FAQ Auslandsschuldienst

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Die im Auslandsschulwesen eingesetzten Lehrkräfte unterscheiden sich aufgrund des rechtlichen Status und der Aufgabenschwerpunkte in Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK), Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK), Landesprogrammlehrkräfte (LPLK) und Ortslehrkräfte (OLK).
ADLK sind aus dem inländischen Schuldienst beurlaubte Lehrkräfte, die durch Vermittlung der ZfA an Deutschen Auslandsschulen eingesetzt werden. Mit BPLK-Status vermittelt die ZfA vorrangig Lehrkräfte, die noch nicht im innerdeutschen Schuldienst tätig sind.

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ADLK / BPLK – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Die Wahrnehmung einer Schulleitung oder der Fachberatung für Deutsch als Fremdsprache stellen im deutschen Auslandsschuldienst herausgehobene Aufgaben dar. Soweit sich im folgenden die Bewerbungs- und Auswahlverfahren voneinander unterscheiden, wählen Sie bitte den entsprechenden TAB-Reiter aus.
Abkürzungen
ADLK
Auslandsdienstlehrkraft
BPLK
Bundesprogrammlehrkraft
Der BPLK-Einsatz für aus dem inländischen Schuldienst beurlaubter Lehrkräfte ist auf die Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion und China begrenzt.
Fachberatung
Fachberater:innen für Deutsch als Fremdsprache betreuen im Auftrag der ZfA staatliche Schulen, die ein erweitertes Deutschprogramm mit dem Ziel des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz anbieten.
Funktionsstellen
ADLK können in schulstrukturtragenden Funktionen eingesetzt werden. Bei Stellen als Schulleitung oder Fachberatung handelt es sich um herausgehobene Funktionsstellen.
KMK-Beauftragter
Hamburger KMK-Beauftragter für das Auslandsschulwesen
Kontaktdaten
Zuständige Personalsachbearbeitung
Jede staatliche Hamburger Schule hat eine für ihr pädagogisches Personal zuständige Personalsachbearbeitung. Ist Ihnen die zuständige Personalsachbearbeitung nicht bekannt, erkundigen Sie sich bitte im Schulsekretariat Ihrer Schule. Eine Übersicht finden Sie auch im Intranet der Behörde.
Teilweise werden Angelegenheiten des Auslandsschuldienstes schulübergreifend von einer zentralen Personalsachbearbeitung verwaltet. Ihre Personalsachbearbeitung wird Ihre Unterlagen in diesem Fall an die zentrale Sachbearbeitung weiterleiten.
Bewerbung
Bewerbungsvoraussetzungen

Grundsätzlich gilt:

  • Eine Vermittlung in den Auslandsschuldienst erfordert eine mindestens vierjährige ununterbrochene Bewährung im innerdeutschen Schuldienst. Entsprechend der Vorlaufzeiten für eine Vermittlung kann eine Bewerbung daher frühestens nach durchgehender dreijähriger Bewährung erfolgen. Eine Bewerbung während der Probezeit ist dementsprechend generell nicht möglich.
  • Ausgeschlossen ist auch eine Bewerbung aus einer Beurlaubung heraus.
  • Zu Beginn des Auslandseinsatzes darf die Lehrkraft das 63. Lebensjahr nicht vollendet haben.
  • Bewerber:innen ab Besoldungsgruppe A 15 (oder einer vergleichbaren Entgeltgruppe) können nur in eine Funktionsstelle vermittelt werden.
  • Die Übernahme von Funktionsstellen im Auslandsschulwesen eröffnet keine Berechtigung zur Übernahme einer gleichwertigen Tätigkeit bei Rückkehr ins Inland.
  • Bitte beachten Sie auch die Information zur Zweit- bzw. Drittverwendung im Auslandsschuldienst.
ADLK
Bitte entnehmen Sie die Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen dem Merkblatt der ZfA für ADLK.

Eine gezielte Bewerbung für eine ADLK- oder BPLK-Tätigkeit an einer bestimmten Deutschen Auslandsschule ist nicht möglich. Kommt für Sie wirklich nur der Einsatz an einer bestimmten Schule bzw. an Schulen in einem eng begrenzten Gebiet in Frage, ist evtl. eine direkte Bewerbung als OLK das Richtige für Sie.

