FAQ Auslandsschuldienst

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Achtung
Um den Unterrichtsbetrieb an den Deutschen Auslandsschulen sicherstellen zu können, vermittelt die ZfA nur noch vollständig gegen Corona geimpfte Lehrkräfte für eine Tätigkeit im Auslandsschuldienst. Auch mitreisende volljährige Familienangehörige müssen vor der Ausreise einen Nachweis der vollständigen Covid-Impfung vorlegen.

Tätigkeit als Hamburger Lehrkraft im Auslandsschuldienst – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Abkürzungen
ADLK = Auslandsdienstlehrkraft
aus dem inländischen Schuldienst beurlaubte Lehrkräfte, die an Deutschen Auslandsschulen eingesetzt werden
ASD = Auslandsschuldienst
BLASchA = Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland
BPLK = Bundesprogrammlehrkraft
an Deutschen Auslandsschulen eingesetzte Lehrkräfte – vorrangig Lehrkräfte, die nicht dem Landesschuldienst angehören. Der Einsatz von aus dem inländischen Schuldienst entsandten BPLK ist auf die Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion und China begrenzt.
ExU = Expert:in für Unterricht
im Ausland eingesetzte Lehrkräfte auf Basis eines privatrechtlichen Vertrages mit einem Goethe-Institut
LPLK = Landesprogrammlehrkraft
aus dem inländischen Schuldienst unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubte Lehrkräfte, die an staatlichen Schulen und Bildungseinrichtungen in bestimmten Ländern eingesetzt werden
OLK = Ortslehrkraft
Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung eines anderen Staates oder mit einer in Deutschland erworbenen Lehrbefähigung, die ohne Vermittlungsverfahren der ZfA frei von den Deutschen Schulen im Ausland angeworben werden (s. a. OLK-Status)
ZfA = Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
Zuständige Personalsachbearbeitung
Jede Schule hat eine für ihr pädagogisches Personal zuständige Personalsachbearbeitung. Ist Ihnen die zuständige Personalsachbearbeitung nicht bekannt, erkundigen Sie sich bitte im Schulsekretariat Ihrer Schule. Eine Übersicht finden Sie auch im Intranet der Behörde.
Teilweise werden Angelegenheiten des Auslandsschuldienstes schulübergreifend von einer zentralen Personalsachbearbeitung verwaltet. Ihre Personalsachbearbeitung wird Ihre Unterlagen in diesem Fall an die zentrale Sachbearbeitung weiterleiten.
Bewerbung
Bewerbungsvoraussetzungen
ADLK, BPLK - Allgemeine Erst- und Zweitbewerbungen
Bitte entnehmen Sie die Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen dem
Merkblatt der ZfA – ADLK
Merkblatt der ZfA – BPLK.

  • ADLK: Grundsätzlich gelten Bewerbungen weltweit. Sie können maximal zwei Großräume ausschließen (siehe Merkblatt der ZfA).
  • BPLK: Gemäß B-L VwV ASchG ist eine Beurlaubung nur für den Einsatz in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, den Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion und in China möglich.

In besonderen Bedarfsfällen veröffentlicht die ZfA schulbezogene Stellenangebote. Für die erfolgreiche Bewerbung auf diese Stellen müssen Sie das Bewerbungsverfahren für ADLK bzw. BPLK bereits erfolgreich durchlaufen haben und in der Bewerbungsdatei der ZfA gelistet sein.
Eine gezielte Bewerbung für eine ADLK oder BPLK Tätigkeit an einer bestimmten Deutschen Auslandsschule, die keine Stelle über die ZfA ausgeschrieben hat, ist nicht möglich. Kommt für Sie wirklich nur der Einsatz an einer bestimmten Schule bzw. an Schulen in einem eng begrenztem Gebiet in Frage, ist evtl. eine direkte Bewerbung als OLK das Richtige für Sie.

Schulleitungsstellen
An die Leitungen Deutscher Auslandsschulen werden hohe Anforderungen gestellt. Sie müssen zusätzlich zu den üblichen Leitungsaufgaben auslandsspezifische pädagogische, kulturpolitische und ökonomische Notwendigkeiten in Einklang bringen, viele für eine deutschorientierte Privatschule im Ausland erforderliche Verbindungen mit deutschen und ausländischen Stellen und Gremien unterhalten sowie deutsche Interessen wie die des Gastlandes berücksichtigen. Dafür sind Zielbewusstsein, Initiative, analytisches und konzeptionelles Denken, Integrationskraft, Argumentationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und hohe Belastbarkeit unabdingbar.

Von den Bewerber:innen werden in der Regel Erfahrungen im Auslandsschuldienst sowie die Bereitschaft der Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland, insbesondere mit Schulen anderer Staaten, erwartet. Bewerber:innen mit Erfahrung in der Verwaltung einer Schule und in herausgehobenen Funktionen werden bevorzugt berücksichtigt. Die am Schulstandort erforderlichen Fremdsprachkenntnisse sollten vorhanden sein. Bei Bewerbungen für Länder mit einer europäischen Landes- oder Verkehrssprache werden gute Sprachkenntnisse vorausgesetzt.

Schulleitungsstellen werden von der ZfA ausgeschrieben; sie sind generell für Drittbewerbungen geöffnet. Die Bewerbungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung.

Fachberatung
Stellen als Fachberatung für Deutsch als Fremdsprache werden von der ZfA ausgeschrieben; sie sind generell für Drittbewerbungen geöffnet. Die Bewerbungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung:
Fachberatung für Deutsch als Fremdsprache
OLK

Nach Maßgabe des Schulträgers.
OLK werden nicht durch die ZfA vermittelt, sondern direkt von den Schulen auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechts eingestellt.
Weiterführende Informationen finden Sie weiter unten unter OLK-Status.

ExU

Nach Maßgabe des Goethe-Instituts.

