Finanzielle Förderung internationaler Begegnungsmaßnahmen mit Projektcharakter

Schulpartnerschaften > Finanzierung

FinanzierungFörderung von internationalen schulischen (Austausch-)Projekten

Internationale Begegnungsmaßnahmen mit Projektcharakter im Rahmen von Schulpartnerschaften und Schüler:innenaustausch, insbesondere mit Hamburgs Partnerstädten, dienen der Vertiefung bestehender und neu zu gründender Schulpartnerschaften.

Schulen, die entsprechende Aktivitäten planen und eine finanzielle Unterstützung benötigen, können bei der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) einen Zuschuss zu den Projektkosten beantragen. Die Förderung steht, wie bei allen Förderprogrammen, unter dem Haushaltsvorbehalt. Eine rückwirkende Gewährung von Zuschüssen ist ausgeschlossen.

Sollten Sie bereits für das Jahr 2024 einen Antrag gestellt haben, ohne dass Sie die Aktivität dann umsetzen konnten, können Sie diesen Antrag gleichlautend erneut für 2025 stellen, sofern die Begegnung in das kommende Jahr verschoben werden soll.
Voraussetzungen für eine Förderung
Antragsberechtigt sind allgemeinbildende staatliche Hamburger Schulen.
Berufliche Schulen können ausschließlich für Projekte im Rahmen von Städtepartnerschaften eine Förderung beantragen. Für andere Projekte wenden Sie sich bitte an das HIBB.

Grundsätzlich sind Projekte förderungsfähig

  • die der Wissensvermittlung dienen und einen deutlichen kultur- und bildungspolitischen Ansatz haben,
  • die eine aktive Teilnahme der Schüler:innen am Programm und an der Erarbeitung einer Projektaufgabe erfordern,
  • bei denen mindestens zehn Hamburger Schüler:innen beteiligt sind.
  • für die vor Antragstellung zu einem überwiegenden Anteil Mittel aus anderen Geldquellen akquiriert wurden; dazu zählen:
    1. eine angemessene Eigenbeteiligung der Schüler:innen,
    2. das Schulbudget,
    3. andere Drittmittel, z. B. Förderung durch Sponsoren, Stiftungen, Schulvereine, den Pädagogischen Austauschdienst (PAD) der KMK.

Weitere Voraussetzungen sind

  • die fristgerechte Antragstellung
    unter Einreichung einer ausführlichen Projektbeschreibung sowie einer aussagekräftigen und plausiblen Finanzierungsplanung,
  • die fristgerechte Einreichung des Verwendungsnachweises.

Gefördert werden vorrangig Austauschprojekte.
Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Die Finanzierung und Durchführung der Aktivität ist auch ohne die bei der BSB beantragten Zusatzmittel sicher zu stellen.

Antragsfristen

Antragsschluss für Projekte deren Beginn im Zeitraum Januar bis Dezember 2025 liegt

  • Anträge für Projekte im Rahmen von Städtepartnerschaften senden Sie bitte bis spätestens zum 31. Oktober 2024 an die BSB.
  • Antragsschluss für die übrigen Projekte ist der 31. Januar 2025.
  • Anträge zu Projekten mit Russland können derzeit nicht berücksichtigt werden.

Es zählt der Eingang im Referat Europa und Internationales der BSB.

Die Benachrichtigung über den Erfolg des Antrags erfolgt bis Ende März 2025 per E-Mail an die Projektleitung und an die Schulleitung.
Antragsformular
Bitte übermitteln Sie den Antrag per E-Mail an die zuständige Sachbearbeitung und reichen ihn zusätzlich unterschrieben auf dem Postweg ein.
Antrag auf finanzielle Förderung
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist zusammen mit dem Projektbericht innerhalb eines Monats im Anschluss an die Begegnung einzureichen. Überschüssige Mittel werden für andere Projekte genutzt und sind daher nach Aufforderung zurückzuzahlen.
Verwendungsnachweis
Kontaktpersonen
Inhaltliche Fragen beantwortet Ihnen die Referatsleitung.
Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung.

Druckversion dieser Seite | Print version of this page Druckversion dieser Seite | Print version of this page