In besonderen Bedarfsfällen veröffentlicht die ZfA schulbezogene Stellenangebote für ADLK. Die Bewerbung auf eine dieser Stellen ist aufgrund der Vorlaufzeiten (frühestmögliche Freistellung 18 Monate nach Bewerbungsschluss) nur möglich, wenn Sie bereits eine gültige Freistellung als ADLK haben.

BPLK
Für im Hamburger Schuldienst beschäftigte Lehrkräfte gelten die unter ADLK genannten Voraussetzungen.
Bitte beachten Sie aber, dass gemäß B-L VwV ASchG eine Beurlaubung als BPLK nur für den Einsatz in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, den Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion und in China möglich ist.

Aufgrund der Rahmenbedingungen (finanzielle Leistungen der ZfA und räumliche Beschränkung) kommt für im inländischen Schuldienst tätige Lehrkräfte vor allem die Bewerbung als ADLK in Betracht. Sofern eine Schule eine für Sie attraktive Stelle aber nur für BPLK anbietet, können Sie die Erweiterung Ihrer ADLK-Freistellung für BPLK-Stellen beantragen – siehe dazu Parallelbewerbung.

Lehrkräfte, die unmittelbar nach Abschluss des Referendariats eine Zeit im Auslandsschuldienst verbringen wollen, können sich 6 bis 9 Monate vor dem zweiten Staatsexamen direkt bei der ZfA als BPLK bewerben. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der ZfA.

Schulleitung
An die Leitungen Deutscher Auslandsschulen werden hohe Anforderungen gestellt. Sie müssen zusätzlich zu den üblichen Leitungsaufgaben auslandsspezifische pädagogische, kulturpolitische und ökonomische Notwendigkeiten in Einklang bringen, viele für eine deutschorientierte Privatschule im Ausland erforderliche Verbindungen mit deutschen und ausländischen Stellen und Gremien unterhalten sowie deutsche Interessen wie die des Gastlandes berücksichtigen. Dafür sind Zielbewusstsein, Initiative, analytisches und konzeptionelles Denken, Integrationskraft, Argumentationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und hohe Belastbarkeit unabdingbar.

Von den Bewerber:innen werden in der Regel Erfahrungen im Auslandsschuldienst sowie die Bereitschaft der Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland, insbesondere mit Schulen anderer Staaten, erwartet. Bewerber:innen mit Erfahrung in der Verwaltung einer Schule und in herausgehobenen Funktionen werden bevorzugt berücksichtigt. Die am Schulstandort erforderlichen Fremdsprachkenntnisse sollten vorhanden sein. Bei Bewerbungen für Länder mit einer europäischen Landes- oder Verkehrssprache werden gute Sprachkenntnisse vorausgesetzt.

Schulleitungsstellen werden von der ZfA ausgeschrieben; sie sind generell für Drittbewerbungen geöffnet. Die Bewerbungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung:
Aktuelle Stellenausschreibungen für Schulleiter:innen

Fachberatung
Stellen als Fachberatung für Deutsch als Fremdsprache werden von der ZfA ausgeschrieben; sie sind generell für Drittbewerbungen geöffnet. Die Bewerbungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung:
Aktuelle Stellenausschreibungen für Fachberater:innen für Deutsch als Fremdsprache
Bewerbungsunterlagen
ADLK
Zu den Bewerbungsunterlagen gehören folgende Dokumente:

  1. ZfA-Personalbogen
  2. ZfA-Anlagen 1-4 zum Personalbogen
  3. ta­bel­la­ri­scher Lebenslauf
  4. letzte dienst­li­che Be­ur­tei­lung, bei Bewerbungsschluss nicht älter als 3 Jahre
  5. Stellungnahme durch die:den Dienstvorgesetzte:n, hier geht es zum Formular

Ein Motivationsschreiben ist nicht erforderlich.
Den ZfA-Personalbogen und die dazugehörigen Anlagen 1-4 generieren Sie durch die Eingabe Ihrer Daten im ZfA online-Portal DAISY.
Bitte verwenden Sie keine evtl. noch im Umlauf befindlichen Word-Formulare.