Grundsätzlich gilt:

  • Eine Vermittlung in den Auslandsschuldienst erfordert eine mindestens vierjährige ununterbrochene Bewährung im innerdeutschen Schuldienst. Entsprechend der Vorlaufzeiten für eine Vermittlung kann eine Bewerbung daher frühestens nach durchgehender dreijähriger Bewährung erfolgen. Eine Bewerbung bzw. Vermittlung während der Probezeit ist dementsprechend generell nicht möglich.
  • Ausgeschlossen ist auch eine Bewerbung aus einer Beurlaubung heraus.
  • Bitte beachten Sie auch die Information zur Zweit- bzw. Drittverwendung im Auslandsschuldienst.
  • Zu Beginn des Auslandseinsatzes darf die Lehrkraft das 63. Lebensjahr nicht vollendet haben.
  • Die Übernahme von Funktionsstellen im Auslandsschulwesen eröffnet keine Berechtigung zur Übernahme einer gleichwertigen Tätigkeit bei Rückkehr ins Inland.
Bewerbungsunterlagen
ADLK, Funktionsstellen, Fachberatung
Einzureichen sind

  • der Personalbogen der ZfA inkl. Anlagen 1-4
  • ein ta­bel­la­ri­scher Lebenslauf
  • eine Kopie der letzten dienst­li­chen Be­ur­tei­lung, nicht älter als 3 Jahre
  • Stellungnahme durch Dienstvorgesetzte:n (siehe unten)
  • ggf. Fortbildungsnachweise

Der Personalbogen und die dazugehörigen ZfA-Formulare Anlagen 1-4 werden durch die Registrierung in der ZfA online-Portal DAISY generiert:

ADLK (inkl. allgemeine Funktionsstellen)
Zusätzlich zur online-Registrierung sind die kompletten Bewerbungsunterlagen analog zweifach auf dem Dienstweg einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass auf den Vordrucken der ZfA mehrere Unterschriften erforderlich sind:

ADLK und Schulleitung BPLK
Personalbogen Nr. 18
♦ Ihre eigene Unterschrift
Nr. 17
♦ Ihre eigene Unterschrift
Bestätigung der Dienststelle Anlage 2
♦ Unterschrift Dienstvorgesetzt:e
♦ Unterschrift Personalabteilung
Datenschutzerklärung Anlage 3
♦ Ihre eigene Unterschrift
♦ Unterschrift (Ehe-)Partner:in
Anlage 2
♦ Ihre eigene Unterschrift
♦ Unterschrift (Ehe-)Partner:in
Gesundheitszustand Anlage 4
♦ Ihre eigene Unterschrift
Anlage 3
♦ Ihre eigene Unterschrift
Schulleitung
Einzureichen sind

  • Bewerbungsschreiben/Motivationsschreiben
    mit eindeutigem Bezug auf die ausgeschriebene Stelle
  • der Personalbogen Schulleitung der ZfA inkl. Anlagen 1-4
    Dieser Bogen muss auch eingereicht werden, wenn bereits eine Freistellung als ADLK vorliegt.
  • ein ta­bel­la­ri­scher Lebenslauf
  • eine Kopie der letzten dienst­li­chen Be­ur­tei­lung, nicht älter als 3 Jahre
  • Stellungnahme durch Dienstvorgesetzte:n (siehe unten)
  • ggf. Fortbildungsnachweise

Der Personalbogen und die dazugehörigen ZfA-Formulare Anlage 1-4 werden durch die Registrierung im ZfA online-Portal DAISY generiert:
Go4Bund – Personalbogen Schulleitung
Zusätzlich zur online-Registrierung sind die kompletten Bewerbungsunterlagen analog zweifach auf dem Dienstweg einzureichen.

Die online Registrierung in DAISY wahrt die Bewerbungsfrist. Bitte reichen Sie dennoch auch die beiden analogen Dienstwegexemplare zügig ein, damit Ihre Bewerbung die ZfA innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist mit Befürwortung und Freistellungsvermerk des KMK-Beauftragten erreicht.

OLK
Nach Maßgabe des Schulträgers.

Sie bewerben sich grundsätzlich direkt bei einer Schule.
Es be­steht die Mög­lich­keit der Auf­nah­me in ei­ne von der ZfA ge­führ­te Da­ten­bank für OLK-Be­wer­bungen, über die die Lei­tungen der Deut­schen Aus­lands­schu­len Kon­takt mit Ih­nen auf­neh­men kön­nen.

ExU - Goethe-Institut
Nach Maßgabe des Goethe-Instituts.

Zusätzlich bei der BSB:

  • Druckversion Ihrer Angaben im Bewerbungsportal
  • Motivationsschreiben
  • Kopie der letzten dienst­li­chen Be­ur­tei­lung, nicht älter als 3 Jahre
  • Stellungnahme durch Dienstvorgesetzte:n (siehe unten)
Dienstliche Beurteilung, Stellungnahme durch Dienstvorgesetzte:n
Ist Ihre letzte dienstliche Beurteilung nicht älter als drei Jahre, genügt eine ergänzende Stellungnahme Ihrer:s Dienstvorgesetzten. Liegt die letzte dienstliche Beurteilung länger als drei Jahre zurück, wird Ihre Personalsachbearbeitung eine anlassbezogene Beurteilung anfordern.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Begutachtung von Bewerber:innen für den Auslandsschuldienst und stellen diese auch Ihrer:m Dienstvorgesetzte:n zur Verfügung.

Einreichen der Bewerbung, Dienstweg
ADLK, BPLK (Allgemeine Erst- und Zweitbewerbungen)

Bitte senden Sie die ausgedruckten und unterschriebenen Bewerbungsunterlagen in zweifacher Ausfertigung über Ihre:n Dienstvorgesetzte:n an die für Ihre Schule zuständige Personalsachbearbeitung.

Gern können Sie Ihre Unterlagen zeitgleich per E-Mail als Vorabinformation an den Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen senden. Unterschriften sind bei der Vorabinformation entbehrlich, Sie sollten aber anmerken, dass das unterschriebene Original auf dem Postweg eingereicht wurde. Hinsichtlich des Datenschutzes wird dazu geraten, einen E-Mail-Versand nur über Ihren eduPort-Account bzw. wenn vorhanden Ihren BSB-Account vorzunehmen.

Sowie die Bewerbung vollständig in der Personalabteilung vorliegt, werden der Hamburger KMK-Beauftragte und die:der zuständige Personalreferent:in befasst. Wird eine Freistellung erteilt, leitet die Personalsachbearbeitung die Bewerbung an die ZfA weiter. Die Bearbeitungsdauer bis zur Weiterleitung an die ZfA beträgt üblicherweise mehrere Wochen.

