Assistenzzeiten an Schulen > in Hamburg > Infos für die FSA > 2. Jahr
Falls Sie im laufenden Schuljahr als Fremdsprachenassistenzkraft (FSA) in Hamburg eingesetzt sind und Interesse daran haben, ein weiteres Jahr als FSA tätig zu werden, beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise:
- Die Verlängerung Ihrer laufenden Assistenzzeit über den in Ihrem Stipendienvertrag genannten letzten Tag der Assistenzzeit hinaus ist nicht möglich.
Sollte Ihre Schule Ihnen im Anschluss an die Assistenzzeit einen Honorarvertrag bis zu den Sommerferien anbieten, beachten Sie bitte, dass Ihr Versicherungsschutz PAD-PLUS mit Ablauf der Assistenzzeit endet und nur für touristische Zwecke verlängert werden kann. Ohne die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes benötigen Sie für einen Honorarvertrag eine Arbeitserlaubnis.
- Sie können sich für ein 2. Jahr als FSA bewerben. Das Bewerbungsverfahren wird vom PAD koordiniert.
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Zeit zwischen der Beendigung der jetzigen Assistenztätigkeit bis zum Beginn der neuen Assistenzzeit im Herbst kein Stipendium erhalten.
- Ein 3. Jahr als FSA im selben Land ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Vermittlungschancen
Erstbewerber:innen werden mit Priorität vermittelt.
Englisch- und französischsprachige Zweitbewerber:innen haben gute Aussichten auf erneute Vermittlung.
Die Anzahl der spanischen FSA, die für ein zweites Jahr zugelassen werden, ist seitens der spanischen Regierung limitiert – 2021 wurden bundesweit 35 Zweitbewerber:innen akzeptiert.
Regionaler Einsatzwunsch / Einsatz an derselben Schule
Im Bewerbungsformular können Sie bis zu drei Bundesländer angeben, in denen Sie die zweite Assistenzzeit verbringen möchten. Sie können auch vermerken, ob Sie an Ihrer jetzigen Einsatzschule bleiben möchten.
Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Bundesland Sie eine zweite Assistenzzeit absolvieren können, trifft der PAD. Möchten Sie erneut in Hamburg eingesetzt werden, setzen wir uns gern dafür ein.
Ein Einsatz an Ihrer aktuellen Hamburger Schule ist zusätzlich davon abhängig, dass Ihre Schule
- im kommenden Schuljahr eine Assistenzkraft finanzieren kann und
- fristgerecht einen Antrag auf Zuweisung einer FSA mit Ihrer Herkunftssprache stellt.
Bewerbung
Das Bewerbungsformular und den Link zum Upload der Bewerbung finden Sie unter
https://www.kmk-pad.org/programme/fremdsprachenassistenzkraefte/studierende-aus-dem-ausland.html > Zweite Assistenzzeit
Bewerbungsfrist
Bewerbungen können bis zum 31. März beim PAD eingereicht werden.
Die Benachrichtigung über den Erfolg Ihrer Bewerbung erhalten Sie voraussichtlich ab Juni vom PAD.
Beginn der zweiten Assistenzzeit
Der Programmbeginn ist bundesweit festgelegt, siehe
Termine.
In Hamburg stehen in begrenztem Umfang Mittel zur Verfügung, um FSA im zweiten Jahr einen Beginn zum 01. September zu ermöglichen. Sofern Sie daran interessiert sind, die zweite FSA-Zeit bereits am 1. September zu beginnen, melden Sie dies bitte der zuständigen Sachbearbeitung der Hamburger Schulbehörde (siehe linke Spalte).
Visum
FSA aus
visumspflichtigen Drittstaaten, die Deutschland nach der ersten Assistenzzeit verlassen, können für die zweite Assistenzzeit erneut visumsfrei einreisen und innerhalb von 90 Tagen die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Sofern Sie den Sommer in Deutschland verbringen möchten, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig in der zuständigen Ausländerabteilung des Kundenzentrums nach den Möglichkeiten der Verlängerung Ihres Visums.
Versicherung
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Zeit zwischen der Beendigung der jetzigen Assistenztätigkeit bis zum Beginn der neuen Assistenzzeit
nicht über den PAD-PLUS-Reiseschutz versichert sind.
Wenn Sie in dieser Zeit keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, können Sie bei der Bernhard-Assekuranzmakler GmbH & Co. KG auf eigene Kosten eine
Verlängerung des aktuellen Versicherungsschutzes für touristische Zwecke beantragen.