Sofern Sie Zweitbewerber:in sind und/oder bereits die Besoldungsgruppe A 15 innehaben, kreuzen Sie im Personalbogen unter Art der Bewerbung bitte „Funktionsstellenbewerbung“ an.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Einreichen auf dem Dienstweg.

BPLK
Zeitgleiche Bewerbung als ADLK und BPLK bzw. Antrag auf Erweiterung einer ADLK-Freistellung für die Vermittlung als BPLK: siehe Parallelbewerbung.
Herausgehobene Funktionsstellen: Fachberatung, Schulleitung
Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus folgenden Dokumenten:

  1. Bewerbungsschreiben/Motivationsschreiben
    mit eindeutigem Bezug auf die ausgeschriebene Stelle
  2. ZfA-Personalbogen
    siehe dazu auch Parallelbewerbung
  3. ZfA-Anlagen 1-4 zum Personalbogen
  4. der letzten dienst­li­chen Be­ur­tei­lung, bei Bewerbungsschluss nicht älter als 3 Jahre
  5. der Stellungnahme durch die:den Dienstvorgesetzte:n, hier geht es zum Formular

Den ZfA-Personalbogen und die dazugehörigen Anlagen 1-4 generieren Sie durch die Eingabe Ihrer Daten im ZfA online-Portal DAISY.
Das rechtzeitige Absenden der Daten in DAISY wahrt die Bewerbungsfrist der ZfA. Verwenden Sie bitte keine evtl. noch im Umlauf befindlichen Word-Formulare.

Bitte reichen Sie die analogen Dienstwegexemplare zügig ein, damit diese die ZfA innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist mit Befürwortung und Freistellungsvermerk des KMK-Beauftragten erreichen, siehe Hinweise zum Einreichen auf dem Dienstweg.

DAISY - das online-Portal der ZfA für den Auslandsschuldienst
Die Bewerbungsformulare für den Auslandsschuldienst werden durch Registrierung und Eingabe der Daten in das ZfA online-Portal DAISY (Deutsche Auslandsschularbeit Informations-System) generiert. Bitte laden Sie nach dem Absenden der Daten das in DAISY zum Download angebotene Bewerbungsformular im pdf-Format herunter – Sie benötigen es für die Einreichung auf dem Dienstweg.

ADLK
Go4Bund – Personalbogen ADLK
Sofern Sie Zweitbewerber:in sind oder bereits die Besoldungsgruppe A 15 innehaben, kreuzen Sie im Personalbogen bitte unter Art der Bewerbung „Funktionsstellenbewerbung“ an.
Schulleitung / Fachberatung
Die jeweilige Ausschreibung enthält einen Link zum individuellen DAISY-Personalbogen.
Das rechtzeitige Absenden der Daten in DAISY wahrt die Bewerbungsfrist der ZfA. Verwenden Sie deshalb bitte keine evtl. noch im Umlauf befindlichen Word-Formulare.
BPLK
Antrag auf Erweiterung einer ADLK-Freistellung für die Vermittlung als BPLK: siehe Parallelbewerbung.
Hinweis zum Eintrag in den Personalbogen
Dienstherr/Arbeitgeber ist die Freie und Hansestadt Hamburg – es genügt, die Felder Bundesland, Name und Personalnummer auszufüllen.
Heimatschulbehörde ist die Behörde für Schule und Berufsbildung bzw. das Hamburger Institut für Berufliche Bildung. Unter E-Mail und Telefonnummer geben Sie bitte die Daten Ihrer Personalsachbearbeitung an.
Stellungnahme durch Dienstvorgesetzte:n, dienstliche Beurteilung
Die vorzulegende dienstliche Beurteilung darf zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses nicht älter als drei Jahre sein.

Zusätzlich benötigen Sie für Ihre Bewerbung eine Stellungnahme Ihrer:s Dienstvorgesetzten.
Stellen Sie ihr:ihm dafür bitte das Formular Stellungnahme und die Hinweise zur Empfehlung von Bewerber:innen für den Auslandsschuldienst zur Verfügung.

Ist Ihre dienstliche Beurteilung älter als 3 Jahre, benötigen Sie für die Bewerbung eine Anlassbeurteilung. Im Formular Stellungnahme kann dann im Abschnitt „Eignung“ auf die Anlassbeurteilung verwiesen werden.

