Lehrkräfte > Auslandsschuldienst > FAQ
Die im Auslandsschulwesen eingesetzten Lehrkräfte unterscheiden sich aufgrund des rechtlichen Status und der Aufgabenschwerpunkte in Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK), Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK), Landesprogrammlehrkräfte (LPLK) und Ortslehrkräfte (OLK).
ADLK sind aus dem inländischen Schuldienst beurlaubte Lehrkräfte, die durch Vermittlung der ZfA an Deutschen Auslandsschulen eingesetzt werden. Mit BPLK-Status vermittelt die ZfA vorrangig Lehrkräfte, die noch nicht im innerdeutschen Schuldienst tätig sind.
Die Wahrnehmung einer Schulleitung oder der Fachberatung für Deutsch als Fremdsprache stellt im deutschen Auslandsschuldienst herausgehobene Aufgabe dar. Soweit sich im folgenden die Bewerbungs- und Auswahlverfahren voneinander unterscheiden, wählen Sie bitte den entsprechenden TAB-Reiter aus.
Der BPLK-Einsatz für aus dem inländischen Schuldienst beurlaubter Lehrkräfte ist auf die Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion und China begrenzt.
Kontaktdaten
Teilweise werden Angelegenheiten des Auslandsschuldienstes schulübergreifend von einer zentralen Personalsachbearbeitung verwaltet. Ihre Personalsachbearbeitung wird Ihre Unterlagen in diesem Fall an die zentrale Sachbearbeitung weiterleiten.
Eine Ausschreibung erfolgt nur für Schulleitungsstellen sowie für die Stellen als Fachberatung der ZfA. Auf die übrigen ADLK- bzw. BPLK-Stellen an Deutschen Auslandsschulen können Sie sich nicht schulgenau bewerben. Statt dessen bekunden Sie ihr weltweites Interesse am Einsatz als ADLK in einem formalen Bewerbungsverfahren und können dann – Freistellung durch die Schulbehörde vorausgesetzt – von Schulleitungen Deutscher Auslandsschulen angeworben werden.
Grundsätzlich gilt:
- Eine Vermittlung in den Auslandsschuldienst erfordert eine mindestens vierjährige ununterbrochene Bewährung im innerdeutschen Schuldienst. Entsprechend der Vorlaufzeiten für eine Freistellung muss daher bei Bewerbungsschluss eine mindestens dreijährige durchgehende Bewährung abgeschlossen sein. Eine Bewerbung während der Probezeit ist dementsprechend generell nicht möglich.
- Ausgeschlossen ist auch eine Bewerbung aus einer Beurlaubung heraus.
- Zu Beginn des Auslandseinsatzes darf die Lehrkraft das 63. Lebensjahr nicht vollendet haben.
- Bewerber:innen ab Besoldungsgruppe A 15 (oder einer vergleichbaren Entgeltgruppe) können nur in eine Funktionsstelle vermittelt werden.
- Die Übernahme von Funktionsstellen im Auslandsschulwesen eröffnet keine Berechtigung zur Übernahme einer gleichwertigen Tätigkeit bei Rückkehr ins Inland.
- Bitte beachten Sie auch die Information zur Zweit- bzw. Drittverwendung im Auslandsschuldienst.
Eine gezielte Bewerbung für eine ADLK- oder BPLK-Tätigkeit an einer bestimmten Deutschen Auslandsschule ist nicht möglich. Kommt für Sie wirklich nur der Einsatz an einer bestimmten Schule bzw. an Schulen in einem eng begrenzten Gebiet in Frage, ist evtl. eine direkte Bewerbung als OLK das Richtige für Sie.
In besonderen Bedarfsfällen veröffentlicht die ZfA schulbezogene Stellenangebote für ADLK. Die Bewerbung auf eine dieser Stellen ist aufgrund der Vorlaufzeiten (frühestmögliche Freistellung 18 Monate nach Bewerbungsschluss) nur möglich, wenn Sie bereits eine gültige Freistellung als ADLK haben.
Bitte beachten Sie aber, dass gemäß B-L VwV ASchGBund-Länder Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz eine Beurlaubung als BPLK nur für den Einsatz in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, den Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion und in China möglich ist.
