Formulare für die Schulen

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Hamburger Schüler:innen können sich nur dann für die Teilnahme an den zentralen Austauschprogrammen der Behörde bewerben, wenn sie von ihrer Schule empfohlen werden und eine Lehrkraft bereit ist, Austauschpartner:innen aus dem Ausland schulisch zu betreuen.
Auf dieser Seite finden Sie die in diesem Zusammenhang für die Schule relevanten Informationen und die benötigten Formulare.

Weitere formale Voraussetzungen für eine Bewerbung wie z. B. Mindestalter und Klassenstufe sowie die Programmbedingungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Länderinformationen (siehe Navigation links).

Empfehlung Hamburger Schüler:innen

Die Bewerbung de:r Schüler:in muss von der Schule unterstützt werden, sonst kann sie nicht in das Vermittlungsverfahren einbezogen werden.

Beschränkung der Anzahl der Bewerbungen je Schule

Für englisch- und spanischsprachige Länder ist die Anzahl der Schüler:innen, die von einer Schule vorgeschlagen werden kann, begrenzt. Die Anzahl variiert und kann den aktuellen Programmbedingungen entnommen werden.
Für französischsprachige Länder ist die Zahl nicht begrenzt.

Einreichen der Unterlagen durch die Schüler:innen

Die Bewerber:innen übermitteln die von ihnen zu erstellenden Bewerbungsunterlagen direkt an das Amt für Bildung. Eine Abgabe von Unterlagen in der Schule wahrt nicht die Bewerbungsfrist.

Empfehlung durch die Schule

Wir bitten Sie, allen Schüler:innen, die von der Schule vorgeschlagen werden, eine Empfehlung auszustellen. Bitte verwenden Sie dafür das hier zum Download zur Verfügung stehende Formular.
Schüler:innenaustauschprogramm – Empfehlung durch die Schule
für alle Bewerber:innen erforderlich
.

Die anzugebende Betreuungslehrkraft, die das Austauschvorhaben begleitet, muss nicht mit der empfehlenden Lehrkraft identisch sein.
Die allgemeine Stellungnahme (Seite 2 des Formblatts) kann auch als Anlage auf einem Zusatzblatt eingereicht werden. Sofern Sie ein Zusatzblatt verwenden und dieses von der empfehlenden Lehrkraft und der Schulleitung unterzeichnet und mit Schulstempel versehen wird, muss die 2. Seite des Formulars nicht eingereicht werden.
Die Koordination im Ausland erfolgt durch Deutschlehrkräfte – die Empfehlung kann also gern in Deutsch geschrieben werden. Wenn Sie möchten, können Sie sie selbstverständlich auch in der Sprache des Ziellandes verfassen.

Die Bewerbenden sind selbst verantwortlich für das rechtzeitige Einreichen der schulischen Empfehlung bei der Behörde. Bitte händigen Sie Ihren Schüler:innen die Empfehlung deshalb aus.

Liegt die Schulempfehlung bei Bewerbungsschluss nicht vor, ist die Bewerbung unvollständig und wird abgelehnt.

Betreuung der ausländischen Gastschüler:innen
Für die Gastschüler:innen soll eine formlose Rückmeldung über den Aufenthalt an der Hamburger Schule erstellt werden.

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