Stipendium

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FSA-ProgrammFremdsprachenassistenzkräfte (FSA) erhalten während der Dauer ihrer Assistenzzeit ein monatliches Stipendium aus öffentlichen Mitteln. Das Stipendium dient als Aufwandsentschädigung zur Deckung der notwendigen Lebenshaltungskosten und ist gemäß § 3 Nr. 11 des Einkommenssteuergesetzes nicht steuerpflichtig. Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind nicht zu zahlen.

Europäisches SEPA-Konto
Das Stipendium kann nur auf ein europäisches SEPA-Konto überwiesen werden. Sie müssen selbst Kontoinhaber:in sein.
Die Überweisung erfolgt in Euro. Wird Ihr SEPA-Konto in einer anderen Währung als Euro geführt, ist es möglich, dass Ihr Bankinstitut Umtauschgebühren berechnet. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Bank.Sofern Sie noch kein europäisches SEPA-Konto haben, können Sie ein Konto bei einem deutschen Bankinstitut eröffnen.
Zur Kontoeröffnung benötigen Sie u. a. die Meldebescheinigung, ggf. das Visum/den Aufenthaltstitel und Ihre nationale Taxpayer Identification Number (TIN). Nachfolgend genannte Internetseiten helfen Ihnen herauszufinden, wie die Bezeichnung der TIN in Ihrem Land lautet, wo Sie sie finden und wie Sie sie ggf. beantragen können:

Auskunft zu Ihrer persönlichen Stipendienzahlung

Die Modalitäten der Auszahlung und die Kontaktpersonen hängen davon ab, wer Ihr Stipendium auszahlt. Diese Information können Sie dem Anschreiben zum Stipendienvertrag entnehmen.

Auszahlung durch die Hamburger Schulbehörde
Das Stipendium wird zu 50% aus Mitteln der Schule und zu 50% aus Mitteln der Behörde für Schule und Berufsbildung finanziert. Die Auszahlung erfolgt aber in einem Betrag über das IT-System "KoPers".

Für die Zahlung erforderliche Unterlagen, Antrittsmeldung
Welche Unterlagen erforderlich sind, damit die Stipendienzahlung veranlasst werden kann, finden Sie auf der Seite bei Ankunft
Auszahlungszeitpunkt
Die Auszahlung erfolgt jeweils zum Monatsletzten, also am letzten Tag des Monats. Ist dies ein Sonn- oder Feiertag, wird die Zahlung am Tag davor gebucht.
Dieser Zeitpunkt lässt sich nicht verändern. Auch im letzten Monat Ihrer Assistenzzeit wird die Überweisung zum Monatsletzten erfolgen. Sofern Sie für den Erhalt des Stipendiums ein Konto bei einem deutschen Bankinstitut eröffnet haben, beachten Sie deshalb bitte die Hinweise zur Kontoschließung bei Beendigung der Assistenzzeit.
Bezügemitteilungen, Auszahlungsbetrag
Während Ihrer Assistenzzeit erhalten Sie sogenannte Bezügemitteilungen. Diese Mitteilungen werden per Briefpost an die Adresse Ihre Schule versandt. Sofern Sie kein eigenes Postfach in der Schule haben, werden Briefe für Sie sicher in das Postfach Ihrer Betreuungslehrkraft gelegt.
Den Mitteilungen können Sie die Höhe der Zahlung entnehmen. Da das Stipendium steuerfrei ist, sind Brutto- und Nettoeinkommen identisch. Es beträgt derzeit 882,46 Euro.
Davon wird der Krankenversicherungsbeitrag abgezogen und direkt an die Versicherung überwiesen. Das steht dort als „WLSO Sonstige Überweisung (VR Bank Starnberg) – Verwendungszweck: [Ihre Versicherungsnummer]“. Der Versicherungsbeitrag beträgt 1,07 Euro täglich, also gut 30 Euro im Monat, so dass die per Stipendienvertrag zugesicherten 850,- Euro monatlich als Auszahlungsbetrag bleiben:

  • Monate mit 30 Tagen: 882,46 € minus 1,07 € x 30 = 850,36 €
  • Monate mit 31 Tagen: 882,46 € minus 1,07 € x 31 = 849,29 €
  • Monat mit 28 Tagen: 882,46 € minus 1,07 € x 28 = 852,50 €

Haben Sie sich entschieden, das HVV ProfiTicket zu nutzen, verringert sich der Auszahlungsbetrag noch einmal um die Kosten für das ProfiTicket. Dieser Abzug steht mit der Schlüsselnummer 8201 „JobTicket“ auf der Bezügemitteilung.
Bei der ersten Überweisung zu Beginn Ihrer Assistenzzeit kann es sich um eine Abschlagszahlung handeln, die mit der nächsten regulären Zahlung verrechnet wird.

Änderungen
Änderungen können im IT-Abrechnungssystem KoPers nur bis zum zweiten Freitag des Monats verarbeitet werden.
Sollten Sie im Laufe der Assistenzzeit Ihre Bankverbindung ändern wollen, informieren Sie bitte umgehend die zuständige Personalsachbearbeitung. Bitte warten Sie ab, bis die erste Zahlung auf dem neuen Bankkonto eingeht, bevor Sie das bisherige Bankkonto auflösen!

Falls Sie während der Assistenzzeit das HVV ProfiTicket kündigen und die Kündigung nicht rechtzeitig in KoPers verarbeitet werden kann, erfolgt der Ausgleich im Folgemonat.

Zuständige Personalsachbearbeitung, Auskünfte zur Stipendienzahlung
Auskünfte zu Ihrer persönlichen Stipendienzahlung kann Ihnen ausschließlich die für Sie zuständige Personalsachbearbeitung geben. Bitte wenden Sie sich deshalb in allen Fragen rund um Ihre Stipendienzahlung an Ihre Personalsachbearbeitung.
Übersicht der zuständigen Personalsachbearbeitungen
 
Auszahlung durch den PAD
Sofern Ihr Stipendium aus Mitteln des Auswärtigen Amtes oder der Fulbright-Kommission finanziert wird, erfolgt die Auszahlung zur Monatsmitte über den PAD.

Bitte wenden Sie sich in allen Fragen rund um die Stipendienzahlung an den PAD

Nebentätigkeit
Die Bedingungen, unter denen Sie während der Assistenzzeit eine Nebentätigkeit ausüben dürfen, finden Sie im Infoblatt Nebentätigkeit.

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