Bitte wenden Sie sich so rechtzeitig an Ihre:n Dienstvorgesetzte:n, dass die Stellungnahme und die ggf. erforderliche Anlassbeurteilung vor Ablauf des Bewerbungsschlusses vorgelegt werden kann.

Einreichen der Bewerbung - Dienstweg
Die Schulbehörde hat keinen Zugriff auf die DAISY-Datenbank. Zusätzlich zur Dateneingabe in DAISY ist daher eine Einreichung bei der Schulbehörde erforderlich. Hierfür wird Ihnen im Bewerbungsportal DAISY unmittelbar nach dem Absenden der Daten Ihre Bewerbung zum Download im pdf-Format angeboten, die Sie bitte zusammen mit den erforderlichen Anlagen wie folgt an die BSB übermitteln:

ADLK
Einreichung direkt im Auslandsreferat
Der Bewerbungszeitraum beginnt in Hamburg mit dem Schuljahresbeginn und endet am 31. Januar. Sie können also ab August eine Bewerbung einreichen.
Bitte senden Sie folgende Unterlagen

  1. für das Auslandsreferat der BSB:
    • ein vollständiges Exemplar der Bewerbungsunterlagen
      inkl. Beurteilung – wir haben keinen unmittelbaren Zugriff auf Ihre Personalakte
  2. zur Weiterleitung an die ZfA:
    • die Seiten des ZfA-Formulars, die zu unterschreiben sind sowie
    • alle Anlagen, die Sie nicht bereits in DAISY hochgeladen haben.

an die

Behörde für Schule und Berufsbildung
Referat Europa und Internationales – B 32-01
Hamburger Straße 31
22083 Hamburg
Birte.Oliczewski@bsb.hamburg.de

Sofern Sie Ihre Personalsachbearbeitung oder Ihre Schulleitung bitten, Unterlagen wie bspw. Ihre letzte dienstliche Beurteilung an das Auslandsreferat zu übermitteln, liegt es dennoch in Ihrer eigenen Verantwortung, dass die Unterlagen pünktlich eintreffen.

Unterschriften auf den Formularen der ZfA sind jeweils im Original erforderlich und daher analog in zweifacher Ausfertigung einzureichen:

letzte Seite des
Personalbogens
Ihre eigene Unterschrift
Anlage 2 Unterschrift Ihrer:s Dienstvorgesetzten
Die Unterschrift der personalaktenführenden Dienststelle wird durch das Auslandsreferat eingeholt.
Anlage 3 Ihre eigene Unterschrift
Anlage 4 Ihre eigene Unterschrift und ggf. Unterschrift (Ehe-)Partner:in
Sie müssen kein zusätzliches Exemplar an Ihre Personalabteilung senden. Das Exemplar für das Auslandsreferat wird nach Entscheidung über die Freistellung an die Personalabteilung weitergeleitet.
Schulleitung, Fachberatung
Versand per E-Mail
als Vorab-Information an den Hamburger KMK-Beauftragten

  • Personalbogen inkl. Anlagen
    (aus DAISY heruntergeladene pdf-Datei ohne Unterschriften)
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf

Mit Blick auf den Datenschutz empfehlen wir Ihnen, den E-Mail-Versand über Ihren eduPort-Account bzw. Ihren BSB-Account vorzunehmen.

sowie

Versand per Post oder Behördenpost
Bitte senden Sie folgende ausgedruckte und unterschriebene Unterlagen

  1. für Ihre Personalakte:
  2. zur Weiterleitung an die ZfA:
    • die Seiten des ZfA-Formulars, die zu unterschreiben sind sowie
    • alle Anlagen, die Sie nicht bereits in DAISY hochgeladen haben.

umgehend an die für Ihre Schule zuständige Personalsachbearbeitung.

Unterschriften (jeweils im Original) sind auf folgenden Seiten erforderlich:

letzte Seite des
Personalbogens
Ihre eigene Unterschrift
Anlage 2 Unterschrift Ihrer:s Dienstvorgesetzten
Anlage 3 Ihre eigene Unterschrift
Anlage 4 Ihre eigene Unterschrift und ggf. Unterschrift (Ehe-)Partner:in

Bitte lassen Sie sich einen Termin für ein Vorstellungsgespräch beim Hamburger KMK-Beauftragten geben.

