Die Bewerbung de:r Schüler:in muss von der Schule unterstützt werden, sonst kann sie nicht in das Vermittlungsverfahren einbezogen werden.
Beschränkung der Anzahl der Bewerbungen je Schule
Für englischsprachige Länder ist die Anzahl der Schüler:innen, die von einer Schule vorgeschlagen werden kann, begrenzt. Die Anzahl variiert und kann den aktuellen Programmbedingungen entnommen werden.
Für spanischsprachige Länder ist die Anzahl der Schüler:innen, die von einer Schule vorgeschlagen werden kann, begrenzt. Die Anzahl variiert und kann den aktuellen Programmbedingungen entnommen werden.
Für französischsprachige Länder ist die Zahl nicht begrenzt.
Einreichen der Unterlagen durch die Schüler:innen
Die Bewerber:innen übermitteln die von ihnen zu erstellenden Bewerbungsunterlagen direkt an das Amt für Bildung. Eine Abgabe von Unterlagen in der Schule wahrt nicht die Bewerbungsfrist.
Empfehlung durch die Schule
Wir bitten Sie, allen Schüler:innen, die von der Schule vorgeschlagen werden, eine Empfehlung auszustellen. Bitte verwenden Sie dafür das hier zum Download zur Verfügung stehende Formular.
Schüler:innenaustauschprogramm – Empfehlung durch die Schule
für alle Bewerber:innen erforderlich.
Die anzugebende Betreuungslehrkraft, die das Austauschvorhaben begleitet, muss nicht mit der empfehlenden Lehrkraft identisch sein.
Die allgemeine Stellungnahme (Seite 2 des Formblatts) kann auch als Anlage auf einem Zusatzblatt eingereicht werden. Sofern Sie ein Zusatzblatt verwenden und dieses von der empfehlenden Lehrkraft und der Schulleitung unterzeichnet und mit Schulstempel versehen wird, muss die 2. Seite des Formulars nicht eingereicht werden.
Die Koordination im Ausland erfolgt durch Deutschlehrkräfte – die Empfehlung kann also gern in Deutsch geschrieben werden. Wenn Sie möchten, können Sie sie selbstverständlich auch in der Sprache des Ziellandes verfassen.
Die Bewerbenden sind selbst verantwortlich für das rechtzeitige Einreichen der schulischen Empfehlung bei der Behörde. Bitte händigen Sie Ihren Schüler:innen die Empfehlung deshalb aus.
Liegt die Schulempfehlung bei Bewerbungsschluss nicht vor, ist die Bewerbung unvollständig und wird abgelehnt.
Zuschuss zu den Programmkosten
Familien mit sehr niedrigem Einkommen können die Übernahme der Programmkosten bzw. einen Zuschuss beantragen (s. a. FAQ).
- Familien, die bereits BuT Transferleistungen erhalten
Der „Antrag auf Übernahme der Kosten einer Schulfahrt im Rahmen der Sicherung des Lebensunterhalts“ wird erst im Falle der Vermittlung gestellt.
- Familien, die noch keine BuT-Transferleistungen erhalten
können in der zuständigen Dienststelle (Jobcenter/Grundsicherungsamt) prüfen lassen, ob sie für ihr Kind BuT-Leistungen zur Teilnahme am BSB-Austauschprogramm erhalten können. Da von der Prüfung der zu leistende Eigenbeitrag abhängt, muss die Prüfung vor Einreichen einer Bewerbung erfolgen.
- Die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung nach der Richtlinie zur Förderung eines Schulbesuchs im Ausland sind aufgrund der kurzen Programmdauer nicht gegeben.
BuT – Ausflüge und Fahrten mit der Schule
Wer erhält Leistungen? Antragsformular, zuständige Dienststelle