Stipendium

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FSA-ProgrammFremdsprachenassistenzkräfte (FSA) erhalten während der Dauer ihrer Assistenzzeit ein monatliches Stipendium aus öffentlichen Mitteln. Das Stipendium dient als Aufwandsentschädigung zur Deckung der notwendigen Lebenshaltungskosten und ist gemäß § 3 Nr. 11 des Einkommenssteuergesetzes nicht steuerpflichtig. Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind nicht zu zahlen.

Europäisches SEPA-Konto
Das Stipendium kann nur auf ein europäisches SEPA-Konto überwiesen werden. Sie müssen selbst Kontoinhaber:in sein.
Sofern Sie noch kein europäisches SEPA-Konto haben, können Sie ein Konto bei einem deutschen Bankinstitut eröffnen.
Hinweise zur Eröffnung eines deutschen SEPA-Kontos

Auskunft zu Ihrer persönlichen Stipendienzahlung

Die Modalitäten der Auszahlung und die Kontaktpersonen hängen davon ab, wer Ihr Stipendium auszahlt. Diese Information können Sie dem Anschreiben zum Stipendienvertrag entnehmen.

Auszahlung durch die Hamburger Schulbehörde
Das Stipendium wird zu 50% aus Mitteln der Schule und zu 50% aus Mitteln der Behörde für Schule und Berufsbildung finanziert. Die Auszahlung erfolgt aber in einem Betrag über das IT-System "KoPers".

Für die Zahlung erforderliche Unterlagen, Antrittsmeldung
Welche Unterlagen erforderlich sind, damit die Stipendienzahlung veranlasst werden kann, finden Sie auf der Seite bei Ankunft
Auszahlungszeitpunkt
Die Auszahlung erfolgt jeweils zum Monatsletzten, also am letzten Tag des Monats. Ist dies ein Sonn- oder Feiertag, wird die Zahlung am Tag davor gebucht.
Dieser Zeitpunkt lässt sich nicht verändern.

Auch im letzten Monat Ihrer Assistenzzeit wird die Überweisung zum Monatsletzten erfolgen. Sofern Sie für den Erhalt des Stipendiums ein Konto bei einem deutschen Bankinstitut eröffnet haben, beachten Sie deshalb bitte die Hinweise zur Kündigung des Bankkontos bei Beendigung der Assistenzzeit.

Bezügemitteilungen, Auszahlungsbetrag
Während Ihrer Assistenzzeit erhalten Sie sogenannte Bezügemitteilungen. Diese Mitteilungen werden per Briefpost an die Adresse Ihre Schule versandt. Sofern Sie kein eigenes Postfach in der Schule haben, werden Briefe für Sie vermutlich in das Postfach Ihrer Betreuungslehrkraft gelegt.
Den Mitteilungen können Sie die Höhe der Zahlung entnehmen. Da das Stipendium steuerfrei ist, sind Brutto- und Nettoeinkommen identisch.

Bei der ersten Überweisung zu Beginn Ihrer Assistenzzeit kann es sich um eine Abschlagszahlung handeln, die mit der nächsten regulären Zahlung verrechnet wird.

Änderungen
Änderungen können im IT-Abrechnungssystem KoPers nur bis zum zweiten Freitag des Monats verarbeitet werden.
Sollten Sie im Laufe der Assistenzzeit Ihre Bankverbindung ändern wollen, informieren Sie bitte umgehend die zuständige Personalsachbearbeitung, s. u. Bitte warten Sie ab, bis die erste Zahlung auf dem neuen Bankkonto eingeht, bevor Sie das bisherige Bankkonto auflösen!
Zuständige Personalsachbearbeitung
Auskünfte zu Ihrer persönlichen Stipendienzahlung kann Ihnen ausschließlich die für Sie zuständige Personalsachbearbeitung geben. Bitte wenden Sie sich deshalb in allen Fragen rund um Ihre Stipendienzahlung an Ihre Personalsachbearbeitung:
Nachname
A-K V 441-11 Jeannine Schünemann Jeannine.Schuenemann@bsb.hamburg.de
L-Z V 441-12 Carolin Richter Carolin.Richter@bsb.hamburg.de
Auszahlung durch den PAD
Sofern Ihr Stipendium aus Mitteln des Auswärtigen Amtes oder der Fulbright-Kommission finanziert wird, erfolgt die Auszahlung zur Monatsmitte über den PAD.

Bitte wenden Sie sich in allen Fragen rund um die Stipendienzahlung an die zuständige Sachbearbeitung beim PAD

Nebentätigkeit
Die Bedingungen, unter denen Sie während der Assistenzzeit eine Nebentätigkeit ausüben dürfen, finden Sie unter Minijob.

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