FAQ Erasmus+ Mittelverwaltung

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Erasmus+ Mittelverwaltung an staatlichen Hamburger allgemeinbildenden Schulen
Antworten auf häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen
Einreichung von Dokumenten bei der Schulbehörde
Wir möchten die Hamburger Erasmus+ Schulen optimal beraten und unterstützen. Das ist nur möglich, wenn wir umfassend über Ihre Erasmus+ Projekte informiert sind.
Darüber hinaus werden Ihre online bei der Nationalen Agentur (NA) im PAD eingereichten Dokumente zur Bewirtschaftung der Fördermittel und zur Berichterstattung der Behörde in Bezug auf EU-Fördermittel benötigt.
Deshalb gilt:

Alle online bei der NA eingereichten Dokumente sind bitte unaufgefordert zeitgleich mit der Einreichung bei der NA als PDF-Datei an das Referat Europa und Internationales zu senden.

Zu den bei der BSFB vorzulegenden Dokumenten zählt bspw.

  • der Akkreditierungsantrag
  • die mit der NA geschlossene Finanzhilfevereinbarung. Fördermittel können von der BSFB erst dann auf das Lehrertreuhandkonto einer Schule ausgezahlt werden, wenn die unterschriebene Finanzhilfevereinbarung als buchungsbegründende Unterlage vorliegt.
Wie sind die Schüler:innen während einer Mobilität versichert?

Da Schüler:innen nur im Rahmen des Schulbesuchs/Praktikums bzw. damit im sachlichen Zusammenhang stehenden Tätigkeiten versichert sind, sollten die Eltern für einen vollumfänglichen Versicherungsschutz ggf. eine Reise-Krankenversicherung (zusätzlich zur europäischen Krankenversicherungskarte) abschließen. Denkbar sind auch weitere Versicherungen wie Reise-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Bitte führen Sie wichtige Dokumente zusätzlich in Kopie mit.

Finanzielle Abwicklung
Reisen ohne Schüler:innen erfolgen als Dienstreise.
Die Fördermittel für diese Maßnahmen werden von der BSFB verwahrt und behördenintern verwaltet:

    • Die reisenden Lehrkräfte beantragen eine Dienstreise.
    • Im Falle der Genehmigung erfolgt die Kostenübernahme zunächst durch die Reisekostenabteilung der BSFB.
    • Die Reisekostenabteilung rechnet im Nachgang mit dem Referat Europa und Internationales der BSFB ab und lässt sich die verauslagten Kosten aus den verwahrten Fördermitteln erstatten.
Reisen mit Schüler:innen im Rahmen von Erasmus+ gelten als Schulfahrt.
Die Mittel für diese Mobilitäten können Sie bei der BSFB abrufen und über ein Lehrertreuhandkonto selbst verwalten.
Vor Beendigung des Projekts können maximal 90 Prozent der bewilligten Fördermittel abgerufen werden. Es kann nur der für Mobilitäten von Schüler:innen vorgesehene Teil der Fördermittel abgerufen werden; für Mobilitäten von Lehrkräften bewilligte Mittel müssen bei der BSFB verbleiben.
Zum Abruf der Mittel bei der BSFB verwenden Sie bitte das Formular manuelle Belegerfassung. Bitte

