihrer Identität

Bitte gehen Sie mit dem ausgefüllten und ausgedruckten Antragsformular zu einer behördlichen Stelle, wie einer Polizeiwache, dem Rathaus, einer Botschaft, einem Konsulat oder einem Notar. Legen Sie den Antrag zusammen mit Ihrem Identitätsnachweis (z.B. Reisepass) vor und unterschreiben auf der Linie neben „Unterschrift der antragstellenden Person“. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Unterschrift nicht in das darüberliegende Feld hineinragt, da das Formular später elektronisch ausgelesen wird.
Im roten Kasten unterhalb Ihrer Unterschrift bestätigt die Amtsperson, dass wirklich Sie selbst den Antrag unterschrieben haben und die Übereinstimmung der Daten im Formular mit Ihrem Reisepass.

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Versand per Post

Sobald Ihre Identität auf dem Formular bestätigt wurde, senden Sie die drei Dokumente (s.o.) per Post an das

Bundesamt für Justiz
Internationale Registerangelegenheiten
53094 Bonn
Deutschland

Sie müssen den Dokumenten kein Anschreiben beifügen.

Der Antrag kann nicht per Upload, E-Mail oder Fax übermittelt werden.

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Die Beantragung ist gebührenfrei

Im Formular werden Sie aufgefordert, die Gebühr für die Ausstellung des eFZ an das Bundesamt für Justiz (BfJ) zu überweisen. Als FSA sind Sie von der Zahlung der Gebühr befreit – bitte überweisen Sie daher kein Geld. Im Formular ist bereits vermerkt, dass Sie von der Gebühr befreit sind.

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Fertig

Das eFZ wird vom BfJ direkt an das Referat Europa und Internationales der Hamburger Schulbehörde gesandt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 6 bis 8 Wochen.
Sobald das eFZ eingetroffen ist, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung und können bei Bedarf einen Scan des Dokuments aus Ihrem persönlichen Leitz-Ordner herunterladen. Ihre Einsatzschule erhält ebenfalls auf datenschutzkonformen Weg einen Scan. Das Originaldokument wird in unserer Behörde zur Akte genommen.

Eine Online-Antragstellung [4] ist für Sie nicht möglich, weil dafür ein deutscher Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion erforderlich ist. Sollten Sie jedoch im Besitz eines solchen Ausweises sein, achten Sie bei der Online-Beantragung bitte darauf, das „erweiterte Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ beantragen.
Im Rahmen der Antragstellung können Sie Dokumente hochladen. Bitte laden Sie auf jeden Fall folgende Dokumente hoch:

  1. Anforderungsschreiben
    (liegt als pdf-Datei in Ihrem persönlichen Leitz-Ordner, Dateiname: „eFZ_Antrag_[Nachname]_[Vorname]“)
  2. Informationsblatt zur Gebührenbefreiung
    (liegt als pdf-Datei im Leitz-Ordner „_Info_fuer_alle_FSA“ unter dem Namen „eFZ_PAD_Informationsblatt_Gebuehrenbefreiung“)

ACHTUNG: Sollten es im Online-Verfahren nicht möglich sein, anzugeben, dass Sie von der Zahlung der Gebühr befreit sind, brechen Sie den Vorgang bitte ab. Eine bereits bezahlte Gebühr kann nicht erstattet werden. Wählen Sie in diesem Fall die Methode „Antrag per Post“.

Sollten Sie derzeit in Deutschland leben und offiziell an Ihrem deutschen Wohnsitz gemeldet sein, stellen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Gemeinde oder Meldebehörde einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde. In Hamburg heißt die Meldebehörde „Hamburg Service“. In anderen Bundesländern kann die Meldebehörde bspw. Gemeindeamt, Bürgerbüro oder Bürgeramt heißen.

Vermutlich müssen Sie für die Beantragung des eFZ einen Termin bei der Meldebehörde buchen (in Hamburg über die Schaltfläche „Jetzt einen Termin buchen“ beim Hamburg Service [5]). Mit der Terminbestätigung erhalten Sie Hinweise, welche Unterlagen bei der Antragstellung vorzulegen sind.
Bitte nehmen Sie zum Termin auf jeden Fall folgende Dokumente mit:

  1. Reisepass
  2. Anforderungsschreiben
    (liegt als pdf-Datei in Ihrem persönlichen Leitz-Ordner, Dateiname: „eFZ_Antrag_[Nachname]_[Vorname]“)
  3. Informationsblatt zur Gebührenbefreiung
    (liegt als pdf-Datei im Leitz-Ordner „_Info_fuer_alle_FSA“, Dateiname: „eFZ_PAD_Informationsblatt_Gebuehrenbefreiung“)

Das Antragsformular „eFZ_Antrag_[Nachname]_[Vorname]“ benötigen Sie bei einer persönlichen Beantragung in einer deutschen Meldebehörde nicht.