Aufgrund der Rahmenbedingungen (finanzielle Leistungen der ZfA und räumliche Beschränkung) kommt für im inländischen Schuldienst tätige Lehrkräfte vor allem die Bewerbung als ADLK in Betracht. Sofern eine Schule eine für Sie attraktive Stelle aber nur für BPLK anbietet, können Sie die Erweiterung Ihrer ADLK-Freistellung für BPLK-Stellen beantragen – siehe dazu Parallelbewerbung.
Lehrkräfte, die unmittelbar nach Abschluss des Referendariats eine Zeit im Auslandsschuldienst verbringen wollen, können sich 6 bis 9 Monate vor dem zweiten Staatsexamen direkt bei der ZfA als BPLK bewerben. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der ZfA.
Von den Bewerber:innen werden in der Regel Erfahrungen im Auslandsschuldienst sowie die Bereitschaft der Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland, insbesondere mit Schulen anderer Staaten, erwartet. Bewerber:innen mit Erfahrung in der Verwaltung einer Schule und in herausgehobenen Funktionen werden bevorzugt berücksichtigt. Die am Schulstandort erforderlichen Fremdsprachkenntnisse sollten vorhanden sein. Bei Bewerbungen für Länder mit einer europäischen Landes- oder Verkehrssprache werden gute Sprachkenntnisse vorausgesetzt.
Schulleitungsstellen werden von der ZfA ausgeschrieben; sie sind generell für Drittbewerbungen geöffnet. Die Bewerbungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung:
Aktuelle Stellenausschreibungen für Schulleiter:innen
Aktuelle Stellenausschreibungen für Fachberater:innen für Deutsch als Fremdsprache
- ZfA-Bewerbungsbogen
- ZfA-Anlagen 1-5 zum Bewerbungsbogen
NEU: Anlage 5 – Erklärung zu Strafverfahren - tabellarischer Lebenslauf
- letzte dienstliche Beurteilung, bei Bewerbungsschluss nicht älter als 3 Jahre
- Stellungnahme durch die:den Dienstvorgesetzte:n, hier geht es zum Formular
Ein Motivationsschreiben ist nicht erforderlich.
Den ZfA-Bewerbungsbogen und die dazugehörigen Anlagen 1-5 generieren Sie durch die Eingabe Ihrer Daten im ZfA online-Portal DAISY.
Bitte verwenden Sie keine evtl. noch im Umlauf befindlichen Word-Formulare.
Sofern Sie Zweitbewerber:in sind und/oder bereits die Besoldungsgruppe A 15 innehaben, kreuzen Sie im Bewerbungsbogen unter Art der Bewerbung bitte „Funktionsstellenbewerbung“ an.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Einreichen auf dem Dienstweg.
- Bewerbungsschreiben/Motivationsschreiben
mit eindeutigem Bezug auf die ausgeschriebene Stelle - ZfA-Bewerbungsbogen
siehe dazu auch Parallelbewerbung - ZfA-Anlagen 1-5 zum Bewerbungsbogen
- der letzten dienstlichen Beurteilung, bei Bewerbungsschluss nicht älter als 3 Jahre
- der Stellungnahme durch die:den Dienstvorgesetzte:n, hier geht es zum Formular
Den ZfA-Bewerbungsbogen und die dazugehörigen Anlagen 1-5 generieren Sie durch die Eingabe Ihrer Daten im ZfA online-Portal DAISY.
Bitte reichen Sie auch die analogen Dienstwegexemplare zügig ein, damit diese die ZfA innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist mit Befürwortung und Freistellungsvermerk des KMK-Beauftragten erreichen, siehe Hinweise zum Einreichen auf dem Dienstweg.
Sofern Sie Zweitbewerber:in sind oder bereits die Besoldungsgruppe A 15 innehaben, kreuzen Sie im Bewerbungsbogen bitte unter Art der Bewerbung „Funktionsstellenbewerbung“ an.
Das rechtzeitige Absenden der Daten in DAISY wahrt die Bewerbungsfrist der ZfA. Verwenden Sie deshalb bitte keine evtl. noch im Umlauf befindlichen Word-Formulare.
Heimatschulbehörde ist die Behörde für Schule und Berufsbildung bzw. das Hamburger Institut für Berufliche Bildung. Unter E-Mail und Telefonnummer geben Sie bitte die Daten Ihrer Personalsachbearbeitung an.
