Erasmus+ Kurzzeitprojekte

Europa > Erasmus+ > Kurzzeitprojekte

Erasmus+Kurzzeitprojekte – „Das Schnupperprojekt“
Kurzzeitprojekte im Rahmen von Erasmus+ bieten schulischen und vorschulischen Einrichtungen die Möglichkeit, mit bis zu 30 Personen (Schüler:innen und Lehrer:innen) das Erasmus+ Programm näher kennenzulernen. Innerhalb einer Förderperiode (aktuell von 2021 bis 2027) können bis zu drei Kurzeitprojekte mit einer jeweiligen Laufzeit von 6 bis 18 Monaten beantragt werden. Kurzzeitprojekte werden vom Pädagogischen Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz (KMK) mit Erasmus-Fördermitteln unterstützt.

Sie können sich noch bis zum 1. Oktober 2026, 12:00 Uhr mittags (Brüsseler Zeit) für ein Kurzzeitprojekt bewerben, welches dann zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2027 beginnt und sich als Einstieg in den europäischen Austausch eignet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des PAD unter Erasmus+ Schule_Kurzzeitprojekt.

Sie haben sich für ein Kurzprojekt bei Erasmus+ entschieden?

Hier sehen Sie den Ablauf step by step für staatliche Hamburger allgemeinbildende Schulen:

1. Antrag auf Förderung eines Kurzzeitprojektes
Auf der Homepage des PAD (s.o.) finden Sie einen Link zur Website der Europäischen Kommission, um dort Ihren Antrag (Formular KA122-SCH) stellen zu können. Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formblatt „Finanzangaben“ zwingend beim PAD mit eingereicht werden muss!
Die Fördermittelanforderung für Ihr Kurzzeitprojekt erhält eine Projektnummer (KA122-HH-YY-XXXXXX). Dem Bundeslandkürzel „HH“ folgen dabei das zweistellige Antragsjahr sowie eine meist sechsstellige Ziffernfolge.
2. Finanzhilfevereinbarung
Wird Ihr Kurzzeitprojekt bewilligt, übermittelt Ihnen der PAD eine Finanzhilfevereinbarung (FHV). Mit dieser Vereinbarung schließt Ihre Schule einen Vertrag mit dem PAD. Die von Ihnen unterschriebene FHV senden Sie dem PAD zurück, der PAD unterzeichnet seinerseits und schickt Ihnen anschließend ein Exemplar mit beiden Unterschriften für Ihre Unterlagen.

Wichtig
Übersenden Sie uns bitte die von Ihrer Schule UND dem PAD unterschriebene FHV im PDF-Format per E-Mail an unser Funktionspostfach europa@bsfb.hamburg.de – als zahlungsbegründende Unterlage für uns und damit wir Sie bestmöglich beraten können.
3. Benennung einer/s Hauptverantwortlichen für Erasmus+ an Ihrer Schule
Mit Übersendung Ihrer FHV übermitteln Sie uns bitte außerdem die Kontaktdaten der Lehrkraft, die an Ihrer Schule die hauptverantwortliche Ansprechperson für uns und den PAD sein soll. Diese Person sollte von einem kleinen Team unterstützt werden, da der Arbeitsaufwand erfahrungsgemäß recht hoch sein kann.
4. Verwendung Ihres Erasmus+ Budgets
EU-Fördermittel werden aufgrund haushaltsrechtlicher Bestimmungen zunächst im Hamburger Haushalt vereinnahmt („besondere landesspezifische Regelung“). Zugang zu Ihrem Erasmus+ Budget erhalten Sie dementsprechend über unser Referat in der BSFB.

Der PAD zahlt zunächst immer nur 90 % Ihres bewilligten Budgets aus. Die restlichen 10 % erhalten Sie bei erfolgreicher Projektdurchführung nach finaler Abrechnung mit dem PAD. Wurden die Budgetmittel nicht in voller Höhe benötigt oder wurden diese nicht bestimmungsgemäß verwendet, fordert der PAD Mittel zurück.

4.1. Schülergruppen-Mobilitäten - Einrichtung eines Lehrertreuhandkontos
Wenn Sie Schülergruppen-Mobilitäten planen, richten Sie bitte ein kostenloses „Lehrertreuhandkonto für Schulfahrten“ bei einer Bank Ihrer Wahl ein. Auf dieses Treuhandkonto können Sie dann über das Formular „Manuelle Belegerfassung“ Fördermittel aus Ihrem Erasmus-Budget bei uns abrufen.

Sollten Sie darüber hinaus keine Lehrkräfte-Mobilitäten (s.u.) planen, können Sie direkt das gesamte bei uns verfügbare Budget (90 %) Ihres Erasmus-Projektes abrufen.

4.2. Lehrkräfte-Mobilitäten
Für den Fall, dass Sie Lehrkräfte-Mobilitäten (OHNE Schüler:innen) durchführen möchten, können Sie Ihr Budget nicht in voller Höhe bei uns abrufen, denn die für Lehrkräfte-Mobilitäten entstehenden Dienstreisekosten werden direkt intern in der BSFB verrechnet.

Die erforderlichen Dienstreiseanträge richten Sie bitte samt Erasmus+ Beiblatt und ergänzenden Unterlagen per E-Mail an unser Funktionspostfach europa@bsfb.hamburg.de. Treten Sie eine Dienstreise gemeinsam mit einer weiteren Lehrkraft Ihrer Schule an, reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bitte zusammen ein.

Da der Fokus des Erasmus+ Programms auf europaweiten Begegnungen zwischen Schüler:innen liegt, halten Sie bitte die Ausgaben für reine Lehrkräfte-Mobilitäten so gering wie möglich.

5. Abschluss Ihres Erasmus+ Projektes
Sie sind verpflichtet, all Ihre Mobilitäten fortlaufend im Beneficiary Module (BM) des PAD zu dokumentieren und alle Belege für den vorgegebenen Zeitraum aufzubewahren. Zudem müssen Sie nach Ablauf Ihres Projektes einen Abschlussbericht für den PAD verfassen. Nach Einreichung des Abschlussberichts erstellt der PAD die Endabrechnung, aus der sich etwaige Restzahlungen oder Rückforderungen ergeben können. Senden Sie die Endabrechnung bitte an europa@bsfb.hamburg.de.

Druckversion dieser Seite | Print version of this page Druckversion dieser Seite | Print version of this page