FAQ

FAQ zum deutschen Führungszeugnis
Muss ich ein deutsches oder ein europäisches Führungszeugnis vorlegen?
Haben Sie neben oder anstelle der deutschen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer EU-Mitgliedstaaten oder die britische Staatsangehörigkeit, wird automatisch ein „Europäisches Führungszeugnis“ ausgestellt.
Das europäische Führungszeugnis enthält nicht nur Auskünfte aus dem deutschen Strafregister, sondern auch aus dem Strafregister Ihres Herkunftslandes.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Ausstellung deutscher Führungszeugnissen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Als FSA sind Sie aber von dieser Gebühr befreit. Bitte legen Sie bei der Antragstellung unbedingt das „eFZ_PAD_Informationsblatt_Gebuehrenbefreiung.pdf“ vor, welches Sie im Leitz-Ordner „_Info_fuer_alle_FSA“ finden.

Wenn Sie nicht angeben, dass Sie von der Gebühr befreit sind und das Informationsblatt zur Gebührenfreiheit nicht vorlegen, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Eine Erstattung bereits gezahlter Gebühren ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Behörde oder Polizeidienststelle in Ihrem Heimatland für die amtliche Bestätigung Ihrer Identität möglicherweise eine Gebühr erhebt. Diese Kosten können wir leider nicht erstatten.

Weshalb muss meine Identität amtlich bestätigt werden?
Die Identitätsprüfung dient Ihrem Schutz. Sie stellt sicher, dass keine andere Person Ihre sensiblen Daten anfordern und missbrauchen kann.
Muss meine Identität vom deutschen Konsulat bestätigt werden?
Ihre Identität muss nicht zwingend von einem deutschen Konsulat bestätigt werden. In der Regel kann jede Polizeidienststelle oder Meldebehörde die amtliche Bestätigung durchführen. Dies ist in der Regel einfacher und schneller als die Terminvereinbarung beim deutschen Konsulat.
Die Mitarbeiter im Rathaus haben sich geweigert, auf dem Formblatt meine Identität zu bestätigen. Was soll ich jetzt tun?
Das BfJ stellt die Antragsformulare in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch zur Verfügung. In Ländern, in denen eine dieser Sprachen gesprochen wird, sollte klar sein, dass die amtliche Stelle lediglich bestätigen muss, dass die Personendaten im Formular mit denen Ihres Ausweises übereinstimmen und dass Sie selbst den Antrag unterschrieben haben. Die Behörde soll den Antrag nicht bearbeiten oder selbst ein Führungszeugnis ausstellen.

In Spanien und Italien kann es vorkommen, dass die Behörde sich weigert, ein Dokument zu unterschreiben, dessen Sprache sie nicht versteht. In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Versuchen Sie es erneut bei einer anderen Behörde und erklären die Situation. Weisen Sie darauf hin, dass die Behörde nur bestätigen muss, dass Ihre Personendaten mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen. Dies dient dem Schutz Ihrer sensiblen Daten vor unbefugter Anforderung.
  2. Senden Sie den Antrag ohne amtliche Bestätigung an das BfJ und fügen Sie zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses bei.
Ich befinde mich derzeit nicht an meinem Wohnort und auch nicht in meinem Heimatland. Kann die Bestätigung der Identität auch in meinem Urlaubsland durchgeführt werden?
Grundsätzlich kann die Bestätigung der Identität auch von einer Behörde oder Polizeidienststelle in einem anderen Land durchgeführt werden.
Ich habe bereits im UK bei meiner Bewerbung ein ICPC vorgelegt. Genügt das?
Für den Einsatz als FSA gelten die rechtlichen Vorgaben des jeweiligen Gastlandes. In Deutschland ist das eFZ Voraussetzung für einen Einsatz an einer Schule. Das ICPC kann daher nicht als Ersatz für das eFZ akzeptiert werden.
Andere FSA haben berichtet, dass sie kein eFZ für ihre Assistenzzeit benötigen. Warum muss ich eines vorlegen?
Das Schulsystem in Deutschland ist föderal strukturiert. Das heißt, jedes Bundesland hat im Bereich der Schulbildung weitgehende Eigenverantwortung. Je nachdem in welchem Bundesland eine FSA eingesetzt wird, ist eine andere Behörde zuständig, die gegebenenfalls auch unterschiedliche Formulare verwendet und unterschiedliche Anforderungen stellt.
In Hamburg ist die Vorlage des eFZ zwingend erforderlich.
Ich war schon im letzten Schuljahr FSA und habe bereits ein eFZ vorgelegt. Brauche ich ein neues?
Wenn Sie Ihre erste Assistenzzeit in Hamburg verbracht haben, befindet sich Ihr eFZ bereits in unseren Akten. In diesem Fall müssen Sie kein neues eFZ vorlegen.