Zusätzlich benötigen Sie für Ihre Bewerbung eine Stellungnahme Ihrer:s Dienstvorgesetzten.
Stellen Sie ihr:ihm dafür bitte das Formular StellungnahmeÖffnet den eduPort Link in neuem Tab und bietet die pdf-Datei zum Download an und die Hinweise zur Empfehlung von Bewerber:innen für den Auslandsschuldienst zur Verfügung.
Ist Ihre dienstliche Beurteilung älter als 3 Jahre, benötigen Sie für die Bewerbung eine Anlassbeurteilung. Im Formular Stellungnahme kann dann im Abschnitt „Eignung“ auf die Anlassbeurteilung verwiesen werden.
Bitte wenden Sie sich so rechtzeitig an Ihre:n Dienstvorgesetzte:n, dass die Stellungnahme und die ggf. erforderliche Anlassbeurteilung vor Ablauf des Bewerbungsschlusses vorgelegt werden kann.
Bitte senden Sie zwei vollständige Exemplare der Bewerbungsunterlagen in Papierform an die
Behörde für Schule und Berufsbildung
Referat Europa und Internationales – B 32-01
Hamburger Straße 31
22083 Hamburg
Sofern Sie Ihre Personalsachbearbeitung oder Ihre Schulleitung bitten, Unterlagen wie bspw. Ihre letzte dienstliche Beurteilung an das Auslandsreferat zu übermitteln, liegt es dennoch in Ihrer eigenen Verantwortung, dass die Unterlagen pünktlich eintreffen.
Unterschriften sind auf beiden Exemplaren im Original auf folgenden Seiten erforderlich:
letzte Seite des Bewerbungsbogens |
Ihre eigene Unterschrift |
Anlage 2 | keine Die Unterschrift Ihrer:s Dienstvorgesetzten ist nicht erforderlich, die der personalaktenführenden Dienststelle wird durch das Auslandsreferat eingeholt. |
Anlage 3 | Ihre eigene Unterschrift |
Anlage 4 | Ihre eigene Unterschrift Sofern Sie Angaben zur:zum (Ehe-)Partner:in gemacht haben, auch deren:dessen Unterschrift |
Anlage 5 | keine |
Stellungnahme | Unterschrift Ihrer:s Dienstvorgesetzte:n |
- Bewerbungsbogen inkl. Anlagen
(aus DAISY heruntergeladene pdf-Datei ohne Unterschriften) - Motivationsschreiben
- Lebenslauf
Wir empfehlen, den E-Mail-Versand datenschutzkonform über Ihren eduPort-Account bzw. Ihren BSB-Account vorzunehmen.
Unterschriften sind auf beiden Exemplaren im Original auf folgenden Seiten erforderlich:
letzte Seite des Bewerbungsbogens |
Ihre eigene Unterschrift |
Anlage 2 | keine Die Unterschrift Ihrer:s Dienstvorgesetzten ist nicht erforderlich, die der personalaktenführenden Dienststelle genügt. |
Anlage 3 | Ihre eigene Unterschrift |
Anlage 4 | Ihre eigene Unterschrift Sofern Sie Angaben zur:zum (Ehe-)Partner:in gemacht haben, auch deren:dessen Unterschrift |
Anlage 5 | keine |
Stellungnahme | Unterschrift Ihrer:s Dienstvorgesetzte:n |
Bitte lassen Sie sich einen Termin für ein Vorstellungsgespräch beim Hamburger KMK-Beauftragten geben.
Die Bewerbung auf eine dieser Stellen ist aufgrund der Vorlaufzeiten (frühestmögliche Freistellung 18 Monate nach Bewerbungsschluss in Hamburg) nur möglich, wenn Sie bereits eine gültige Freistellung als ADLK haben. Ihr Interesse melden Sie in diesem Fall direkt an die in der Ausschreibung genannte Stelle.
Sofern es sich bei der schulbezogenen Ausschreibung um eine Stelle für eine BPLK handelt, beachten Sie bitte, dass gemäß B-L VwV ASchG eine Beurlaubung für eine Tätigkeit als BPLK nur für einen Einsatz in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, den Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion und in China möglich ist. Das gilt auch, wenn Sie eine weltweite Freistellung als ADLK haben.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung, siehe weiterer Ablauf nach Einreichen der Bewerbung
Bewerbungen können ab Schuljahresbeginn im Referat Europa und Internationales eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar für eine Freistellung ab August des darauffolgenden Jahres, also bspw. 31. Januar 2025 für eine Freistellung ab dem 01. August 2026.
Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihre Bewerbung zu Beginn oder am Ende des Bewerbungszeitraumes einreichen. ABER: Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf des Bewerbungsschlusses unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt. Es ist also ratsam, die Unterlagen nicht zu knapp vor dem Bewerbungsschluss einzureichen, um im Falle der Unvollständigkeit noch rechtzeitig nachreichen zu können, siehe dazu auch Eingangsbestätigung.
Es zählt der Eingang im Referat für Europa und Internationales
- Versand per Post
Auch wenn Sie eine Zustellung wählen, bei der der Postdienstleister ein Zustelldatum garantiert, zählt der tatsächliche Eingang in der BSB. Stellt der Postdienstleister verspätet zu, führt das zur Ablehnung Ihrer Bewerbung. - Einwurf in den Nachtbriefkasten
Bitte beschriften Sie den Umschlag mit „An B 32-01“. Aus dem Nachtbriefkasten entnommene Sendungen erhalten den Eingangsstempel des Vortages. Bitte beachten Sie, dass sich der Nachtbriefkasten im Eingangsbereich der BSB innerhalb des EKZ Hamburger Meile befindet und daher nur an Werktagen und auch dann nur begrenzte Zeit nach Geschäftsschluss zugänglich ist. - Persönliche Abgabe
Sofern Sie Unterlagen persönlich in der Behörde abgeben, achten Sie bitte darauf, dass bei Abgabe das Tagesdatum notiert wird.
Die analogen auf dem Dienstweg einzureichenden Bewerbungsunterlagen müssen dennoch zügig auf den Weg gebracht werden, damit sie die ZfA spätestens 4 Wochen nach Ablauf des Bewerbungsschlusses mit Befürwortung und Freistellungsvermerk des KMK-Beauftragten erreichen.
Die BSB kann eine Freistellung nachträglich kürzen oder widerrufen, wenn sich bspw. die Personalversorgung an den Hamburger Schulen verschlechtert.
Sie arbeiten währenddessen weiter an Ihrer Hamburger Schule.
Sollten Sie innerhalb des Freistellungszeitraums nicht vermittelt worden sein, erlischt die Bewerbung für den Auslandsschuldienst. Die Verlängerung der Freistellung auf Basis der früheren Unterlagen ist nicht möglich.
- Haben Sie bereits eine Freistellung als ADLK, ändert die zusätzliche Bewerbung als Fachberatung nichts an der Dauer der Freistellung.
- Bewerben Sie sich als Fachberatung ohne schon eine ADLK-Freistellung zu haben, erfolgt die Freistellung nur für die Stelle, auf die Sie sich bewerben.
Bis Besoldungsgruppe A 15 können Sie im Bewerbungsbogen angeben, dass Ihre Bewerbung für den Fall, dass Ihre Schulleitungsbewerbung erfolglos ist, für eine allgemeine Funktionsstelle gelten soll. Über eine Freistellung für eine allgemeine Funktionsstelle wird nach Ablauf des nächsten Bewerbungsschlusses für allgemeine ADLK Erst- und Zweitbewerbungen entschieden.
- Neubewerbung
Es genügt, im DAISY online-Portal die ADLK-Bewerbung einzureichen. Im Zuge der Einreichung der Unterlagen im Referat Europa und Internationales beantragen Sie die zeitgleiche Freistellung als BPLK formlos per E-Mail beim Hamburger KMK-Beauftragten. - Erweiterung der Freistellung
Haben Sie eine noch gültige ADLK-Freistellung, beantragen Sie die Erweiterung Ihrer ADLK-Freistellung für eine Vermittlung als BPLK formlos per E-Mail beim Hamburger KMK-Beauftragten.
- die in der Ausschreibung genannte Stelle in der ZFA
- den Hamburger KMK-Beauftragten
senden.
Bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens als Fachberatung ruht Ihre ADLK-Freistellung
Bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens als Schulleitung ruht Ihre ADLK-Freistellung.