  • speichern Sie das Formular (Word-Dokument) auf Ihrem Rechner und
  • öffnen Sie das gespeicherte Formular. Sofern Ihr Rechner das Dokument in einer geschützten Ansicht öffnet, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche „Bearbeitung aktivieren“:
  • wählen Sie im Feld Themengebiet den Eintrag „Erasmus+ Abforderung auf das Projektkonto“ und bestätigen Sie die Eingabe, indem Sie das Formularfeld verlassen. Daraufhin werden automatisch die Überschriften für die erforderlichen Angaben gesetzt, so dass Sie dann den Rest des Formulars ausfüllen können.
  • Drucken Sie das vollständig ausgefüllte Formular aus und lassen es von Ihrer Schulleitung unterschreiben.
  • Scannen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular und senden es als PDF-Datei per E-Mail an das Referat Europa und Internationales.
Fragen zum Lehrertreuhandkonto
Was ist ein Lehrertreuhandkonto und warum wird es benötigt?
Alle Erasmus+ Fördermittel müssen zunächst durch die BSFB vereinnahmt und verwaltet werden. Um sie der Erasmus-Schule für Schülermobiltäten zur Verfügung zu stellen, muss die Schule zwingend ein Lehrertreuhandkonto einrichten.
Dabei handelt es sich um ein Konto, bei dem verschiedene Dritte (sog. Treugeber) Eigentümer des Guthabens sind. Das Konto ist von der Schulleitung sowie einer Lehrkraft – i. d. R. der/die Erasmus+ Koordinator:in – einzurichten. Beide führen das Treuhandkonto zwar unter ihren Namen, handeln aber auf fremde Rechnung, d. h. sie verwalten das fremde Vermögen lediglich treuhänderisch. Auf dieses Lehrertreuhandkonto gehen alle von der Schule bei der BSFB abgerufenen Erasmus+ Fördermittel ein. Zudem dürfen auf diesem Konto ausschließlich die projektbezogenen EU-Fördermittel verwaltet werden.
Wie eröffne ich ein Lehrertreuhandkonto?
Als Schulleitung geben Sie bei Ihrer Bank bitte an, dass Sie ein Lehrertreuhandkonto für Schulfahrten eröffnen wollen.
Neben der Schulleitung muss eine weitere Lehrkraft – i. d. R. die:der Erasmus+ Koordinator:in – zeichnungsberechtigt sein. Im Zuge der Kontoeröffnung ist außerdem ein:e Schüler:in als „wirtschaftlich Berechtigte:r“ anzugeben.
Gemäß der Rahmenvereinbarung zwischen der BSFB Hamburg und Hamburger Sparkasse (HASPA) entfallen nach Einrichten des Lehrertreuhandkontos im ersten Jahr keine Kontoführungsgebühren. Etwaige Kontoführungsgebühren können Sie allerdings aus den EU-Fördermitteln zahlen.

Für weitere Fragen zur Kontoeröffnung kontaktieren Sie bitte Ihre Bankfiliale.

Zählt das Lehrertreuhandkonto zum Privatvermögen der Schulleitung?
Nein. Das Geld zählt nicht zum Privatvermögen der Schulleitung, da diese:r nicht die/der Eigentümer:in des eingezahlten Geldes ist und es nur stellvertretend verwaltet (s. auch Antwort zu Frage 1). Eine private Haftung z. B. bei Kartenverlust ist damit ausgeschlossen. Eine Ausnahme bildet grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten. Darunter fällt auch, die Bankkarte inkl. PIN einer anderen Person mitzugeben.
Für Details hierzu kontaktieren Sie bitte Ihre Bankfiliale.
Kann statt eines Lehrertreuhandkonto ein Schulvereinskonto genutzt werden?
Nein. Die Nutzung eines Schulvereinskontos zur Abwicklung von Erasmus+ Projekten ist nicht zulässig. Es ist zwingend ein projektbezogenes Lehrertreuhandkonto zu nutzen.
Darf begleitenden Lehrkräften im Rahmen von Erasmus+ Gruppenmobilitäten „Handgeld“ vom Lehrertreuhandkonto auf ihr Privatkonto überwiesen werden?
Nein, dies ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Für den Fall, dass die begleitende Lehrkraft selbst ein eigenes Lehrertreuhandkonto – bspw. zur Organisation von Klassenfahrten – besitzt, kann das Geld, das vor Ort im Ausland benötigt wird, unmittelbar vor der Reise dorthin überwiesen werden.

Zahlen/Buchen Sie daher möglichst viel vor der Reise und nutzen Sie während der Mobilitäten ansonsten bitte bevorzugt die Geldkarte des Lehrertreuhandkontos oder Bargeld.

Ausgaben, die eine Lehrkraft vor der Mobilität auf Rechnung tätigt, zählen nicht zum Handgeld und dürfen bei Vorlage der Rechnung auf das Privatkonto der Lehrkraft erstattet werden.

