Assistenzzeiten an Schulen > in Hamburg > Feedback zur Sicherung der Qualität der Assistenzzeit
Zur Sicherung der Qualität des Programms werden sowohl die FSA als auch ihre
Betreuungslehrkräfte um Bewertung der Assistenzzeit gebeten.
Form der Rückmeldung
Die Bewertungen werden online über ein Web-Formular vorgenommen. Es handelt sich um einen standardisierten Fragebogen mit bis zu 14 Aussagen, denen jeweils mit einer von vier Antwortmöglichkeiten zugestimmt werden muss. Eine optionale Freitexteingabe ist am Ende des Formulars möglich.
Da die abgegebenen Bewertungen automatisiert ausgelesen werden, ist eine formlose Rückmeldung nicht möglich.
Persönlicher Code zum Log-in
Das Bewertungsformular ist passwortgeschützt. Jede Person, die Bewertungen vornehmen muss, erhält zum Zeitpunkt der Fälligkeit einen individuellen Code zum Öffnen ihres persönlichen Bewertungsformulars.
Abgabefrist - Versäumen der Abgabefrist
Die erste Bewertung wird
Mitte November, also rund 8-10 Wochen nach Beginn der Assistenzzeit erbeten. Sie ist damit gleichzeitig Anlass für ein bilanzierendes Gespräch und ggf. neue Zielvereinbarungen zwischen Betreuungslehrkraft und FSA.
Die zweite – rückblickende – Bewertung erbitten wir am Anfang des letzten Monats der Assistenzzeit.
Die Abgabefrist wird mit der Einladung zur Teilnahme an der Befragung mitgeteilt.
Wird die Abgabefrist versäumt, kann die Bewertung nicht mehr nachgeholt werden. Nicht abgegebene Bewertungen können sich negativ auf die künftige Programmteilnahme auswirken.
Auswertung
Die Rückmeldungen dienen als „Frühwarnsystem“, um rechtzeitig auf Probleme reagieren zu können und als Qualitätskontrolle. Bei etwaigen Problemen steht es den Beteiligten selbstverständlich frei, sich jederzeit auch unabhängig von der Abgabe der Bewertung beraten zu lassen.
Die Bewertungen können ausschließlich durch Mitarbeiter:innen des Referats Europa und Internationales der Schulbehörde eingesehen werden. FSA sowie Betreuungslehrkräfte haben keinen gegenseitigen Zugriff auf die abgegebenen Bewertungen.
Das Feedback ersetzt nicht die von den Betreuungslehrkräften zu erstellende abschließende Beurteilung ihrer FSA (s. a. Schlussgutachten).
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