- die in der Ausschreibung genannte Stelle in der ZFA
- den Hamburger KMK-Beauftragten
senden.
Eine Freigabe für eine frühere erfolglose bzw. noch nicht abgeschlossene Bewerbung auf eine herausgehobene Funktionsstelle bedeutet nicht automatisch eine Freigabe für eine Funktionstelle in einer anderen Schule bzw. Region. Sie benötigen daher für jede Bewerbung die Zustimmung des Hamburger KMK-Beauftragten.
- Sie erhalten innerhalb von etwa 2 Wochen per E-Mail eine Eingangsbestätigung, die ggf. Hinweise auf noch fehlende Dokumente enthält.
Dieser Service wird nur im Zeitraum August bis 15. Januar und nur im Rahmen der zeitlichen Kapazitäten angeboten. Urlaubsbedingt werden im Dezember 2024 keine Eingangsbestätigungen versandt. - Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf des Bewerbungsschlusses unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
- Die Information, ob eine Freistellung erfolgt, erhalten Sie vor Beginn der Sommerferien.
Nach Feststellung der Eignung und Zustimmung durch die:den Personalreferent:in wird Ihre Bewerbung mit einem Freistellungsvermerk an die ZfA weitergeleitet. Darüber werden Sie von der zuständigen Personalsachbearbeitung informiert.
Haben Sie unlängst ein solches Vorstellungsgespräch geführt und bewerben sich nun auf eine andere Funktionsstelle, ist kein erneutes Gespräch erforderlich.
Im Verlauf des weiteren Vermittlungsverfahrens können Sie von der ZfA zu einem weiteren Vorstellungsgespräch nach Berlin eingeladen werden. Sofern nicht die ZfA die Reisekosten übernimmt, müssen Sie diese selber tragen, können sie aber als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Nur Schulleitungsstellen:
Hat der BLASchA Sie dem Schulvorstand zur Besetzung der Stelle vorgeschlagen, bittet Sie ggf. der Schulvorstand zu einem Bewerbungsgespräch. Teilweise finden diese als Videokonferenz, teilweise als persnliches Gespräch in Deutschland oder im Sitzland der Schule statt. Fallen Reisekosten an, müssen Sie selbst dafür aufkommen, können die Kosten aber als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Beginn Ihrer Auslandstätigkeit
Nordhalbkugel: 01. August Südhalbkugel: 01. Februar
Ausnahme Europäische Schulen: 1. September. Je nach Ende der Hamburger Sommerferien müssen Sie dann noch einige Tage in Ihrer Hamburger Schule arbeiten. Alternativ können Sie in Ihrer Personalabteilung für diesen Zeitraum einen gesonderten Antrag auf Beurlaubung unter Fortfall der Bezüge stellen.
Dauer
Der Dienstvertrag mit dem Schulträger wird in der Regel für zunächst 3 Jahre abgeschlossen.
Beginn Ihrer Fachberatungstätigkeit
Nordhalbkugel: 01. August Südhalbkugel: 01. Februar
Dauer
Der Arbeitsvertrag mit der ZfA wird in der Regel für zunächst 3 Jahre abgeschlossen.
Der Auswahlvorgang nimmt normalerweise mehrere Monate in Anspruch. Hat Ihre Bewerbung Erfolg, unterstützt die ZfA Sie bei der Beantragung der Beurlaubung.
Beginn Ihres Auslandseinsatzes
Nordhalbkugel: 01. August Südhalbkugel: 01. Februar
Dauer
Der Dienstvertrag mit dem Schulträger wird in der Regel für zunächst 6 Jahre abgeschlossen.
Ungeachtet des Status und des Beurlaubungsbeginns, wird das Ende der Beurlaubung auf den letzten Tag vor Beginn des Hamburger Schul(halb)jahres festgelegt.
Wurden Sie durch die ZfA an eine deutsche Auslandsschule vermittelt, wird die Entsendebescheinigung durch die ZfA beantragt. In allen anderen Fällen, also u. a. bei Tätigkeit an einer Europäischen Schule oder an einer Auslandsschule der Bundeswehr wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilung der Schulbehörde.