Herausgehobene von der ZfA ausgeschriebene Stellen
(Schulleitung, Fachberatung)
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte

  1. ausgedruckt und unterschrieben in zweifacher Ausfertigung über Ihre:n Dienstvorgesetzte:n an die für Ihre Schule zuständige Personalsachbearbeitung.
  2. zeitgleich als Vorabinformation per E-Mail an den Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen. Unterschriften sind bei der Vorabinformation entbehrlich, Sie sollten aber anmerken, dass das unterschriebene Original auf dem Postweg eingereicht wurde. Die dienstliche Beurteilung und/oder Stellungnahme der:des Dienstvorgesetzte:n kann nachgereicht werden.
    Hinsichtlich des Datenschutzes wird dazu geraten, einen E-Mail-Versand nur über Ihren eduPort-Account bzw. wenn vorhanden Ihren BSB-Account vorzunehmen.
  3. zeitgleich als Vorabinformation auf dem Postweg direkt (also ohne Dienstweg) an die in der Ausschreibung genannte Stelle der ZfA. Bitte unterschreiben Sie an den vorgesehenen Stellen (s. o. unter Bewerbungsunterlagen). Die Unterschrift der:des Dienstvorgesetzte:n ist bei der Vorabinformation entbehrlich. Die dienstliche Beurteilung und/oder Stellungnahme kann nachgereicht werden.

Bitte lassen Sie sich einen Termin für ein Vorstellungsgespräch geben.

Mehrfachbewerbungen:
Bitte reichen Sie jede neue Bewerbung beim Hamburger KMK-Beauftragten ein. Eine Freigabe für eine frühere erfolglose Bewerbung auf eine herausgehobene Funktionsstelle bedeutet nicht automatisch eine Freigabe für eine enstprechende Stelle in einer anderen Schule bzw. Region.

SchulleitungFachberatung
Haben Sie in jüngerer Vergangenheit bereits eine Bewerbung auf eine andere Schulleitungsstelle eingereicht, genügt es, Ihr stellenbezogenes Motivationsschreiben über Ihre:n Dienstvorgesetzte:n an die für Ihre Schule zuständige Personalsachbearbeitung zu senden. Ein Vorabexemplar übermitteln Sie bitte zeitgleich per E-Mail an den Hamburger KMK-Beauftragten und die ZfA. Ggf. sollten Sie einen aktualisierten Lebenslauf beifügen.
Haben Sie bereits das ADLK bzw. BPLK Bewerbungsverfahren durchlaufen und eine noch nicht abgelaufene Freistellung der Behörde erhalten, genügt es, ein stellenbezogenes Motivationsschreiben über Ihre:n Dienstvorgesetzte:n an die für Ihre Schule zuständige Personalsachbearbeitung zu senden. Ein Vorabexemplar übermitteln Sie bitte zeitgleich per E-Mail an den Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen und an die ZfA. Ggf. sollten Sie einen aktualisierten Lebenslauf beifügen.
Sonstige von der ZfA ausgeschriebene Stellen
(schulbezogene ADLK bzw. BPLK Stellen)
Haben Sie bereits das ADLK bzw. BPLK Bewerbungsverfahren durchlaufen und eine Freistellung der Behörde erhalten, genügt es, die ZfA per E-Mail über Ihr Interesse an der ausgeschriebenen schulbezogenen Stelle zu informieren. Bitte senden Sie die E-Mail nachrichtlich an den Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen.
Bitte beachten Sie, dass gemäß B-L VwV ASchG eine Beurlaubung für eine Tätigkeit mit BPLK-Status nur für einen Einsatz in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, den Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion und in China möglich ist.
OLK
Es gibt kein Bewerbungs- bzw. Vermittlungsverfahren. Ihre Bewerbung richten Sie unmittelbar an den Schulträger.
Einen Arbeitsvertrag können Sie aber erst unterschreiben, nachdem Sie von der BSB für eine Tätigkeit als OLK beurlaubt worden sind. Da zwischen Beurlaubungsantrag und Beurlaubungsbescheid ein Zeitraum von etwa 6 Wochen vergeht, den wir u. a. zur Klärung der Frage benötigen, ob Sie als OLK anspruchsberechtigt für die Übernahme des Versorgungszuschlages sind, sollten Sie Ihren Beurlaubungsantrag so frühzeitig wie möglich stellen.
ExU - Goethe-Institut
  1. Ihre Bewerbung reichen Sie bitte entsprechend den Vorgaben des Goethe-Instituts über deren Bewerbungsportal ein.
  2. Damit bei Bedarf Ihre Freigabe für die Tätigkeit bei einem Goethe-Institut erfolgen kann, reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte über Ihre:n Dienstvorgesetzte:n bei der für Ihre Schule zuständigen Personalsachbearbeitung ein.
Bewerbungsschluss
Herausgehobene Funktionsstellen
Herausgehobene Funktionsstellen wie Schulleitung oder Fachberatung werden mit Bewerbungsschluss von der ZfA ausgeschrieben. Die Frist wahren Sie durch Ihre rechtzeitige Registrierung im online-Portal DAISY. Die analogen auf dem Dienstweg einzureichenden Bewerbungsunterlagen müssen dennoch zügig auf den Weg gebracht werden, damit sie die ZfA spätestens 4 Wochen nach Ablauf des Bewerbungsschlusses mit Befürwortung und Freistellungsvermerk des KMK-Beauftragten erreichen (s. a. Einreichen der Bewerbung).
DAISY - das online-Portal der ZfA für den Auslandsschuldienst
Die Bewerbungsformulare für den Auslandsschuldienst werden durch Registrierung und Eingabe der Daten in das ZfA online-Portal DAISY (Deutsche Auslandsschularbeit Informations-System) generiert.
Zusätzlich sind die Unterlagen in zweifacher Ausfertigung analog auf dem Dienstweg einzureichen.

