Assistenzzeiten an Schulen [1] > in Hamburg [2] > Infos für die FSA [3] > 2. Jahr
Falls Sie im laufenden Schuljahr als Fremdsprachenassistenzkraft (FSA) in Hamburg eingesetzt sind und Interesse daran haben, ein weiteres Jahr als FSA tätig zu werden, beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise:
- Die Verlängerung Ihrer laufenden Assistenzzeit über den in Ihrem Stipendienvertrag genannten letzten Tag der Assistenzzeit hinaus, ist nicht möglich.
Sollte Ihre Schule Ihnen im Anschluss an die Assistenzzeit einen Honorarvertrag bis zu den Sommerferien anbieten, beachten Sie bitte, dass Ihr Versicherungsschutz PAD-PLUS mit Ablauf der Assistenzzeit endet. Die private Verlängerung auf eigene Kosten ist nur für touristische Zwecke möglich. Ohne die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes benötigen Sie für einen Honorarvertrag eine Arbeitserlaubnis.
- Sie können sich für ein 2. Jahr als FSA bewerben.
Das Bewerbungsverfahren wird vom PAD koordiniert. Nachfragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an die für Ihr Herkunftsland zuständige Sachbearbeitung [4] beim PAD.Bitte beachten Sie, dass Sie in der Zeit zwischen der Beendigung der jetzigen Assistenztätigkeit bis zum Beginn der neuen Assistenzzeit im Herbst kein Stipendium erhalten und nicht über das Programm versichert sind
- Ein 3. Jahr als FSA im selben Land ist grundsätzlich nicht vorgesehen.