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Für viele Fremdsprachenassistent:innen (FSA) ist das Assistenzjahr der erste längere Aufenthalt im Ausland. Beim Einleben in Hamburg und bei der Unterbringung sind die Neuankömmlinge auf die Hilfe der Schulen angewiesen. Die Betreuungslehrkraft nimmt möglichst bald nach Zuweisung Kontakt zur FSA auf und unterstützt bei der Suche nach einer Unterkunft.
Unabhängig von ihren beruflichen Plänen sind die FSA in aller Regel noch im Studium und haben bislang weder theoretische Kenntnisse im Bereich Methodik/Didaktik noch praktische Erfahrung als Unterrichtende. Sie benötigen eine sorgfältige Einführung in die Arbeitsmittel, altersgerechte Methoden und Sprechweisen sowie kollegiale Kooperationsangebote, bevor sie in angemessenem Umfang auch bedingt selbständig arbeiten können.
Daher ist für einen sinnvollen und erfolgreichen Einsatz grundsätzlich eine fachliche Betreuung und Anleitung durch Fachlehrkräfte während der Assistenzzeit erforderlich.
Eine Betreuungslehrkraft, die bereit und in der Lage ist, sich in die Situation des jungen Menschen hineinzuversetzen, muss bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung benannt werden.
Betreuung von FSA – Aufgaben in chronologischer Reihenfolge
Seit Herbst 2025 werden iserv-Adressen als alias zur Schuldock-Adresse geführt. Das bedeutet, dass Sie an Ihre Schuldock-Adresse gesandte E-Mails im selben Account wie an Ihre iserv-Adresse versandte E-Mails abrufen können.
Anders als die iserv-Adressen der verschiedenen Hamburger Schulen weisen die Schuldock-Adressen eine gleichmäßige Syntax auf: Vorname Punkt Nachname at schuldock-Instanz Punkt hamburg Punkt de. Bei Verwendung der Schuldock-Adressen können wir also sicher sein, Sie über einen von Dataport gehosteten Account zu erreichen. Aus diesem Grund werden E-Mails mit sensiblen Inhalten ausschließlich an BSFB- und Schuldock-Accounts gesandt.
Wir bitten um Verständnis, dass sämtliche das FSA-Programm betreffende E-Mails regelhaft an BSFB- und Schuldock-Accounts gesandt werden, auch wenn im Einzelfall der Inhalt datenschutzrechtlich unbedenklich ist. Der grund dafür ist, dass der E-Mail-Versand überwiegend per Serienbrieffunktion erfolgt. Um diejenigen Nachrichten, die keine sensiblen Daten enthalten, an abweichende E-Mail-Adressen zu senden, müssten fallbezogen die Verteilerlisten des Auslandsreferats geändert werden. Dieser Aufwand ist nicht vertretbar.
Das schließt nicht aus, dass wir bei Erhalt einer Nachricht von Ihnen über die Antworten-Funktion auch Ihren iserv-Account ansteuern, wenn der Inhalt unbedenklich ist.
Die Bewerbungsunterlagen Ihrer FSA erhalten Sie ebenso wie die Zuweisungsschreiben und den mit der FSA geschlossenen Stipendienvertrag über für Sie freigegebene Schuldock Ordner. Zugang zu den Unterlagen erhalten die:der Schulleiter:in und die Betreuungslehrkraft. Setzen Sie mehrere FSA an Ihrer Schule ein, haben alle Betreuungslehrkräfte Ihrer Schule Zugriff auf sämtliche FSA-Unterlagen. Bitte loggen Sie sich in der Schuldock Ihrer Schule ein und öffnen das Modul „Wolke“. Der für Sie freigegebene Ordner FSA_Schulname > JJJJ_Länderkürzel enthält alle Dokumente zur Zuweisung.
Die Unterlagen stehen Ihnen dort während der gesamten Einsatzdauer Ihrer FSA zur Verfügung. Sofern Sie sie herunterladen, speichern Sie die Dateien bitte datenschutzkonform.
Bitte besprechen Sie die Aufgabenverteilung.
Falls Ihre FSA bestimmte Materialen mitbringen soll, sollten Sie Ihre Wünsche rechtzeitig signalisieren.
Bitte klären Sie mit Ihrer Schulleitung, ob sie mit Ihrer Unterstützung ein Dokument akzeptiert, welches nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt ist. Muss der Nachweis in deutscher oder englischer Sprache erbracht werden, weisen Sie Ihre FSA bitte möglichst schnell darauf hin, damit sie sich ggf. rechtzeitig um einen internationalen Impfpass bzw. eine beglaubigte Übersetzung der nationalen Bescheinigung kümmern kann.