SCHULBEZOGENE von der ZfA ausgeschriebene ADLK- bzw. BPLK-Stellen
In besonderen Bedarfsfällen veröffentlicht die ZfA schulbezogene Stellenangebote.

Die Bewerbung auf eine dieser Stellen ist aufgrund der Vorlaufzeiten (frühestmögliche Freistellung 18 Monate nach Bewerbungsschluss in Hamburg) nur möglich, wenn Sie bereits eine gültige Freistellung als ADLK haben. Ihr Interesse melden Sie in diesem Fall direkt an die in der Ausschreibung genannte Stelle.

Sofern es sich bei der schulbezogenen Ausschreibung um eine Stelle für eine BPLK handelt, beachten Sie bitte, dass gemäß B-L VwV ASchG eine Beurlaubung für eine Tätigkeit als BPLK nur für einen Einsatz in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, den Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion und in China möglich ist. Das gilt auch, wenn Sie eine weltweite Freistellung als ADLK haben.

Bewerbungsschluss - 31. Januar
ADLK, BPLKSchulleitung / Fachberatung
Allgemeine Erst- und Zweitbewerbungen
Bewerbungen können ab Schuljahresbeginn im Referat Europa und Internationales eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar für eine Freistellung ab August des darauffolgenden Jahres, also bspw. 31. Januar 2025 für eine Freistellung ab dem 01. August 2026.
Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf des Bewerbungsschlusses unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.

Bild kann nicht geladen werdenEs zählt der Eingang im Referat für Europa und Internationales

  • Versand per Post
    Auch wenn Sie eine Zustellung wählen, bei der der Postdienstleister ein Zustelldatum garantiert, zählt der tatsächliche Eingang in der BSB. Stellt der Postdienstleister verspätet zu, führt das zur Ablehnung Ihrer Bewerbung.
  • Einwurf in den Nachtbriefkasten
    Bitte beschriften Sie den Umschlag mit „An B 32-01“. Aus dem Nachtbriefkasten entnommene Sendungen erhalten den Eingangsstempel des Vortages. Bitte beachten Sie, dass sich der Nachtbriefkasten im Eingangsbereich der BSB innerhalb des EKZ Hamburger Meile befindet und daher nur an Werktagen und auch dann nur begrenzte Zeit nach Geschäftsschluss zugänglich ist.
  • Persönliche Abgabe
    Sofern Sie Unterlagen persönlich in der Behörde abgeben, achten Sie bitte darauf, dass bei Abgabe das Tagesdatum notiert wird.
  • Versand als E-Mail-Anhang
    Bedenken Sie bitte, dass das rechtzeitige Absenden einer E-Mail keine Garantie für den rechtzeitigen Eingang ist.
Herausgehobene Funktionsstellen wie Schulleitung oder Fachberatung werden mit individuellem Bewerbungsschluss von der ZfA ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist der ZfA wahren Sie durch Ihre rechtzeitige Registrierung im online-Portal DAISY.
Die analogen auf dem Dienstweg einzureichenden Bewerbungsunterlagen müssen dennoch zügig auf den Weg gebracht werden, damit sie die ZfA spätestens 4 Wochen nach Ablauf des Bewerbungsschlusses mit Befürwortung und Freistellungsvermerk des KMK-Beauftragten erreichen.
Was bedeutet Freistellung bzw. Freistellungsvermerk?
Damit Ihre Bewerbung durch die ZfA bearbeitet werden kann, muss die BSB der ZfA gegenüber erklären, Sie im Falle der Vermittlung zu beurlauben, soweit nicht besondere Gründe dem entgegenstehen. Diese Erklärung wird als Freistellungsvermerk bezeichnet.
Die BSB kann eine Freistellung nachträglich kürzen oder widerrufen, wenn sich bspw. die Personalversorgung an den Hamburger Schulen verschlechtert.

ADLK / BPLKFachberatungSchulleitungsstellen
Wird die Freistellung erteilt, beginnt sie in der Regel am 1. August des nächsten auf den Bewerbungsschluss folgenden Kalenderjahres, also 18 Monate nach Bewerbungsschluss. Die Dauer der Freistellung wird von der:dem zuständigen Personalreferent:in festgelegt und beträgt üblicherweise vier Jahre. Während des Freistellungszeitraums können Sie Vermittlungsangebote annehmen, sofern der Beginn der Tätigkeit innerhalb des Freistellungszeitraumes liegt.
Sie arbeiten währenddessen weiter an Ihrer Hamburger Schule.