Können mehrere Geldkarten für ein Lehrertreuhandkonto beantragt werden?
Dies variiert je Bank. Bitte kontaktieren Sie Ihre Filiale für eine mögliche Beantragung. Die Kosten für zusätzliche Karten können als Kontoführungsgebühr aus den Fördermitteln bezahlt werden.
Dürfen Fördermittel für Einzelmobilitäten auf das Privatkonto der Familie überwiesen werden?
Ja. Der der:dem Schüler:in im Rahmen der Einzelmobilität zustehende Anteil der Fördermittel darf auf das Privatkonto der Familie ausgezahlt werden.
Welche Unterlagen sind für die Mittelabforderung bei der BSFB vorzulegen?
Eine Mittelabforderung ist erst möglich, wenn der BSFB Ihre Finanzhilfevereinbarung vorliegt.
Um die im Hamburger Haushalt vereinnahmten Fördermittel Ihrer Schule abzufordern, nutzen Sie bitte das Formular Manuelle Belegerfassung (siehe Mittelabruf bei der BSFB – Finanzielle Abwicklung). Bitte speichern Sie das Dokument erst auf Ihrem Rechner und öffnen Sie das gespeicherte Formular. Sofern Ihr Rechner das Dokument in einer geschützten Ansicht öffnet, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche „Bearbeitung aktivieren“.

Scannen Sie das ausgefüllte und von der Schulleitung unterschriebene Formular anschließend ein und senden es als PDF-Datei an das Referat für Europa und Internationales (europa@bsfb.hamburg.de).

Wie lange dauert es bis das Geld auf dem Lehrertreuhandkonto eingeht?
Von Ihrer Mittelabforderung bis zum Eingang des Geldes auf dem Lehrertreuhandkonto dauert es i. d. R. 10 – 14 Tage, vollständige Unterlagen vorausgesetzt.
Fragen zu Dienstreisen
Welche Fahrten gelten als Dienstreise?
Als Dienstreisen gelten alle Reisen, die Lehrkräfte im Rahmen von Erasmus+ ohne Schüler:innen antreten, also z. B. die Teilnahme an Fortbildungskursen im Ausland, an Vorbereitungstreffen mit Partnerschulen sowie Hospitationen oder Job-Shadowing in europäischen Partnerschulen.

Ausnahme: Die Reise als Begleitperson, um eine:n Schüler:in für eine Einzelmobilität ins Zielland zu bringen, gilt ebenfalls als Dienstreise.

Was muss bei der Beantragung von Dienstreisen beachtet werden?
Dienstreisen unterliegen landesrechtlichen Vorgaben und müssen mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehen Reisebeginn beantragt werden; auch wenn durch den Erhalt der EU-Fördermittel keine Kosten zu Lasten der BSFB bzw. der Schule entstehen. Reisen können nicht rückwirkend genehmigt werden. Kosten, die über den dort vorgegebenen Höchstsätzen liegen, werden nicht erstattet und müssen vom Reisenden privat finanziert werden. Dies gilt auch, wenn die EU-Vorgaben höhere Ausgabesätze erlauben.
Welche Unterlagen müssen für die Genehmigung einer Dienstreise eingereicht werden?
Davon ausgehend, dass der BSFB die bewilligte Akkreditierung und die Finanzhilfevereinbarung für die entsprechende Maßnahme bereits als PDF-Datei vorliegen, werden darüber hinaus folgende Dokumente benötigt:

  • Antrag auf Genehmigung einer Auslandsdienstreise Dienstreiseantrag BSFB Stand 01-2025
  • Erasmus+ Beiblatt zum Antrag auf Genehmigung einer Auslandsdienstreise
  • Einladung und/oder Programm (s. Beiblatt)
  • Eckdaten (z. B. Kursanbieter)

Die genannten Dokumente finden Sie in Ihrem schulischen eduPort im Modul Dateien > Für mich freigegeben > Erasmus_plus