Für ADLK und aus dem inländischen Schuldienst beurlaubte BPLK übernehmen der Bund und das entsendende Bundesland gemeinsam den Versorgungszuschlag. Dasselbe gilt für Lehrkräfte, die mit der ZfA einen Vertrag als Fachberatung geschlossen haben.
Die Grundsätze zur Beförderung von Hamburger Lehrkräften im Ausland bei Wahrnehmung von Leitungsfunktionen an Deutschen Auslandsschulen wurden 2017 überarbeitet und im Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung (MBlSchul 2017-4) veröffentlicht. Danach ist für Hamburger Lehrkräfte, die durch die ZfA vermittelt wurden, eine Beförderung während ihres Einsatzes im Auslandsschuldienst von Besoldungsgruppe A13 nach A14 möglich, wenn
- ihnen unter Beteiligung der ZfA eine Leitungsfunktion im Sinne der Funktionsstellen nach §§ 91 bzw. 96 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) übertragen wurde und
- sie sich auf dieser Stelle mindestens sechs Monate bewährt haben.
Zu den für eine Beförderung infrage kommenden Funktionsstellen zählen stellvertretende Schulleitung, Mittel- und Oberstufenkoordination, Koordination Berufs- und Studienorientierung, Koordination für das pädagogische Qualitätsmanagement, Koordination für die digitale Unterrichtsentwicklung und die Fachleitung für den deutschsprachigen Fachunterricht bzw. für Deutsch als Fremdsprache.
Ausschließlich unterrichtliche Tätigkeit oder bspw. die Wahrnehmung einer Fachleitung für nur ein Unterrichtsfach reichen nicht aus.
Funktionsstellenübertragung
Um Funktionsstellen im Sinne des § 96 HmbSG durch bereits an der Schule tätige ADLK zu besetzen, beantragt die Schulleitung der Deutschen Auslandsschule eine Funktionsstellenübertragung bei der ZfA. Die ZfA bittet den Hamburger KMK-Beauftragten um Zustimmung. Wurde die Zustimmung erteilt, wird die Funktion durch die ZfA übertragen.
Die förmliche Einsetzung kann auch unmittelbar bei der Vermittlung in den Auslandsschuldienst erfolgen (siehe Vermittlungsbescheid der ZfA).
Bewährung, Beförderung
Der Bewährungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt der Funktionsstellenübertragung durch die ZfA.
Nach Ablauf der Bewährungszeit kann sich Ihre Schulleitung mit einer formlosen Bitte um Einleitung des Beförderungsverfahrens an den Hamburger KMK-Beauftragten wenden. Dieser fordert über das Sekretariat der KMK eine Anlassbeurteilung an. Wurde die Bewährung festgestellt, empfiehlt der KMK-Beauftragte die Beförderung.
Die Entscheidung über die Ernennung ist dem Personalamt vorbehalten.
Liegt der Fälligkeitszeitpunkt für eine Regelbeurteilung im Zeitraum Ihres Auslandsschuldienstes, verschiebt sich die Regelbeurteilung auf einen Zeitpunkt von mindestens 6 Monaten nach Ihrer Rückkehr in den Hamburger Schuldienst.
Eine anlassbezogene dienstliche Beurteilung Ihrer Tätigkeit im Auslandsschuldienst wird ausschließlich auf Veranlassung des Hamburger KMK-Beauftragten durch das Sekretariat der KMK angefordert. Das KMK-Sekretariat beauftragt unter Beifügung der Hamburger Beurteilungsrichtlinien und Vordrucke die Schulleitung Ihrer Einsatzschule mit der Erstellung der Beurteilung. Sind Sie selbst Schulleitung, wird die:der regional zuständige KMK-Beauftragte gebeten, die Beurteilung zu erstellen.
Anlass für eine solche Anforderung ist üblicherweise die Einleitung eines Beförderungsverfahrens. Auch wenn Sie sich bei Rückkehr aus dem Auslandsschuldienst auf ausgeschriebene Funktionsstellen bewerben möchten, können Sie den Hamburger KMK-Beauftragten bitten, eine Beurteilung Ihrer Tätigkeit anfordern zu lassen. Diese Bitte sollten Sie sehr frühzeitig äußern, da das oben beschriebene Verfahren i. d. R. mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
Etwa 12 Monate vor Ende Ihrer Vertragslaufzeit sollten Sie dem Hamburger KMK-Beauftragten mitteilen, ob Sie eine Vertragsverlängerung oder die Rückkehr aus dem Auslandsschuldienst anstreben.