Bei Bewerbungen auf von der ZfA ausgeschriebene herausgehobene Funktionsstellen wahrt die Eingabe der Daten in DAISY die Bewerbungsfrist.
Die analogen Dienstwegexemplare für Bewerbungen auf Stellen, die einen Bewerbungsschluss haben, sollten dennoch zügig eingereicht werden, damit die ZfA Ihre Bewerbung spätestens 4 Wochen nach dem Bewerbungsschluss mit Befürwortung und Freistellungsvermerk des KMK-Beauftragten erhält.

Was bedeutet Freistellung bzw. Freistellungsvermerk?
Damit die ZfA Ihnen Vermittlungsangebote machen kann, muss die Behörde der ZfA gegenüber erklären, Sie im Falle der Vermittlung zu beurlauben. Diese Erklärung wird als Freistellungsvermerk bezeichnet und bezieht sich nur auf das Vermittlungsverfahren der ZfA.
Bei allgemeinen Erst- und Zweitbewerbungen als ADLK bzw. BPLK ist der Beginn der Freistellung in der Regel der 1. August. Ihre Schulleitung wird von der Personalsachbearbeitung gebeten, sich zum aus ihrer Sicht frühestmöglichen Zeitpunkt der Freistellung zu äußern.
Die Dauer der Freistellung wird von der:dem zuständigen Personalreferent:in festgelegt und beträgt regelmäßig vier Jahre. In dieser Zeit bemüht sich die ZfA, Sie in den Auslandsschuldienst zu vermitteln. Sie arbeiten währenddessen weiter an Ihrer Hamburger Schule.

Bitte denken Sie daran, die ZfA während der Freistellungsphase über Änderungen (neue Adresse, Änderung des Personenstandes, Beförderung, Beurlaubungen u. ä.) zu informieren.

Sollten Sie innerhalb des Freistellungszeitraums nicht vermittelt worden sein, erlischt die Bewerbung für den Auslandsschuldienst. Die Verlängerung der Freistellung auf Basis der früheren Unterlagen ist nicht möglich.
Die Behörde kann eine Freistellung nachträglich kürzen, wenn sich bspw. die Personalversorgung an den Hamburger Schulen verschlechtert.

Haben Sie sich auf eine ausgeschriebene Funktionsstelle beworben, gilt die Freistellung grundsätzlich nur für diese Stelle.
Bis inkl. Besoldungsgruppe A 15 können Sie im Personalbogen unter Nr. 15 „Anschlussbewerbung“ angeben, dass Ihre Bewerbung im Falle der Nichtvermittlung als Bewerbung für eine allgemeine Funktionsstelle gelten soll. Die Freistellung kann dann für vier Jahre erteilt werden.

Parallelbewerbungen
Parallelbewerbungen, also zeitgleiche Bewerbungen als ADLK und als BPLK, sind für Hamburger Lehrkräfte grundsätzlich möglich.
Bitte beachten Sie aber, dass gemäß B-L VwV ASchG eine Beurlaubung für eine Tätigkeit mit BPLK-Status nur für einen Einsatz in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, den Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion und in China möglich ist.
Vermittlung
Weiterer Ablauf nach Einreichen der Bewerbung
Die vollständige Bewerbung wird dem Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen durch die Personalsachbearbeitung mit der Bitte um Einschätzung der Eignung für die angestrebte Tätigkeit vorgelegt.
Bewerben Sie sich auf eine Stelle als Schulleitung oder Fachberatung, ist für die Beurteilung der Eignung zusätzlich ein Vorstellungsgespräch erforderlich. Bitte lassen Sie sich dafür einen Termin geben.
Wird die Eignung festgestellt, muss die:der zuständige Personalreferent:in der Bewerbung zustimmen. Die Zustimmung ist u. a. von der Personalversorgung in Ihrer Stammschule bzw. in den Schulen Ihrer Schulform abhängig. Ein Mangel an Lehrkräften mit Ihrer Fakultas bspw. kann einer Zustimmung entgegenstehen.
Nach Feststellung der Eignung und Zustimmung durch die:den Personalreferent:in wird Ihre Bewerbung mit einem Freistellungsvermerk an die ZfA weitergeleitet. Darüber werden Sie von der zuständigen Personalsachbearbeitung informiert.

Bitte denken Sie daran, die ZfA während der Freistellungsphase über Änderungen (neue Adresse, Änderung des Personenstandes, Beförderung, Beurlaubungen u. ä.) zu informieren.
Vorstellungsgespräch
Für Bewerbungen auf herausgehobene Funktionsstellen (Schulleitung, Fachberatung) ist ein Vorstellungsgespräch beim Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen erforderlich. Bitte lassen Sie sich dafür einen Termin geben.
Haben Sie bereits kürzlich ein solches Vorstellungsgespräch geführt und bewerben sich nun auf eine andere Funktionsstelle, erkundigen Sie sich bitte, ob ein erneutes Gespräch erforderlich ist.

Im Verlauf des weiteren Vermittlungsverfahrens können Sie von der ZfA zu einem Vorstellungsgespräch nach Berlin eingeladen werden. Sofern nicht die ZfA die Reisekosten erstattet, müssen Sie diese selber tragen, können sie aber als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Im weiteren Verlauf bittet Sie ggf. der Schulvorstand zu einem Vorstellungsgespräch. Teilweise finden diese Gespräche in Deutschland statt, teilweise im Sitzland der Schule. Sofern nicht der Schulträger die Reisekosten übernimmt, müssen Sie selbst dafür aufkommen, können die Kosten aber als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Vermittlung - Beurlaubung
ADLK, BPLK

Die Schulleitungen der Deutschen Schulen im Ausland können auf die Datenbank der ZfA zugreifen und sich dort über die Bewerber:innen informieren. Die Auswahl erfolgt durch die Schulleitungen bzw. durch den Schulvorstand. Werden Sie sich einig, informiert die Schule die ZfA, die die Auswahl prüft. Wird dem Abschluss eines Dienstvertrages (für in der Regel zunächst 3 Jahre) mit dem Schulträger zugestimmt, führt die ZfA die Vermittlung in Abstimmung mit der Behörde durch und unterstützt Sie bei der Beantragung der Beurlaubung ab Beginn Ihrer Auslandstätigkeit. Üblicherweise ist das für die Nordhalbkugel der 01. August, für die Südhalbkugel der 01. Februar.
An Europäischen Schulen beginnt die Auslandstätigkeit i. d. R. erst am 1. September. Je nach Ende der Hamburger Sommerferien müssen Sie dann noch einige Tage in Ihrer Hamburger Schule arbeiten. Alternativ können Sie in Ihrer Personalabteilung für den Zeitraum einen gesonderten Antrag auf Beurlaubung unter Fortfall der Bezüge stellen.