Können die Dienstreisen einer Gruppe von Lehrkräften gemeinsam beantragt werden?
Reisen mehrere Lehrkräfte gemeinsam, um bspw. an derselben Fortbildung teilzunehmen, ist die Buchung über ein Reisebüro sinnvoll. Bitten Sie das Reisebüro aber Einzelrechnungen auszustellen, denn jede:r Teilnehmer:in muss selbständig die Dienstreise beantragen und die eigenen Kosten abrechnen.
Müssen die Kosten der Dienstreise bis zur Abrechnung nach Rückkehr verauslagt werden?
Sobald Sie die Genehmigung Ihrer Dienstreise erhalten, können Sie in der Reisekostenabteilung eine Abschlagszahlung beantragen.
Ist ein Dienstreiseantrag erforderlich, wenn die Schule Partnerschule oder Teil eines internationalen Konsortiums ist?
Ja. Aufgrund landesrechtlicher Vorgaben und aus Versicherungsschutzgründen ist die Beantragung von Dienstreisen auch dann erforderlich, wenn die Hamburger Erasmus+ Schule Partnerschule oder Teil eines Konsortiums ist.
Kann die Dienstreise mit einer privaten Reise verbunden werden?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Dienstreisen mit Privatreisen zu verbinden.
Sollte die Privatreise die Dienstreise jedoch um mehr als fünf Arbeitstage überschreiten (vor- und nachgelagert sowie unterbrochen), werden die Kosten für die Hin- und/oder Rückreise nicht erstattet.
Fragen zur Buchführung
Was ist das Buchführungstool der BSFB?
Die Schule ist zu einer angemessenen Buchhaltung und Archivierung sämtlicher Belege verpflichtet, damit die Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des Erasmus+ Projekts über die gesamte Laufzeit jederzeit vollständig nachvollzogen werden können. Das BSFB Buchführungstool, welches wir Ihnen bisher zur Verfügung gestellt haben, muss ab sofort nicht mehr verpflichtend geführt und uns auch nicht mehr vorgelegt werden. Wenn es Ihnen eine Unterstützung bei der Übersicht über Ihre Erasmus+ Finanzen war, können Sie es natürlich freiwillig weiterführen bzw. nutzen.
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Sie finden die Excel-Datei hierzu in unserer Erasmus+ TaskCard. Den entsprechenden Zugangslink haben Sie bereits erhalten. Sollte Ihnen dieser Link nicht mehr vorliegen, erkundigen Sie sich bitte beim  Referat Europa und Internationales.

Die Excel-Tabelle hat mehrere Tabellenblätter (Hinweise | Anleitung | Projektanzeige | Projektabrechnung | Ausgaben Projektkonto | Einnahmen Projektkonto | Wichtige Links). Bitte achten Sie darauf, die Excel-Mappe in maximierter Ansicht darzustellen, damit Sie das Blattregister am unteren Rand sehen können. Das Maximierungssymbol befindet sich oben rechts in der Excel-Anwendung.

Das BSFB Buchführungstool oder jedwede andere Buchführungsübersicht ersetzt nicht das Beneficiary Module (ehemals Mobility Tool) der NA im PAD; Berichtspflichten entsprechend den Vorgaben der Finanzhilfevereinbarung bleiben unberührt.

Ist das Buchführungstool verpflichtend?
Nein. Das Buchführungstool, welches wir Ihnen bisher zur Verfügung gestellt haben, muss ab sofort nicht mehr verpflichtend geführt und uns auch nicht mehr vorgelegt werden. Wenn es Ihnen eine Unterstützung bei der Übersicht über Ihre Erasmus+ Finanzen war, können Sie es natürlich freiwillig weiterführen bzw. nutzen.

Was ist bei der Buchführung zu beachten?
Siehe dazu die TAB-Reiter „Hinweise“ und „Anleitung“ im Buchführungstool.
Dürfen von den Erasmus+ Fördermitteln Sachgegenstände angeschafft werden?
Grundsätzlich ist dies erlaubt. Wichtig ist dabei, dass die Mittel projektbezogen ausgegeben werden, d. h. im Zusammenhang mit dem Erasmus+ Projekt verwendet werden. Bitte halten Sie bei allen größeren, nicht unmittelbar mobilitätsbezogenen Ausgaben (z. B. Geräten, Medien etc.) Rücksprache mit dem Referat Europa und Internationales.
Anschaffungen zur allgemeinen Schul- und IT-Ausstattung (z.B. Tische, PC, interaktive Tafel, etc.) sind allerdings von den Schulen aus den dafür zur Verfügung stehenden Geldern zu finanzieren. Eine Finanzierung aus Erasmus+ Mitteln ist nicht möglich.
Müssen Anschaffungen von Sachgegenständen über Auftragsscheine erfolgen?
Ja. Da Schulen als Empfängerinnen und Verwenderinnen von EU-Fördermitteln auch den landesrechtlichen Vorgaben unterliegen, gelten die verbindlichen Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung auch im Rahmen von Erasmus+.
Allerdings müssen Auftragsscheine nur für Sachgegenstände genutzt werden, die nach dem Projekt im Besitz der Schule verbleiben (z. B. Tablet). Für Sachgegenstände, die ins Eigentum der Schüler:innen übergehen (z. B. Werbeartikel, Materialien die innerhalb des Projektes verbraucht werden) müssen keine Auftragsscheine genutzt werden.
Bitte zahlen Sie die Rechnungen für Sachgegenstände zuerst aus dem Schulbudget. Sobald die Rechnung gezahlt wurde, zahlen Sie bitte den Betrag vom Lehrertreuhandkonto ins Schulbudget ein.
Auf diese Weise bleiben die Eigentumsverhältnisse und etwaige Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche klar.

