Weitere Themen rund um Auslandsaufenthalte für Schüler:innen

Finanzierung
Die hier genannten Förderungsangebote staatlicher Stellen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stipendienangebote nichtstaatlicher Anbieter können aufgrund der für Behörden geltenden Wettbewerbsbestimmungen nicht genannt werden.

Finanzielle Förderung durch die Hamburger Schulbehörde
Die Behörde für Schule und Berufsbildung gewährt auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensabhängige finanzielle Förderung für Schüler:innen, die für die Dauer eines Schulhalbjahres oder eines Schuljahres eine vergleichbare Schule im Ausland besuchen werden. Die Beratung und Antragstellung erfolgt in der Hamburger Schule.
Richtlinie Förderung eines Auslandsaufenthaltes und Antragsformular

Auslands-BAföG für Schüler:innen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Schüler:innen für einen Auslandsschulbesuch Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Zuständig sind die Studierendenwerke.
zuständiges BAföG-Amt

Brigitte-Sauzay-Programm – Fahrtkostenzuschuss des DFJW
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) fördert den mittelfristigen individuellen Schüler:innenaustausch zwischen Deutschland und Frankreich durch Fahrtkostenzuschüsse.
DFJW – Brigitte-Sauzay-Programm

Voltaire – Deutsch-französisches Austauschjahr für Schüler:innen
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) ermöglicht Schüler:innen einen einjährigen Austausch mit Gleichaltrigen in Frankreich.
mehr Info

Polen – Fahrtkostenzuschuss für individuellen Austausch
Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) fördert den individuellen Schüler:innenaustausch zwischen Deutschland und Polen durch Fahrtkostenzuschüsse, Taschengeld, Vorbereitungs- und Sprachkurse.
DPJW – Individueller Schüler:innenaustausch mit Polen

Steuerliche Geltendmachung von Schulgeldzahlungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern die Zahlung von Gebühren an eine private Schule steuerlich geltend machen.
Für die notwendige Bescheinigung über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse, die an der ausländischen Schule erworben werden können, wenden Sie sich bitte an die Zeugnisanerkennungsstelle der Schulbehörde.
Zeugnisanerkennungsstelle, Beratung und Kontaktpersonen
Betriebspraktikum im Ausland
Betriebspraktika sollen grundsätzlich im tariflichen Geltungsbereich des HVV stattfinden.
Beratung zur Durchführung von Auslandspraktika erhalten Schulen im Zentrum Schule & Wirtschaft des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung.
Zentrum Schule & Wirtschaft
Besuch einer Deutschen Auslandsschule
Für Schüler:innen, deren Eltern eine zeitlich begrenzte Tätigkeit im Ausland aufnehmen wollen, besteht die Möglichkeit, eine Deutsche Schule im Ausland zu besuchen. Es handelt sich überwiegend um Privatschulen nach dem Recht des Sitzlandes, es wird Schulgeld erhoben.
Weitere Informationen finden Sie bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
Fernunterricht
Ne­ben den Deut­schen Aus­lands­schu­len existiert ein Fern­lehr­werk, das in Ge­bie­ten, in de­nen der Be­such ei­ner Deut­schen Aus­lands­schu­le nicht mög­lich ist, Schul­un­ter­richt nach deut­schen Lehr­plä­nen er­mög­licht.
Erfahren Sie mehr bei der
Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
Bescheinigung zur Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse
Das Schulinformationszentrum der Behörde für Schule und Berufsbildung prüft in Hamburg schulische Bildungsnachweise, die im Ausland erworben wurden, auf Gleichwertigkeit mit allgemeinbildenden Schulabschlüssen in Hamburg.
Beratung und Kontaktpersonen
Europass Mobilität
Der EUROPASS ermöglicht die europaweit verständliche Darstellung von Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen und erleichtert länderübergreifende Bewerbungen.
Für den schulischen Bereich ist der Pädagogische Austauschdienst (PAD) Ausgabestelle für den EUROPASS Mobilität.
Informationen des PAD zum Europass Mobilität im Schulbereich