Bitte denken Sie daran, das Referat Europa und Internationales und die ZfA während der Freistellungsphase über Änderungen (neue Adresse, Änderung des Personenstandes, Beförderung, Beurlaubungen u. ä.) zu informieren.

Sollten Sie innerhalb des Freistellungszeitraums nicht vermittelt worden sein, erlischt die Bewerbung für den Auslandsschuldienst. Die Verlängerung der Freistellung auf Basis der früheren Unterlagen ist nicht möglich.

  • Haben Sie bereits eine Freistellung als ADLK, ändert die zusätzliche Bewerbung als Fachberatung nichts an der Dauer der Freistellung.
  • Bewerben Sie sich als Fachberatung ohne schon eine ADLK-Freistellung zu haben, erfolgt die Freistellung nur für die Stelle, auf die Sie sich bewerben.
Die Freistellung erfolgt nur für die Stelle, auf die Sie sich bewerben.

Bis Besoldungsgruppe A 15 können Sie im Personalbogen angeben, dass Ihre Bewerbung für den Fall, dass Ihre Schulleitungsbewerbung erfolglos ist, für eine allgemeine Funktionsstelle gelten soll. Über eine Freistellung für eine allgemeine Funktionsstelle wird nach Ablauf des nächsten Bewerbungsschlusses für allgemeine ADLK Erst- und Zweitbewerbungen entschieden.

Parallelbewerbungen
ADLK + BPLK
Zeitgleiche Bewerbungen als ADLK und als BPLK sind für Hamburger Lehrkräfte grundsätzlich möglich.

  • Neubewerbung
    Es genügt, im DAISY online-Portal die ADLK-Bewerbung einzureichen. Im Zuge der Einreichung der Unterlagen im Referat Europa und Internationales beantragen Sie die zeitgleiche Freistellung als BPLK formlos per E-Mail beim Hamburger KMK-Beauftragten.
  • Erweiterung der Freistellung
    Haben Sie eine noch gültige ADLK-Freistellung, beantragen Sie die Erweiterung Ihrer ADLK-Freistellung für eine Vermittlung als BPLK formlos per E-Mail beim Hamburger KMK-Beauftragten.
Bitte beachten Sie, dass gemäß B-L VwV ASchG eine Beurlaubung für eine Tätigkeit mit BPLK-Status nur für einen Einsatz in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, den Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion und in China möglich ist.
ADLK + Fachberatung
Haben Sie eine Freistellung als ADLK und der Arbeitsbeginn der ausgeschriebenen Fachberatungsstelle liegt innerhalb Ihres Freistellungszeitraums, genügt es, wenn Sie Ihr Interesse an der Fachberatungsstelle fristgerecht in Form eines auf die Stelle bezugnehmenden Motivationsschreiben an

  1. die in der Ausschreibung genannte Stelle in der ZFA
  2. den Hamburger KMK-Beauftragten

senden.
Bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens als Fachberatung ruht Ihre ADLK-Freistellung

ADLK + Schulleitung
Die fristgerechte Einreichung des individuellen Bewerbungsformulars, welches in der Ausschreibung verlinkt wird, ist zwingend erforderlich – auch wenn Sie eine noch nicht abgelaufene Freistellung als ADLK haben.
Bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens als Schulleitung ruht Ihre ADLK-Freistellung.
Mehrfachbewerbungen auf herausgehobene Funktionsstellen
Es genügt, den Bewerbungsbogen einmal in DAISY auszufüllen. Bewerbungen für weitere Schulleitungs- bzw. Fachberatungsstellen reichen Sie ein, indem Sie fristgerecht ein auf die weitere Stelle eindeutig bezugnehmendes Motivationsschreibens an

  1. die in der Ausschreibung genannte Stelle in der ZFA
  2. den Hamburger KMK-Beauftragten

senden.

Eine Freigabe für eine frühere erfolglose bzw. noch nicht abgeschlossene Bewerbung auf eine herausgehobene Funktionsstelle bedeutet nicht automatisch eine Freigabe für eine Funktionstelle in einer anderen Schule bzw. Region. Sie benötigen daher für jede Bewerbung die Zustimmung des Hamburger KMK-Beauftragten.