Waren Sie im letzten Schuljahr in einem anderen deutschen Bundesland tätig und haben dort ein eFZ vorgelegt, nennen Sie uns bitte die Kontaktperson der dortigen Schulbehörde (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Wir werden dann bei der anderen Behörde anfragen, ob Ihr eFZ dort vorliegt und keine Einträge enthält. Erhalten wir eine Bestätigung, müssen Sie kein neues eFZ vorlegen. Wir informieren Sie, sobald wir eine Rückmeldung von der anderen Behörde erhalten haben.

Haben Sie die erste Assistenzzeit in einem anderen Staat absolviert, müssen Sie für die kommende Assistenzzeit ein neues eFZ vorlegen.
Dasselbe gilt, wenn sich Ihre zweite Assistenzzeit nicht unmittelbar an die vorherige anschließt.
Wo finde ich den Leitz-Ordner?
Das Referat Europa und Internationales der Hamburger Schulbehörde nutzt für die Übermittlung von Dokumenten mit personenbezogenen Daten die datenschutzkonforme Leitz Cloud. FSA, denen wir ein Stipendium anbieten, erhalten von uns zunächst eine entsprechende Ankündigung per E-Mail und am selben Tag die Zugangsdaten zu ihrer persönlichen Leitz-Cloud. In der Cloud finden Sie alle wichtigen Dokumente, wie zum Beispiel auch Ihren Stipendienvertrag.
Ich habe vor 4 Wochen meinen Antrag an das BfJ geschickt und immer noch keine Nachricht erhalten.
Die lange Bearbeitungszeit ist leider nicht zu vermeiden. Bei Antragstellenden mit britischer oder EU-Staatsangehörigkeit wird automatisch ein europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Dazu werden Mitteilungen aus dem Strafregister des Heimatlandes angefordert. Das Heimatland muss die Auskunft innerhalb von 20 Arbeitstagen geben. Das führt dazu, dass die Bearbeitungszeit im Normalfall 6-8 Wochen beträgt.

Da das BfJ ein eFZ zur Vorlage bei einer Behörde nicht an Sie, sondern direkt an die Hamburger Schulbehörde sendet, ist es normal, dass Sie von dort nichts hören. Nur wenn es Probleme mit der Ausstellung des eFZ gibt, wird das BfJ Sie kontaktieren.

Sobald Ihr eFZ hier eintrifft, infomieren wir Sie per E-Mail und legen einen Scan in Ihre Leitz-Cloud.