Schulleitungsstellen

Der Hamburger KMK-Beauftragte für das Auslandsschulwesen führt Vorabgespräche mit den sich bewerbenden Lehrkräften (siehe Vorstellungsgespräche).
Zur Besetzung von Schulleitungsstellen erstellt der KMK-Beauftragte eine Vorschlagsliste für die ZfA. Die ZfA lädt auf Basis der Vorschlagslisten der Länder Lehrkräfte in den Schulleitungsfindungsausschuss des BLASchA ein. Anschließend schlägt der Ausschuss der Schule 2 bis 3 besonders geeignete Bewerber:innen vor. Diese werden vom Schulvorstand zu einem weiteren Vorstellungsgespräch eingeladen. Die endgültige Auswahl findet durch den Schulvorstand bzw. Schulträger statt.
Der Auswahlvorgang nimmt normalerweise mehrere Monate in Anspruch. Zwischenbescheide werden von der ZfA nicht erteilt.
Hat Ihre Bewerbung Erfolg, führt die ZfA die Vermittlung in Abstimmung mit der Behörde durch und unterstützt Sie bei der Beantragung der Beurlaubung. Der Dienstvertrag mit dem Schulträger wird in der Regel für zunächst 6 Jahre abgeschlossen.

Fachberatung

Der Hamburger KMK-Beauftragte für das Auslandsschulwesen führt Vorabgespräche mit den sich bewerbenden Lehrkräften (siehe Vorstellungsgespräche). Die ZfA lädt auf Basis der Vorschläge der KMK-Beauftragten der Länder eine Auswahl von Lehrkräften zu Vorstellungsgesprächen ein.
Ist Ihre Bewerbung erfolgreich, schließen Sie den Arbeitsvertrag mit der ZfA in der Regel für zunächst 3 Jahre ab.

OLK

Bietet Ihnen der Träger einer Deutschen Auslandsschule im Sinne des § 2 Abs. 1 ASchulG einen Vertrag als OLK an (bitte beachten Sie die Informationen zum OLK-Status), beantragen Sie bitte vor Vertragsunterzeichnung die Beurlaubung und warten ab, ob Ihrem Beurlaubungsantrag entsprochen wird. Das Antragsformular PS 412a finden Sie im Intranet der Behörde.
Bitte informieren Sie den Schulträger, dass es u. a. wegen der Klärung der Anspruchsberechtigung für die Zahlung des Versorgungszuschlages voraussichtlich mindestens 6 Wochen dauern wird, bis die Entscheidung über den Sonderurlaubsantrag vorliegt.

Ihren Antrag auf Beurlaubung reichen Sie bitte zusammen mit dem vom Schulträger unterschriebenen Vertragsangebot bzw. Vertragsentwurf bei Ihrer Personalsachbearbeitung ein. Aus dem Entwurf müssen die

  • Vertragslaufzeit,
  • die Kündigungsfrist,
  • die Höhe des monatlichen Gehalts und
  • der Umfang der angestrebten Beschäftigung (Angabe der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung)

hervorgehen.

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüft der Hamburger KMK-Beauftragte für das Auslandsschulwesen die Eignung für die angestrebte Tätigkeit. Handelt es sich um eine herausgehobene Funktionsstelle, ist für die Beurteilung der Eignung i. d. R. zusätzlich ein Vorstellungsgespräch erforderlich. Bitte lassen Sie sich dafür einen Termin geben.
Wird die Eignung festgestellt, ist für die Beurlaubung zusätzlich die Zustimmung der:des Personalreferent:in erforderlich. Die Zustimmung ist u. a. von der Personalversorgung in Ihrer Stammschule bzw. in den Schulen Ihrer Schulform abhängig. Ein Mangel an Lehrkräften mit Ihrer Fakultas kann einer Zustimmung entgegenstehen.
Sollte im Rahmen einer Bewerbung als ADLK eine noch gültige Freistellung vorliegen, bedeutet das nicht zwingend, dass einem Antrag auf Beurlaubung mit OLK-Status entsprochen wird.

Beginn der Beurlaubung ist regelhaft der 01. August oder der 01. Februar. Liegt der Vertragsbeginn später, muss die Zwischenzeit mit einer anderen Form der Beurlaubung überbrückt werden.

Eine Beurlaubung erfolgt aufgrund des vorgelegten Vertrags. Änderungen des Grundvertrags insbesondere hinsichtlich der Dauer, der Kündigungsfrist, des Beschäftigungsumfangs und des Gehalts sind nur zum Schuljahresbeginn möglich. Eine Vertragsänderung ist der zuständigen Personalsachbearbeitung rechtzeitig, d. h. wenigstens 3 Monate vor Wirksamwerden, unter Vorlage des neuen Grundvertrags anzuzeigen. Wird die Änderung der Vertragsbedingungen im Nachhinein mitgeteilt, entfällt die Grundlage für die Beurlaubung.
Ein Wechsel der Schule oder des Status ist nicht möglich.

Ungeachtet des Status und des Beurlaubungsbeginns, wird das Ende der Beurlaubung auf den letzten Tag vor Beginn des Hamburger Schul(halb)jahres festgelegt.
A1 Entsendebescheinigung
Im Falle der Tätigkeit in einem anderen EU-Staat sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz müssen Sie u. U. mit einer sogenannten „A1-Bescheinigung“ nachweisen können, dass Sie den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegen. Wurden Sie durch die ZfA an eine deutsche Auslandsschule vermittelt, wird die Entsendebescheinigung durch die ZfA beantragt. In allen anderen Fällen, also u. a. bei Tätigkeit an einer Europäischen Schulen, einer Auslandsschule der Bundeswehr und bei Tätigkeit als OLK, wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilung der Schulbehörde.
OLK-Status
Sofern Sie als OLK im Ausland tätig werden möchten, können Sie Sonderurlaub nach Nr. 11 Abs. 1d der Hamburgischen Sonderurlaubsrichtlinien (HmbSUrlR) beantragen.
Voraussetzung ist u. a., dass es sich bei der Einsatzschule um eine von der Bundesrepublik Deutschland geförderte Deutsche Auslandsschule handelt.

