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Antrag auf Zuweisung von FSA

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Anträge auf Zuweisung von Fremdsprachenassistent:innen (FSA) können ab Januar gestellt werden. Sowie das Antragsformular zur Verfügung steht, erhalten die Schulleitungen allgemeinbildender staatlicher Hamburger Schulen per E-Mail einen entsprechenden Hinweis und den Zugangscode.
Lehrkräfte, die in den letzten zwei Jahren FSA betreut oder im Auftrag der Schulleitung beantragt haben, erhalten eine nachrichtliche Information über den Beginn des Antragsverfahrens.

Antragsfrist ist jeweils der 15. Februar für das darauffolgende Schuljahr.

Eine Eingangsbestätigung Ihres Antrags erhalten Sie üblicherweise innerhalb weniger Tage. Die Mitteilung, ob die Haushaltsmittel eine hälftige Finanzierung der von Ihnen beantragten FSA erlaubt, folgt innerhalb einer Woche. Reichen die Haushaltsmittel nicht, können Sie sich noch für eine Vollfinanzierung durch Ihre Schule entscheiden.

Die tatsächliche Zuweisung der gewünschten FSA ist abhängig von der Anzahl der Bewerbungen ausländischer Studierender und erfolgt regelmäßig ab Ende Mai.

zum Antragsformular
Zum Ausfüllen des Antrags wird ein Zugangscode benötigt. Der Code wird im Januar mit der Ausschreibung per E-Mail an die Schulleitung übermittelt.

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