Kann der Masernschutz nicht am 1. Schultag nachgewiesen werden, darf die FSA die Schule nicht betreten. Sie kann die Assistenzzeit nicht beginnen und hat keinen Anspruch auf Stipendienzahlung. Bei verspäteter Vorlage und dadurch verspätetem Antritt beginnt der Anspruch auf Stipendienzahlung mit dem Antritt, nicht rückwirkend. Kann der Masernschutz nicht innerhalb einer Woche nach vorgesehenem Antritt nachgewiesen werden, kann die Behörde den Stipendienvertrag außerordentlich fristlos kündigen; Aufwendungen werden der FSA nicht erstattet.
Hinweise zum Verfahren der Dokumentation finden Sie im IntranetDas Intranet der BSFB erreichen Sie über die Anwendung FHHPortal in Schuldock [5].
Die deutschen Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Justiz direkt an das Auslandsreferat der BSFB übermittelt. Bei Eintreffen legen wir einen Scan in den für Sie freigegebenen Schuldock-Ordner und benachrichtigen Sie. Die Erfüllung der Anforderungen ist bei eintragsfreien deutschen erweiterten Führungszeugnissen zweifelsfrei gegeben.
FSA aus Drittstaaten übermitteln dem Auslandsreferat zunächst einen Scan ihres nationalen Führungszeugnisses. Bei Eintreffen legen wir den Scan in den für Sie freigegebenen Schuldock-Ordner und benachrichtigen Sie.
Die Akzeptanz liegt in der Verantwortung der Schulleitung.
FSA aus Drittstaaten werden aufgefordert, das Original ihres nationalen Führungszeugnisses bei Antritt in der Schule einzureichen. Bitte leiten das Original an die zuständige Personalsachbearbeitung [7] weiter.
FSA, die unmittelbar im Anschluss an eine Assistenzzeit ein weiteres Jahr absolvieren und die bereits im Vorjahr ein den Anforderungen genügendes Führungszeugnis eingereicht haben, müssen im Folgejahr kein neues Führungszeugnis vorlegen. Das gilt auch, wenn die FSA die erste Assistenzzeit in einem anderen Bundesland absolviert hat.
Enthält das Führungszeugnis einen Eintrag, entfällt die Geschäftsgrundlage für den Stipendienvertrag. Die FSA kann ihre Tätigkeit nicht aufnehmen, erhält kein Stipendium, keinen Versicherungsschutz und keinen Ersatz für getätigte Aufwendungen wie bspw. Reisekosten.
Verlinkungen zu Informationen zum Wohnen in Wohnanlagen für Studierende finden Sie hier [8]. Dort finden Sie ab Ende Juni auch eine Liste der Einsatzschulen – evtl. hilfreich bei Unterkünften, die von mehreren FSA genutzt werden könnte.
Die stellvertretenden Schulleitungen verfügen über die erforderliche Berechtigung, Untis Konten anzulegen.
Es wird dringend empfohlen, die 90-Tage-Frist nicht auszureizen und sich so bald wie möglich um die Beantragung zu kümmern. Die Terminbuchung über den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis [10] legalisiert den Aufenthalt nach Ablauf der 90 Tage und kann durch die systemgenerierte E-Mail-Eingangsbestätigung zur Terminbuchung nachgewiesen werden.
Als Betreuungslehrkraft sollten Sie das durchaus im Blick behalten, denn wird die Frist überschritten, folgt zwingend die Ausweisung. Das wäre nicht nur für Ihre FSA äußerst unangenehm, sondern liegt ja auch nicht im Interesse Ihrer Schüler:innen.
Grundsätzlich kann der Termin auch schon vor Einreise beantragt werden, allerdings hängt die Zuständigkeit der Ausländerabteilung von der Meldeadresse ab. Sobald die einwohnerrechtliche Anmeldung erfolgt ist, sollte der Termin beantragt werden.
Weitere wichtige Hinweise hierzu finden Sie hier [10].
Die Antrittsmeldung muss dokumentieren, wann die FSA tatsächlich die Beschäftigung an der Schule aufgenommen hat, sie darf also nicht bereits vor Antritt ausgestellt werden. Der Antritt muss durch die Schule bestätigt werden, nicht wie vom PAD kommuniziert durch die FSA selbst.
In dem Formular PS 73a Antrittsmeldung [12] können Sie eine der Optionen durch „FSA mit 12 WoStd“ ersetzen.
