Fremdsprachenassistenz > in Hamburg > Infos für die FSA > Stipendium
Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) erhalten während der Dauer ihrer Assistenzzeit ein monatliches Stipendium aus öffentlichen Mitteln. Das Stipendium dient als Aufwandsentschädigung zur Deckung der notwendigen Lebenshaltungskosten und ist gemäß § 3 Nr. 11 des Einkommenssteuergesetzes nicht steuerpflichtig. Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind nicht zu zahlen.
Europäisches SEPA-Konto
Das Stipendium kann nur auf ein europäisches SEPA-Konto überwiesen werden. Sie müssen selbst Kontoinhaber:in sein.
Die Überweisung erfolgt in Euro. Wird Ihr SEPA-Konto in einer anderen Währung als Euro geführt, ist es möglich, dass Ihr Bankinstitut Umtauschgebühren berechnet. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Bank.Sofern Sie noch kein europäisches SEPA-Konto haben, können Sie ein Konto bei einem deutschen Bankinstitut eröffnen.
Zur Kontoeröffnung benötigen Sie u. a. die Meldebescheinigung, ggf. das Visum/den Aufenthaltstitel und Ihre nationale Taxpayer Identification Number (TIN). Nachfolgend genannte Internetseiten helfen Ihnen herauszufinden, wie die Bezeichnung der TIN in Ihrem Land lautet, wo Sie sie finden und wie Sie sie ggf. beantragen können:
Das Stipendium kann nur auf ein europäisches SEPA-Konto überwiesen werden. Sie müssen selbst Kontoinhaber:in sein.
Die Überweisung erfolgt in Euro. Wird Ihr SEPA-Konto in einer anderen Währung als Euro geführt, ist es möglich, dass Ihr Bankinstitut Umtauschgebühren berechnet. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Bank.Sofern Sie noch kein europäisches SEPA-Konto haben, können Sie ein Konto bei einem deutschen Bankinstitut eröffnen.
Zur Kontoeröffnung benötigen Sie u. a. die Meldebescheinigung, ggf. das Visum/den Aufenthaltstitel und Ihre nationale Taxpayer Identification Number (TIN). Nachfolgend genannte Internetseiten helfen Ihnen herauszufinden, wie die Bezeichnung der TIN in Ihrem Land lautet, wo Sie sie finden und wie Sie sie ggf. beantragen können:
Auskunft zu Ihrer persönlichen Stipendienzahlung
Die Modalitäten der Auszahlung und die Kontaktpersonen hängen davon ab, wer Ihr Stipendium auszahlt. Diese Information können Sie dem Anschreiben zum Stipendienvertrag entnehmen.