Ich befinde mich bereits in Deutschland und habe noch kein eFZ beantragt. Wie kann ich das jetzt noch machen?
Wenn Sie sich in Deutschland aufhalten und offiziell an Ihrem deutschen Wohnsitz gemeldet sind, können Sie das eFZ bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde oder Meldebehörde (z. B. Rathaus, Gemeindeamt, Bürgerbüro) beantragen. Bitte beachten Sie dazu die obenstehende Informationen unter Antragstellung bei Wohnsitz in Deutschland [6].
Meine Assistenzzeit beginnt in wenigen Tagen und ich habe noch kein eFZ. Was passiert jetzt?
Liegt Ihr eFZ bei Beginn Ihrer Assistenzzeit nicht vor, können Sie Ihre Aufgaben zunächst nur eingeschränkt wahrnehmen.
Fehlt das eFZ zwei Wochen nach Ihrem Antritt noch immer, kann der Stipendienvertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung durch die Behörde gekündigt werden. Aufwendungen wie bspw. Reisekosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Mein Führungszeugnis enthält einen Eintrag. Kann ich dennoch als FSA tätig werden?
Nein, das ist nicht möglich.
Enthält Ihr Führungszeugnis einen Eintrag, entfällt die Geschäftsgrundlage für den Stipendienvertrag, Sie können die Assistenzzeit nicht antreten und erhalten weder Stipendienzahlungen noch Versicherungsschutz. Aufwendungen wie bspw. Reisekosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
FAQ zum Führungszeugnis aus Drittstaaten
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für Führungszeugnisse, die von Drittstaaten [7] ausgestellt werden, können leider nicht erstattet werden.
Ich habe vor einigen Monaten für einen anderen Zweck ein Führungszeugnis erhalten. Genügt das?
Das Führungszeugnis darf bei Beginn Ihrer Assistenzzeit nicht älter 3 Monate sein. Ist Ihr Führungszeugnis nur unwesentlich älter, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Einsatzschule, ob es akzeptiert wird. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
Andere FSA haben berichtet, dass sie kein FZ für ihre Assistenzzeit benötigen. Warum muss ich eines vorlegen?
Das Schulsystem in Deutschland ist föderal strukturiert. Das heißt, jedes Bundesland hat im Bereich der Schulbildung weitgehende Eigenverantwortung. Je nachdem in welchem Bundesland eine FSA eingesetzt wird, ist eine andere Behörde zuständig, die gegebenenfalls auch unterschiedliche Formulare verwendet und unterschiedliche Anforderungen stellt.
In Hamburg ist die Vorlage eines aktuellen nFZ zwingend erforderlich.
Ich war schon im letzten Schuljahr FSA und habe bereits ein FZ vorgelegt. Brauche ich ein neues?
Wenn Sie Ihre erste Assistenzzeit in Hamburg verbracht haben, befindet sich Ihr nFZ bereits in unseren Akten. In diesem Fall müssen kein neues vorlegen.

Waren Sie im letzten Schuljahr in einem anderen deutschen Bundesland tätig und haben dort ein nFZ vorgelegt, nennen Sie uns bitte die Kontaktperson der dortigen Schulbehörde (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Wir werden dann bei der anderen Behörde anfragen, ob Ihr nFZ dort vorliegt und keine Einträge enthält. Erhalten wir eine Bestätigung, müssen Sie kein neues nFZ vorlegen. Wir informieren Sie, sobald wir eine Rückmeldung von der anderen Behörde erhalten haben.

Haben Sie die erste Assistenzzeit in einem anderen Staat absolviert, müssen Sie für die kommende Assistenzzeit ein neues nFZ vorlegen.
Dasselbe gilt, wenn sich Ihre zweite Assistenzzeit nicht unmittelbar an die vorherige anschließt.
Wo finde ich den Leitz-Ordner?
Das Referat Europa und Internationales der Hamburger Schulbehörde nutzt für die Übermittlung von Dokumenten mit personenbezogenen Daten die datenschutzkonforme Leitz Cloud. FSA, denen wir ein Stipendium anbieten, erhalten von uns zunächst eine entsprechende Ankündigung per E-Mail und am selben Tag die Zugangsdaten zu ihrer persönlichen Leitz-Cloud. In der Cloud finden Sie alle wichtigen Dokumente, wie zum Beispiel auch Ihren Stipendienvertrag.
Meine Assistenzzeit beginnt in wenigen Tagen und ich habe noch kein Führungszeugnis. Was passiert jetzt?
Liegt Ihr nFZ bei Beginn Ihrer Assistenzzeit noch nicht vor, können Sie Ihre Aufgaben zunächst nur eingeschränkt wahrnehmen.
Fehlt das nFZ zwei Wochen nach Ihrem Antritt noch immer, kann der Stipendienvertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung durch die Behörde gekündigt werden. Aufwendungen wie bspw. Reisekosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Mein Führungszeugnis enthält einen Eintrag. Kann ich dennoch als FSA tätig werden?
Nein, das ist nicht möglich.
Enthält Ihr Führungszeugnis einen Eintrag, entfällt die Geschäftsgrundlage für den Stipendienvertrag, Sie können die Assistenzzeit nicht antreten und erhalten weder Stipendienzahlungen noch Versicherungsschutz. Aufwendungen wie bspw. Reisekosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Auf dieser Seite verwandte Abkürzungen:
eFZ
erweitertes deutsches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
nFZ
nationales Führungszeugnis (enhanced criminal record check, police check, FBI fingerprint check…)
BfJ
Bundesamt für Justiz
FSA
Fremdsprachenassistenzkraft
[8]