Der Beginn der Assistenzzeit wird durch den Stipendienvertrag festgelegt.
Antrittsdatum ist grundsätzlich der erste Tag, an dem die FSA der Schule tatsächlich zur Verfügung steht. Individuelle Absprachen zu einem abweichenden Beginn sind möglich, beachten Sie aber:
- Ein späterer Beginn als im Stipendienvertrag genannt, mindert die erste Stipendienzahlung!
Dies gilt nicht, wenn Sie aus schulorganisatorischen Gründen die Präsenz erst für den darauffolgenden Tag vereinbaren, siehe dazu auch …während der Assistenzzeit [13] > Freistellung von schulischen Verpflichtungen. - Ein früherer Beginn als der lt. Stipendienvertrag frühestmögliche erhöht nicht die erste Stipendienzahlung!
- Der Beginn des Versicherungsschutzes ist an den Beginn der Stipendienzahlung gekoppelt, setzt also nicht durch freiwilligen (unbezahlten) früheren Antritt vorzeitig ein, verschiebt sich aber bei späterem Antritt.
Bitte senden Sie die Antrittsmeldung an die zuständige Personalsachbearbeitung [7] und parallel an die Sachbearbeitung [14] im Referat Europa und Internationales.
- Schultyp, Lernstufen, Schüler:innen, Ausbildungsziel der Schule
- Räumliche Organisation der Schule
- logistische Fragen: Arbeitsplatz/Postfach im Aufenthaltsraum für Lehrkräfte, Zugang zu Fotokopierern/Unterrichtstechnologie etc.
- Terminpläne (Ferien, Feiertage, Schulfeste, Projektwochen, Fortbildungen für Lehrkräfte, Schulpraktika etc.)
- Wichtige Kontaktpersonen (Schulleitung, Leitung Fachbereich, Sekretariat/Verwaltung, Hausmeister:in etc.)
Bei der Organisation des Einsatzes erweisen sich u. a. folgende Maßnahmen als hilfreich:
- Abstimmung über Aufgaben/Rolle, Erwartungen und Ziele
- Unterrichtshospitation zur Eingewöhnung
- Festlegung regelmäßiger Gesprächszeiten zwecks:
- Koordinierung des Unterrichtseinsatzes in den verschiedenen Lernstufen
- Vorbereitung und Einsatz von Lernmaterial und Unterrichtstechnologie
- Vorbereitung von Testformaten
- Koordinierung extracurricularer FSA-Einsätze
- Gelegenheit für die FSA zu Rückfragen, Feedback
Anregungen für Einsatzbereiche finden Sie hier [15].
Ab dem 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.
Da in einigen Ländern Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in der bei uns üblichen Form nicht bekannt sind, haben die FSA dies nicht zwangsläufig im Blick. Bitte erläutern Sie Ihrer FSA die Erfordernisse.
Erkrankt die FSA während der Ferien außerhalb Deutschlands und kann sie aufgrund der Erkrankung nicht rechtzeitig zum Schulbeginn zurückkehren, muss sie sich am Aufenthaltsort ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Dieses muss aber unseren Anforderungen genügen:
- Der Wortlaut „arbeitsunfähig erkrankt“ (bzw. ein entsprechender englischer/französischer/spanischer… Ausdruck) muss enthalten sein.
- Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit müssen genannt werden. Bei Folgebescheinigungen genügt die Angabe „weiterhin bis zum …“
- Eine Diagnose soll nicht enthalten sein.
Krankenstandsmitteilungen und AU-Bescheinigungen senden Sie bitte an die zuständige Personalsachbearbeitung [7]. Im Falle längerer Erkrankung oder auffallend gehäufter Fehlzeiten Ihrer FSA informieren Sie bitte die zuständige Sachbearbeitung [14] im Referat Europa und Internationales.
- die Teilnahme an universitären Prüfungen im Heimatland, nicht jedoch für die Vorbereitung auf die Prüfung.
Freistellung bis zu 14 Kalendertage in der gesamten Assistenzzeit, siehe Stipendienvertrag. Mehrere Freistellungen zwecks Prüfungsteilnahme dürfen 14 Kalendertage auch in der Summe nicht überschreiten. Ein Nachweis der Prüfungstermine ist der Schulleitung vorzulegen. - Behördengänge, die sich nicht außerhalb des Unterrichtseinsatzes erledigen lassen.
Die einwohnerrechtliche Anmeldung ist in jedem Standort des Hamburg Service (ehemals Kundenzentrum), also auch im schulischen Umfeld möglich und nimmt aufgrund der sehr gut organisierten Abläufe i. d. R. nicht mehr als eine halbe Stunde in Anspruch.