Die Beurlaubung erfolgt als Einzelfallentscheidung des Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen sowie der:des zuständigen Personalreferent:in – einen Anspruch auf Beurlaubung nach Nr. 11 Abs. 1d HmbSUrlR gibt es nicht.

Anerkennung öffentlicher Belange
Wird dem Antrag auf Beurlaubung nach Nr. 11 Abs. 1d HmbSUrlR entsprochen, hängt die Anerkennung öffentlicher Belange mit der Rechtsfolge des unverzögerten Aufstiegs in die nächste Stufe des Grundgehalts davon ab, dass die OLK-Tätigkeit nach den Maßstäben des HmbBG hauptberuflich wird, der Beschäftigungsumfang also mindestens 25% der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft beträgt.

Berücksichtigung als ruhegehaltfähige Dienstzeit
Die Berücksichtigung der Beurlaubungszeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Beurlaubung unter Anerkennung öffentlicher Belange erfolgt. Darüber hinaus ist die Ruhegehaltfähigkeit gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz (HmbBeamtVG) von der Zahlung eines Versorgungszuschlags abhängig. Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte gilt diese Regelung nach § 4 Abs. 7 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) entsprechend.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Beantragung der Beurlaubung unter Vermittlung – Beurlaubung und zum Versorgungszuschlag!

Streben Sie den Einsatz an einer ausländischen Schule an, die nicht von der Bundesrepublik Deutschland gefördert wird, lassen Sie sich bitte von Ihrer Personalsachbearbeitung hinsichtlich der Beurlaubungsmöglichkeiten und der Erfordernis, die Genehmigung einer Nebentätigkeit zu beantragen, beraten.

Versorgungszuschlag

Die Zeit einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge ist grundsätzlich nicht ruhegehaltfähig. Zeiten der Beurlaubung zum Zwecke der Wahrnehmung einer Lehrtätigkeit im Auslandsschuldienst können jedoch bei

  • Beamt:innen gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz (HmbBeamtVG)
  • Tarifbeschäftigten gemäß § 4 Abs. 7 i.V.m. § 4 Abs. 6 Nr. 2 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG)

beim Ruhegehalt bzw. Ruhegeld Berücksichtigung finden, wenn neben der Anerkennung öffentlicher Belange oder dienstlicher Interessen ein Versorgungszuschlag gezahlt wird. Dieser Versorgungszuschlag dient der Absicherung der Versorgungsverpflichtungen des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten.

Berechnungsgrundlage
Wurde eine Versorgungsvereinbarung zwischen der Freien und Hansestadt und dem Schulträger geschlossen, beträgt der Versorgungszuschlag 10,5 von Hundert des vom Träger der Auslandsschule gezahlten monatlichen Bruttoentgelts.
Ohne Versorgungsvereinbarung ist die im Hamburger Schuldienst zuletzt erreichte Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe maßgeblich:

Beamt:innenTarifvertraglich Beschäftigte

Bei Beamt:innen ist grundsätzlich ein Versorgungszuschlag in Höhe von 30 v. H. der ohne die Beurlaubung zustehenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zu erheben. Im Gegensatz zu anderen Beurlaubungstätigkeiten wird bei Tätigkeit im Auslandsschuldienst diese Berechnungsgrundlage halbiert (hälftiger Versorgungszuschlag).
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind gemäß § 5 Abs. 1 HmbBeamtVG:

  • das Grundgehalt,
  • der Familienzuschlag (§ 61 Abs. 1 HmbBeamtVG) der Stufe 1,
  • sonstige Dienstbezüge, die im Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig bezeichnet sind,
  • Leistungsbezüge nach § 32 HmbBesG, soweit sie nach § 38 HmbBesG ruhegehaltfähig sind.

Besoldungsanpassungen sind zu berücksichtigen.

Für tarifvertraglich Beschäftigte beträgt der Versorgungszuschlag 10,5 v. H. der zuletzt im hamburgischen Dienst erreichten Entgeltgruppe.
Ruhegehaltfähige Bezüge sind gemäß § 7 HmbZVG das tarifliche Bruttoentgelt einschließlich sämtlicher Zulagen und Zuschläge.
Tarifvertragliche Entgeltveränderungen sind zu berücksichtigen.

Der Versorgungszuschlag wird grundsätzlich durch die Lehrkraft geschuldet. Abweichend davon gilt:

ADLK/BPLKOLK
Für ADLK und aus dem inländischen Schuldienst beurlaubte BPLK übernimmt gem. Ziffer 2.1.7 der Bund-Länder Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz (VwV ASchulG) der Bund den hälftigen Versorgungszuschlag.
Für im inländischen Schuldienst verbeamtete und als OLK beurlaubte Lehrkräfte (s. OLK-Status) kann der Bund mit Wirkung vom 01. August 2020 gem. Ziffer 2.4.4 der Bund-Länder Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz (VwV ASchulG) die Finanzierung des hälftigen Versorgungszuschlags übernehmen, wenn

  • der Vertrag zwischen der OLK und dem Träger der Deutschen Auslandsschule im Sinne des § 2 Abs. 1 ASchulG für mindestens 12 Monate geschlossen und nicht vor Ablauf der 12 Monate gekündigt wird,
  • die vertraglich vereinbarte Unterrichtsverpflichtung mehr als die Hälfte des Regelstundenmaßes einer ADLK beträgt,
  • die Kündigungsfrist mindestens drei Monate beträgt,
  • die OLK in Fächern eingesetzt ist, die innerhalb der genehmigten Stundentafel auf förderfähige Schulabschlüsse vorbereiten (dies schließt Grundschullehrkräfte sowie Sonderschullehrkräfte ein)
    und
  • die OLK vom Schulträger ein angemessenes, den vergleichbaren Ortslehrkräften entsprechendes Ortsgehalt erhält.

