Erasmus+ Akkreditierung

Europa > Erasmus+ > Akkreditierung

Erasmus+Akkreditierung – „Die Dauerkarte“
Mit einer Akkreditierung besteht während der gesamten Erasmus+ Förderperiode (vom Zeitpunkt der Akkreditierung bis zum Ende der aktuellen Förderperiode 2027) die Möglichkeit, einmal im Jahr Fördermittel beim PAD für Ihre Erasmus+ Projekte anzufordern. Die jeweiligen Projekte starten zum 1. Juni eines jeden Jahres und haben eine Laufzeit von 15 Monaten. Mit Verlängerung sind 24 Monate Laufzeit möglich. So können zwei Projekte ggf. zeitlich etwas überlappen.

Aufgrund der hohen Nachfrage ist die Anzahl der Neuakkreditierungen, die der PAD pro Jahr deutschlandweit zulässt, jedoch begrenzt. Zum Ende der aktuellen Förderperiode erhalten nur die besten Anträge noch die begehrte Akkreditierung. Auch die jährlichen Mittelanforderungen beim PAD haben inzwischen eine Obergrenze.

Letzte Akkreditierungsmöglichkeit für die aktuelle Erasmus+ Programmlaufzeit (2021–27) besteht noch bis zum 29. September 2026 – 12:00 Uhr mittags (Brüsseler Zeit). Bitte beachten Sie, dass das aktuelle Förderprogramm mit Ablauf des Jahres 2027 endet. Für akkreditierte Einrichtungen ist eine Mittelanforderung auch im Frühjahr 2027 noch möglich. Der Förderzeitraum beginnt dann am 1.  Juni 2027. Auch wenn das Nachfolgeprogramm am 1. Januar 2028 bereits begonnen haben wird, können die angeforderten Mittel wie gewohnt bis zum 31. August 2028 oder – im Falle einer Verlängerung der Laufzeit – bis zum 31. Mai 2029 verausgabt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des PAD unter Erasmus+ Schule_Akkreditierung.

Sie haben sich für eine Akkreditierung bei Erasmus+ entschieden?

Hier sehen Sie den Ablauf step by step für staatliche Hamburger allgemeinbildende Schulen:

1. Antrag auf Akkreditierung
Auf der Homepage des PAD (s.o.) finden Sie einen Link zur Website der Europäischen Kommission, um dort Ihren Antrag auf Akkreditierung (Formular KA120-SCH) für die verbleibende restliche Förderperiode stellen zu können.
2. Mittelanforderung beim PAD für akkreditierte Einrichtungen
Akkreditierte Einrichtungen können einmal im Jahr eine Mittelanforderung beim PAD beantragen. Bitte beachten Sie, dass dafür VORHER das ausgefüllte Formblatt „Finanzangaben“ zwingend beim PAD eingereicht werden muss! Jede der Mittelanforderungen erhält eine eigene Projektnummer (KA121-HH-YY-XXXXXX). Dem Bundeslandkürzel „HH“ folgen dabei das zweistellige Antragsjahr sowie eine meist sechsstellige Ziffernfolge.
3. Finanzhilfevereinbarung
Bei bewilligter Mittelanforderung schickt Ihnen der PAD eine Finanzhilfevereinbarung (FHV) zu. Mit dieser Vereinbarung schließt Ihre Schule einen Vertrag mit dem PAD. Die von Ihnen unterschriebene FHV senden Sie dem PAD zurück, der PAD unterzeichnet seinerseits und schickt Ihnen anschließend ein Exemplar mit beiden Unterschriften für Ihre Unterlagen.

Wichtig
Übersenden Sie uns bitte die von Ihrer Schule UND dem PAD unterschriebene FHV sowie Ihren Akkreditierungsantrag (s.o.) im PDF-Format per E-Mail an unser Funktionspostfach europa@bsfb.hamburg.de – als zahlungsbegründende Unterlagen für uns und damit wir Sie bestmöglich beraten können.
4. Benennung einer/s Hauptverantwortlichen für Erasmus+ an Ihrer Schule
Mit Übersendung Ihrer FHV und Ihres Akkreditierungsantrages übermitteln Sie uns bitte außerdem die Kontaktdaten der Lehrkraft, die an Ihrer Schule die hauptverantwortliche Ansprechperson für uns und den PAD sein soll. Diese Person sollte von einem kleinen Team unterstützt werden, da der Arbeitsaufwand erfahrungsgemäß recht hoch sein kann.
5. Verwendung Ihres Erasmus+ Budgets
EU-Fördermittel werden aufgrund haushaltsrechtlicher Bestimmungen zunächst im Hamburger Haushalt vereinnahmt („besondere landesspezifische Regelung“). Zugang zu Ihrem Erasmus+ Budget erhalten Sie dementsprechend über unser Referat in der BSFB.

Der PAD zahlt zunächst immer nur 90 % Ihres bewilligten Budgets aus. Die restlichen 10 % erhalten Sie bei erfolgreicher Projektdurchführung nach finaler Abrechnung mit dem PAD. Wurden die Budgetmittel nicht in voller Höhe benötigt oder wurden diese nicht bestimmungsgemäß verwendet, fordert der PAD Mittel zurück.

5.1. Schülergruppen-Mobilitäten - Einrichtung eines Lehrertreuhandkontos
Wenn Sie Schülergruppen-Mobilitäten planen, richten Sie bitte ein kostenloses „Lehrertreuhandkonto für Schulfahrten“ bei einer Bank Ihrer Wahl ein. Auf dieses Treuhandkonto können Sie dann über das Formular „Manuelle Belegerfassung“ Fördermittel aus Ihrem Erasmus-Budget bei uns abrufen.

Sollten Sie darüber hinaus keine Lehrkräfte-Mobilitäten (s.u.) planen, können Sie direkt das gesamte bei uns verfügbare Budget (90 %) Ihres Erasmus-Projektes abrufen.

5.2. Lehrkräfte-Mobilitäten
Für den Fall, dass Sie Lehrkräfte-Mobilitäten (OHNE Schüler:innen) durchführen möchten, können Sie Ihr Budget nicht in voller Höhe bei uns abrufen, denn die für Lehrkräfte-Mobilitäten entstehenden Dienstreisekosten werden direkt intern in der BSFB verrechnet.

Die erforderlichen Dienstreiseanträge richten Sie bitte samt Erasmus+ Beiblatt und ergänzenden Unterlagen per E-Mail an unser Funktionspostfach europa@bsfb.hamburg.de. Treten Sie eine Dienstreise gemeinsam mit einer weiteren Lehrkraft Ihrer Schule an, reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bitte zusammen ein.

Da der Fokus des Erasmus+ Programms auf europaweiten Begegnungen zwischen Schüler:innen liegt, halten Sie bitte die Ausgaben für reine Lehrkräfte-Mobilitäten so gering wie möglich.

6. Abschluss Ihres Erasmus+ Projektes
Sie sind verpflichtet, all Ihre Mobilitäten fortlaufend im Beneficiary Module (BM) des PAD zu dokumentieren und alle Belege für den vorgegebenen Zeitraum aufzubewahren. Zudem müssen Sie nach Ablauf Ihres Projektes einen Abschlussbericht für den PAD verfassen. Nach Einreichung des Abschlussberichts erstellt der PAD die Endabrechnung, aus der sich etwaige Restzahlungen oder Rückforderungen ergeben können. Senden Sie die Endabrechnung bitte an europa@bsfb.hamburg.de.

Druckversion dieser Seite | Print version of this page Druckversion dieser Seite | Print version of this page