Termine in der Ausländerabteilung sind schwer zu bekommen, können daher nicht auf den Unterrichtseinsatz abgestimmt werden und dauern vermutlich länger.
Die Freistellung und deren Dauer liegt im Ermessen der Schulleitung. - in besonders begründeten Einzelfällen.
Es liegt im Ermessen der Schulleitung, in besonders begründeten Einzelfällen Freistellungen für andere Zwecke auszusprechen. Die Freistellung soll 3 Tage nicht überschreiten, die versäumten Stunden sind vor-, in dringenden Fällen nachzuarbeiten.
Durch die Schulleitung erteilte Freistellungen sind schulinterne Regelungen. Die Stipendienzahlung wird nicht unterbrochen, eine Anzeige gegenüber der BSFB ist nicht erforderlich.
Teilnahme an den FSA-Workshops des LIF
Die Einladung zum Workshop erhalten die FSA aus dem Referat Europa und Internationales der BSFB. Die FSA-Betreuungslehrkräfte und die Schulleitungen werden zeitgleich benachrichtigt und gebeten, die FSA zur Teilnahme am Workshop freizustellen.
Zu beachten ist dabei:
- Ihrer FSA darf auch während der Exkursion/Klassenfahrt keine verantwortliche Aufsicht übertragen werden.
- Weder der PAD noch die BSFB können zu den Kosten für die Teilnahme beitragen.
- Der PAD-Plus Versicherungsschutz gilt während der Laufzeit in der EU, einschließlich der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island. Schulische Exkursionen in o. g. Staaten sind in diesem Rahmen mitversichert. Für Reisen in andere als die o. g. Staaten kontaktieren Sie bitte rechtzeitig das Auslandsreferat der BSFB, damit wir klären können, ob für den entsprechenden Zeitraum über die Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH ein entsprechender Versicherungstarif abgeschlossen werden kann.
Bei schwer wiegenden Konflikten, die sich innerhalb der Schule nicht lösen lassen, senden Sie bitte eine kurze schriftliche Darstellung des Problems an den Auslandsreferenten [17] der BSFB. Der Auslandsreferent wird ggf. FSA und Betreuungslehrkraft zu einem klärenden Gespräch bitten, so dass der Rest der Assistenzzeit hoffentlich doch zu einem Erfolg führt. Abhängig vom Ergebnis des Gespräches kann die Assistenzzeit aber auch vorzeitig beendet werden.
- den Nachweis über den Masernschutz nicht bzw. nicht rechtzeitig erbringen kann,
- unentschuldigt fehlt,
- einen Abbruch ankündigt,
- ihre Tätigkeit womöglich bereits abgebrochen hat.
Ggf. muss die Stipendienzahlung eingestellt werden. Geschieht dies zu spät, muss überzahltes Geld zurückgefordert werden.
FSA, die sich an der aktuellen Einsatzschule bewährt haben, können ab voraussichtlich Ende Februar / Anfang März (das Verfahren wird vom PAD koordiniert) eine Bewerbung für eine zweite Assistenzzeit [18] einreichen.
Bewirbt sich Ihre FSA für ein zweites Jahr und Sie möchten sie auch im Folgejahr wieder an Ihrer Schule einsetzen, ist zusätzlich bis 15. Februar ein formaler Antrag der Schule auf Zuweisung einer FSA [19] erforderlich.
Sobald Ihre FSA das finale Feedback [20] abgegeben hat, stellt das Referat Europa und Internationales ihr eine formale, wertfreie Bestätigung über die absolvierte Assistenzzeit als Download zur Verfügung.
Die Erstellung einer Schlussbeurteilung wird von der Einsatzschule nicht mehr verlangt.
Sie entscheidet in begrenztem Rahmen auch über Freistellungen, s.o. Freistellung von schulischen Verpflichtungen [13].
Die Entscheidung über eine vorzeitige Beendigung der Assistenzzeit – sei es auf Wunsch der Schule oder auf Wunsch der FSA – obliegt allerdings dem Auslandsreferenten [21] der BSFB.
Erfolgt die Auszahlung des Stipendiums durch die HH Schulbehörde, ist die Abteilung V 441 [7] der BSFB zuständig.
FSA zählen zu keiner Gruppe mit Anspruch auf einen ermäßigten Fahrpreis, es gelten für sie daher die Standardpreise des HVV.
Der Antrag ist in der für die Wohnung örtlich zuständigen Wohngelddienststelle zu stellen.
https://www.hamburg.de/service [22]
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