Im Nachhinein vorgelegte Verträge können nicht berücksichtigt werden, s.a. Vermittlung - Beurlaubung
Lehrkräfte, die im inländischen Schuldienst unbefristet tarifvertraglich beschäftigt sind und als OLK beurlaubt wurden, können bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen die Übernahme des anteiligen Beitrages einer freiwilligen Rentenversicherung nach § 7 Abs. 1 SGB VI und etwaige darauf entfallende Steuerlasten beim Bund beantragen.

Während des Auslandsschuldienstes
Beförderung während des Auslandsschuldienstes

Die Grundsätze zur Beförderung von Hamburger Lehrkräften im Ausland bei Wahrnehmung von Leitungsfunktionen an Deutschen Auslandsschulen wurden 2017 überarbeitet und im Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung (MBlSchul 2017-4) veröffentlicht. Danach ist für Hamburger Lehrkräfte, die durch die ZfA vermittelt wurden, eine Beförderung während ihres Einsatzes im Auslandsschuldienst von Besoldungsgruppe A12 nach A13 und von Besoldungsgruppe A13 nach A14 möglich, wenn

  • der Lehrkraft unter Beteiligung der ZfA eine Leitungsfunktion im Sinne der Funktionsstellen nach §§ 91 bzw. 96 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) übertragen wurde,
  • die Lehrkraft sich auf dieser Stelle mindestens sechs Monate bewährt hat.

Zu den für eine Beförderung infrage kommenden Funktionsstellen zählen stellvertretende Schulleitung, Mittel- und Oberstufenkoordination, Koordination Berufs- und Studienorientierung, Koordination für das pädagogische Qualitätsmanagement, Koordination für die digitale Unterrichtsentwicklung und die Fachleitung für den deutschsprachigen Fachunterricht bzw. für Deutsch als Fremdsprache.
Ausschließlich unterrichtliche Tätigkeit oder bspw. die Wahrnehmung einer Fachleitung für nur ein Unterrichtsfach reichen nicht aus.

Um Funktionsstellen im Sinne des § 96 HmbSG durch bereits an der Schule tätige ADLK zu besetzen, beantragt die Schulleitung der Deutschen Auslandsschule eine Funktionsstellenübertragung bei der ZfA. Die ZfA bittet den Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen um Zustimmung. Wurde die Zustimmung erteilt, wird anschließend die Funktion durch die ZfA übertragen.
Die förmliche Einsetzung kann auch unmittelbar bei der Vermittlung in den Auslandsschuldienst erfolgen (siehe Vermittlungsbescheid der ZfA).
Nach Ablauf der Bewährungszeit kann sich Ihre Schulleitung mit einer formlosen Bitte um Einleitung des Beförderungsverfahrens an den KMK-Beauftragten wenden. Dieser fordert über das Sekretariat der KMK eine Anlassbeurteilung an. Wurde die Bewährung festgestellt, empfiehlt der KMK-Beauftragte die Beförderung.
Die Entscheidung über die Ernennung ist dem Personalamt vorbehalten.

Im Falle der Beförderung im Ausland müssen Sie nach Ihrer Rückkehr in den Hamburger Schuldienst eine Ihrer neuen Besoldungsgruppe entsprechende Tätigkeit wahrnehmen.

Für die Besetzung von Schulleitungsstellen an Deutschen Auslandsschulen gibt es ein festgelegtes Verfahren (siehe Vermittlung – Beurlaubung).

Dienstliche Beurteilung während des Auslandsschuldienstes

Liegt der Fälligkeitszeitpunkt für eine Regelbeurteilung im Zeitraum Ihres Auslandsschuldienstes, verschiebt sich die nächste Regelbeurteilung mindestens auf 6 Monate nach Ihrer Rückkehr in den Hamburger Schuldienst.

Eine anlassbezogene dienstliche Beurteilung Ihrer Tätigkeit im Auslandsschuldienst wird ausschließlich auf Veranlassung des Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen durch das Sekretariat der KMK angefordert. Das KMK-Sekretariat beauftragt unter Beifügung der Hamburger Beurteilungsrichtlinien und Vordrucke die Schulleitung Ihrer Einsatzschule mit der Erstellung der Beurteilung. Sind Sie selbst Schulleitung, wird die:der regional zuständige KMK-Beauftragte gebeten, die Beurteilung zu erstellen.
Anlass für eine solche Anforderung ist üblicherweise die Einleitung eines Beförderungsverfahrens. Auch wenn Sie sich bei Rückkehr aus dem Auslandsschuldienst auf ausgeschriebene Funktionsstellen bewerben möchten, können Sie den KMK-Beauftragten bitten, eine Beurteilung Ihrer Tätigkeit anfordern zu lassen. Diese Bitte sollten Sie sehr frühzeitig äußern, da das oben beschriebene Verfahren i. d. R. mehrere Wochen in Anspruch nimmt.

Empfehlungen für Dienstliche Beurteilungen über Lehrkräfte, die aus dem Landesdienst für den Schuldienst im Ausland beurlaubt sind
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.05.2014

Verlängerung der Tätigkeit im Auslandsschuldienst
Etwa 12 Monate vor Ende Ihrer Vertragslaufzeit sollten Sie dem Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen mitteilen, ob Sie eine Vertragsverlängerung oder die Rückkehr aus dem Auslandsschuldienst anstreben.
ADLK, BPLK
Bei Bewährung ist grundsätzlich eine Verlängerung der Tätigkeit im Auslandsschuldienst möglich, vorausgesetzt die Höchstbeurlaubungsdauer ist noch nicht erreicht.
Sind Schulträger und Lehrkraft sich einig, bittet der Schulträger die ZfA um Vertragsverlängerung. Stimmt diese zu, beteiligt sie die BSB und leitet die Verlängerung der Beurlaubung ein.
OLK
Bietet der Schulträger Ihnen eine Vertragsverlängerung an, klären Sie bitte vor Vertragsunterzeichnung mit der BSB, ob der Verlängerung der Beurlaubung zugestimmt wird.
Die Höchstbeurlaubungsdauer für ADLK gilt analog für OLK.
Bitte senden Sie den Entwurf der Vertragsverlängerung sowie Ihren Antrag auf Weiterbeurlaubung an die für Ihre Hamburger Stammschule zuständige Personalsachbearbeitung. Aus dem Vertragsentwurf muss hervorgehen, mit welchem Umfang und mit welchem Gehalt die Weiterbeschäftigung erfolgen soll.

