Schulpartnerschaften > Finanzierung
Förderung von internationalen schulischen (Austausch-)Projekten
Internationale Begegnungsmaßnahmen mit Projektcharakter im Rahmen von Schulpartnerschaften und Schüler:innenaustausch, insbesondere mit Hamburgs Partnerstädten, dienen der Vertiefung bestehender und neu zu gründender Schulpartnerschaften.
Schulen, die entsprechende Aktivitäten planen und eine finanzielle Unterstützung benötigen, können bei der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) einen Zuschuss zu den Projektkosten beantragen. Die Förderung steht, wie bei allen Förderprogrammen, unter dem Haushaltsvorbehalt. Eine rückwirkende Gewährung von Zuschüssen ist ausgeschlossen.
Sollten Sie bereits für das Jahr 2025 einen Antrag gestellt haben, ohne dass Sie die Aktivität dann umsetzen konnten, können Sie diesen Antrag gleichlautend erneut für 2026 stellen, sofern die Begegnung in das kommende Jahr verschoben werden soll.
Voraussetzungen für eine Förderung
Antragsberechtigt sind allgemeinbildende staatliche Hamburger Schulen.
Berufliche Schulen können ausschließlich für Projekte im Rahmen von Städtepartnerschaften eine Förderung beantragen. Für andere Projekte wenden Sie sich bitte an das HIBB.
Grundsätzlich sind Projekte förderungsfähig
- die der Wissensvermittlung dienen und einen deutlichen kultur- und bildungspolitischen Ansatz haben,
- die eine aktive Teilnahme der Schüler:innen am Programm und an der Erarbeitung einer Projektaufgabe erfordern,
- bei denen mindestens zehn Hamburger Schüler:innen beteiligt sind.
- für die vor Antragstellung zu einem überwiegenden Anteil Mittel aus anderen Geldquellen akquiriert wurden; dazu zählen:
- eine angemessene Eigenbeteiligung der Schüler:innen,
- das Schulbudget,
- andere Drittmittel, z. B. Förderung durch Sponsoren, Stiftungen, Schulvereine, den Pädagogischen Austauschdienst (PAD) der KMK.
Weitere Voraussetzungen sind
- die fristgerechte Antragstellung
unter Einreichung einer ausführlichen Projektbeschreibung sowie einer aussagekräftigen und plausiblen Finanzierungsplanung,
- die fristgerechte Einreichung des Verwendungsnachweises.
Gefördert werden vorrangig Austauschprojekte.
Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Die Finanzierung und Durchführung der Aktivität ist auch ohne die bei der BSFB beantragten Zusatzmittel sicher zu stellen.
Antragsfristen
Antragsschluss für Projekte deren Beginn im Zeitraum Januar bis Dezember 2026 liegt
- Anträge für Projekte im Rahmen von Städtepartnerschaften senden Sie bitte bis spätestens zum 31. Oktober 2025 an die BSFB.
- Antragsschluss für die übrigen Projekte ist der 31. Januar 2026.
- Anträge zu Projekten mit Russland können derzeit nicht berücksichtigt werden.
Es zählt der Eingang im Referat Europa und Internationales der BSFB.
Die Benachrichtigung über den Erfolg des Antrags erfolgt bis Ende März 2026 per E-Mail an die Projektleitung und an die Schulleitung.
Antragsformular
Bitte übermitteln Sie den Antrag per E-Mail an die
zuständige Sachbearbeitung und reichen ihn zusätzlich unterschrieben auf dem Postweg ein.
Antrag auf finanzielle FörderungInteraktives Formularbitte mit Adobe Reader öffnen
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist zusammen mit dem Projektbericht
innerhalb eines Monats im Anschluss an die Begegnung einzureichen. Überschüssige Mittel werden für andere Projekte genutzt und sind daher nach Aufforderung zurückzuzahlen.
VerwendungsnachweisInteraktives Formularbitte mit Adobe Reader öffnen
Kontaktpersonen
Inhaltliche Fragen beantwortet Ihnen die
Referatsleitung.
Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an die
zuständige Sachbearbeitung.
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