Ein Verlängerungsvertrag wird vom Schulvorstand an die ZfA gesandt. Stimmt die ZfA der Verlängerung zu, beteiligt sie die BSB und bittet um weitere Beurlaubung.
Wurde Ihnen von der ZfA eine schulstrukturtragende Funktion übertragen, beträgt die maximale Beurlaubungsdauer acht Jahre.
Lehrkräfte, die von der ZfA an eine Europäische Schule vermittelt wurden, können bis zu neun Jahre für den Auslandsschuldienst beurlaubt werden.
Richtlinien für die Beurlaubung – schulstrukturtragende Funktionen
Ein Wechsel der Schule während der Beurlaubung für die Tätigkeit im Auslandsschuldienst ist ebenso wenig möglich, wie ein sich an die Beurlaubung nahtlos anschließender Einsatz an einer anderen Deutschen Schule im Ausland, s. a. erneute Beurlaubung für den Auslandsschuldienst.
Ausnahme: Die Europäischen Schulen stellen eine Einheit dar. Ein Wechsel von einer Europäischen Schule zu einer anderen Europäischen Schule ist daher grundsätzlich möglich, wobei der maximale Beurlaubungszeitraum nicht überschritten werden darf.
In den FAQ zur Beamtenversorgung beantwortet das ZPD Fragen zur Bemessung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des ZPD.
Eine Übersicht der Länder, die als Gebiete mit gesundheitsschädigenden Einflüssen im Sinne des § 15 Abs. 2 HmbBeamtVG in Betracht kommen, finden Sie im Leitfaden zur Bemessung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit des Versorgungsrechners.
Hat Ihre Stammschule aufgrund eines Personalüberhangs keine Verwendungsmöglichkeit oder möchten Sie nach Ihrer Rückkehr mit Einverständnis der Leitung Ihrer Stammschule ohnehin an einer anderen Hamburger Schule eingesetzt werden, steht es Ihnen frei, sich über den internen Arbeitsmarkt für Hamburger Lehrkräfte für offene Stellen an Hamburger Schulen zu bewerben.
Interner Arbeitsmarkt für Hamburger Lehrkräfte
Zusätzlich können Sie Ihr eigenes Bewerbungsprofil für den Internen Arbeitsmarkt einstellen
Sofern Sie sich auf höherwertige Funktionsstellen bewerben möchten, informieren Sie bitte frühzeitig den Hamburger KMK-Beauftragten, damit die Erstellung einer Anlassbeurteilung veranlasst wird.
Möchten Sie im Zuge Ihrer Rückkehr das Bundesland wechseln, können Sie unter Bezugnahme auf die Stelle, auf die Sie sich bewerben wollen, die Ausstellung einer Freigabeerklärung bei der für Sie zuständigen Personalsachbearbeitung beantragen.
Gern können Sie auch einen Termin vereinbaren, um sich beraten zu lassen, wie Sie die im Auslandsschuldienst erworbenen Erfahrungen am besten einbringen können.
Weitere Informationen stellt die ZfA in den Hilfestellungen für die Rückübersiedlung und Rückreise bereit.
Bitte kontaktieren Sie frühzeitig und bevor Sie einen Auflösungsvertrag unterschreiben den Hamburger Hamburger KMK-Beauftragten.
Bitte bedenken Sie bei der zeitlichen Planung auch, dass die Leitung Ihrer Auslandsschule Ihre Position erst dann neu besetzen kann, wenn die Hamburger Schulbehörde und die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen der Vertragsauflösung zugestimmt haben.
Eine Drittverwendung ist nur für die Leitung einer Deutschen Auslandsschule, für die Leitung der deutschen Abteilung einer Deutsch-Profil-Schule Typ A, für Fachberatungen und für die Leitung von Lehrerbildungseinrichtungen möglich.
Zwischen zwei Beurlaubungen für eine Tätigkeit im Ausland müssen Sie mindestens drei Jahre wieder im innerdeutschen Schuldienst tätig sein. Eine erneute Beurlaubung für denselben Standort ist frühestens nach acht Schuljahren im innerdeutschen Schuldienst möglich.
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