Höchstbeurlaubungsdauer
Beurlaubungen werden in der Regel bis zu einer Höchstdauer von sechs Jahren ausgesprochen. Haben Sie eine schulstrukturtragende Funktion inne, beträgt die maximale Beurlaubungsdauer acht Jahre. Lehrkräfte, die von der ZfA an Europäische Schulen vermittelt wurden, können bis zu neun Jahre für den Auslandsschuldienst beurlaubt werden.
Richtlinien für die Beurlaubung
Statuswechsel - Schulwechsel
Es ist nicht möglich, während der Tätigkeit im Auslandsschuldienst den Status zu wechseln (z. B. von OLK zu ADLK).

Ein Wechsel der Schule während der Beurlaubung für die Tätigkeit im Auslandsschuldienst ist ebenso wenig möglich wie ein sich an die Beurlaubung nahtlos anschließender Einsatz an einer anderen Deutschen Schule im Ausland, s. a. Zweite Beurlaubung für den Auslandsschuldienst.
Ausnahme: Die Europäischen Schulen stellen eine Einheit dar. Ein Wechsel von einer Europäischen Schule zu einer anderen Europäischen Schule ist daher grundsätzlich möglich, wobei der maximale Beurlaubungszeitraum nicht überschritten werden darf.

Einsatz in Regionen mit gesundheitsschädigendem klimatischen Einfluss
Die Entscheidung über die Berücksichtigung klimatischer Einflüsse gemäß § 15 (2) Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz (HmbBeamtVG) fällt in die Zuständigkeit des Landesbetriebs Zentrum für Personaldienste (ZPD). Das Referat Europa und Internationales kann diesbezüglich keine Auskünfte erteilen.
Fragen zur Bemessung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit beantwortet die ZPD in den FAQ zur Beamtenversorgung. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der ZPD.
Eine Übersicht der Länder, die als Gebiete mit gesundheitsschädigenden Einflüssen im Sinne des § 15 Abs. 2 HmbBeamtVG in Betracht kommen, finden Sie im Leitfaden zur Bemessung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit des Versorgungsrechners.
Rückkehr, erneuter Einsatz
Rückkehr aus dem Auslandsschuldienst

Die Wiedereingliederung in den Hamburger Schuldienst muss rechtzeitig (mindestens 12 Monate vor Vertragsende) geklärt werden. Dazu nehmen Sie eigeninitiativ Kontakt mit der Leitung Ihrer Hamburger Stammschule auf.

Hat die Stammschule aufgrund eines Personalüberhangs keine Verwendungsmöglichkeit oder möchten Sie nach Ihrer Rückkehr ohnehin an einer anderen Hamburger Schule eingesetzt werden, steht es Ihnen frei, sich über den internen Arbeitsmarkt für Hamburger Lehrkräfte für offene Stellen an Hamburger Schulen zu bewerben.
Interner Arbeitsmarkt für Hamburger Lehrkräfte
Zusätzlich können Sie Ihr eigenes Bewerbungsprofil für den Internen Arbeitsmarkt einstellen

Sofern Sie sich auf höherwertige Funktionsstellen bewerben möchten, sollten Sie sich frühzeitig an den Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen wenden, damit die Erstellung einer Anlassbeurteilung veranlasst wird.

Möchten Sie sich auf in anderen Bundesländern ausgeschriebene, höherwertige Funktionsstellen bewerben, senden Sie bitte eine formlose Bitte um Ausstellung einer Freigabeerklärung unter Bezugnahme auf die Stelle, auf die Sie sich bewerben wollen, an die für Sie zuständige Personalsachbearbeitung.

Bitte halten Sie den Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen sowie die für Sie zuständige Personalsachbearbeitung über den Stand Ihrer Rückkehrplanung auf dem Laufenden!
Gern können Sie auch einen Termin vereinbaren, um sich beraten zu lassen, wie Sie die im Auslandsschuldienst erworbenen Erfahrungen am besten einbringen können.

Von der ZfA vermittelte Lehrkräfte finden weitere Informationen in den Hilfestellungen für die Rückübersiedlung und Rückreise.

vorzeitige Rückkehr
Die vorzeitige Beendigung des Auslandsschuldienstes bedarf der Zustimmung der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ADLK/BPLK) und – auch für OLK – der Hamburger Schulbehörde, damit geklärt werden kann, ob eine vorzeitige Wiedereingliederung in den Hamburger Schuldienst möglich ist.
Bitte kontaktieren Sie frühzeitig und bevor Sie einen Auflösungsvertrag unterschreiben den Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen.

Bitte bedenken Sie bei der zeitlichen Planung auch, dass die Schulleitung Ihrer Auslandsschule Ihre Position erst dann neu besetzen kann, wenn die Hamburger Schulbehörde und die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen der Vertragsauflösung zugestimmt haben.

Erneute Beurlaubung für den Auslandsschuldienst
Eine zweite Beurlaubung für eine Tätigkeit im Auslandsschuldienst ist nach Nr. 2.1.5 Buchstabe c der B-L VwV ASchG nur für die Wahrnehmung schulstrukturtragender Funktionen möglich. Dies ist unabhängig vom Status bei Erstverwendung, gilt also gleichermaßen für ADLK, BPLK, LPLK wie auch für OLK. Zwischen der ersten und der zweiten Beurlaubung müssen Sie mindestens drei Jahre ununterbrochen wieder im innerdeutschen Schuldienst tätig gewesen sein. Eine Zweitvermittlung an denselben Standort ist frühestens nach acht Schuljahren seit Beendigung der Erstverwendung möglich.
Eine Drittverwendung ist nur für die Leitung einer Deutschen Auslandsschule, für die Leitung einer Deutschen Abteilung bzw. Teilschule, für Fachberatungen und für die Leitung von Lehrerbildungseinrichtungen möglich. Eine dritte Beurlaubung mit dem Status OLK ist damit ausgeschlossen.

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