Wie wird mit sog. Restgeldern umgegangen?
Bezüglich „Restgeldern“ muss zwischen dem Restbetrag von 10 Prozent nach Abschluss des Projektes und möglicherweise durch die wirtschaftliche Durchführung der Mobilitäten übrig gebliebene Fördermittel unterschieden werden.
Der Restbetrag von 10 Prozent wird vom PAD geleistet, wenn die dementsprechenden Voraussetzungen gemäß den Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung erfolgt sind, und dient der Erstattung oder Deckung der verbleibenden förderfähigen Kosten, die dem Begünstigten im Zuge der Durchführung des Projekts entstanden sind. Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne Ihre jeweilige Ansprechperson beim PAD.

Im Gegensatz dazu stehen möglicherweise übrig gebliebene Fördermittel, die bspw. durch die wirtschaftliche Durchführung von Mobilitäten entstehen können. Diese können laut PAD relativ frei im Sinne des Erasmus+ Projektes verwendet werden und bedürfen keiner Belege im Beneficiary Module. Durch die Vereinnahmung im Hamburger Haushalt muss ihre Verwendung aber gegenüber der BSFB über Ihre Buchführung nachweisbar sein. Denkbar sind hier Ausgaben für Veröffentlichungen, Werbematerial, Unterrichtsmaterial im Erasmus+ Projekt, kleinere elektronische Anschaffungen o. Ä. Dennoch müssen Sie beachten, dass diese im Sinne des Erasmus+ Projektes verwendet werden und bei größeren, nicht unmittelbar mobilitätsbezogenen Ausgaben Rücksprache mit uns gehalten werden muss.
Für die Art der Verwendung gibt es zwei Optionen (bitte beachten Sie, dass bei beiden Optionen in Ihrer projektbezogenen Buchführung deutlich werden muss, wofür diese Gelder eingesetzt werden):

• Die Restgelder werden nach Abschluss des Projektes weiter im selben Projekt ausgegeben (in der gleichen Buchführungübersicht). Die Mittel müssen in diesem Fall bis spätestens ein Jahr nach Projektende verwendet worden sein. Sollte ihre Abrechnung bereits vorher vom Referat Europa und Internationales geprüft worden sein, kommt dieses nach ca. ein Jahr wieder auf Sie zu.

• Alternativ können Sie die Restgelder mit ins nächste Projekt (=ins nächste Mittelabrufsjahr) nehmen. In diesem Fall gibt es keine Frist, bis wann die Mittel verwendet worden sein müssen. Verbuchen Sie diese dafür in ihrer aktuellen Buchführungsübersicht unter Ausgaben (im Bemerkungsfeld: Übertrag ins nächste Projekt KA121-xxx) und im neuen Projekt/ in der neuen Buchführungsübersicht unter Einnahmen (im Bemerkungsfeld: Übertrag aus Projekt KA121-xxx).

Noch offene Fragen?
Die für Hamburger Schulen zuständigen Kontaktpersonen beim PAD entnehmen Sie bitte der Homepage des PAD.
In der BSFB berät Sie das Referat Europa und Internationales.
Projektverantwortliche beruflicher Schulen wenden sich bitte in allen Fragen an das HIBB.