Vermittlung
Weiterer Ablauf nach Einreichen der Bewerbung
ADLK, BPLKSchulleitung / Fachberatung
  • Sie erhalten innerhalb von etwa 2 Wochen per E-Mail eine Eingangsbestätigung, die ggf. Hinweise auf noch fehlende Dokumente enthält.
  • Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf des Bewerbungsschlusses unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
  • Die Information, ob eine Freistellung erfolgt, erhalten Sie vor Beginn der Sommerferien.
Bitte denken Sie daran, das Referat Europa und Internationales und die ZfA während der Freistellungsphase über Änderungen (neue Adresse, Änderung des Personenstandes, Beförderung, Beurlaubungen u. ä.) zu informieren.
Für die Beurteilung der Eignung ist zusätzlich ein Vorstellungsgespräch erforderlich. Wird die Eignung festgestellt, muss die:der zuständige Personalreferent:in Ihrer Bewerbung zustimmen. Die Zustimmung ist u. a. von der Personalversorgung der Hamburger Schulen abhängig.
Nach Feststellung der Eignung und Zustimmung durch die:den Personalreferent:in wird Ihre Bewerbung mit einem Freistellungsvermerk an die ZfA weitergeleitet. Darüber werden Sie von der zuständigen Personalsachbearbeitung informiert.
Vorstellungsgespräch
Für Bewerbungen auf herausgehobene Funktionsstellen (Schulleitung, Fachberatung) ist ein Vorstellungsgespräch beim Hamburger KMK-Beauftragten erforderlich. Bitte lassen Sie sich dafür einen Termin geben.
Haben Sie unlängst ein solches Vorstellungsgespräch geführt und bewerben sich nun auf eine andere Funktionsstelle, ist kein erneutes Gespräch erforderlich.

Im Verlauf des weiteren Vermittlungsverfahrens können Sie von der ZfA zu einem weiteren Vorstellungsgespräch nach Berlin eingeladen werden. Sofern nicht die ZfA die Reisekosten übernimmt, müssen Sie diese selber tragen, können sie aber als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Nur Schulleitungsstellen:
Hat der BLASchA Sie dem Schulvorstand zur Besetzung der Stelle vorgeschlagen, bittet Sie ggf. der Schulvorstand zu einem Bewerbungsgespräch. Teilweise finden diese Gespräche in Deutschland statt, teilweise im Sitzland der Schule. Sofern nicht der Schulträger die Reisekosten übernimmt, müssen Sie selbst dafür aufkommen, können die Kosten aber als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Vermittlung - Beurlaubung
ADLK, BPLKFachberatungSchulleitung
Die Schulleitungen der Deutschen Schulen im Ausland können auf die DAISY-Datenbank der ZfA zugreifen und nehmen direkt Kontakt zu den am besten für die Schule geeigneten Bewerber:innen auf. Werden Sie sich einig, informiert der Schulvorstand die ZfA, die die Auswahl prüft. Stimmt die ZfA dem Abschluss eines Dienstvertrages mit dem Schulträger zu, unterstützt die ZfA Sie bei der Beantragung der Beurlaubung.
Beginn Ihrer Auslandstätigkeit
Nordhalbkugel: 01. August  Südhalbkugel: 01. Februar
Ausnahme Europäische Schulen: 1. September. Je nach Ende der Hamburger Sommerferien müssen Sie dann noch einige Tage in Ihrer Hamburger Schule arbeiten. Alternativ können Sie in Ihrer Personalabteilung für diesen Zeitraum einen gesonderten Antrag auf Beurlaubung unter Fortfall der Bezüge stellen.
Dauer
Der Dienstvertrag mit dem Schulträger wird in der Regel für zunächst 3 Jahre abgeschlossen.
Die ZfA lädt auf Basis der Vorschläge der KMK-Beauftragten der Länder eine Auswahl von Lehrkräften zu Vorstellungsgesprächen ein. Ist Ihre Bewerbung erfolgreich, schließen Sie den Arbeitsvertrag mit der ZfA, die Sie bei der Beantragung der Beurlaubung unterstützt.
Beginn Ihrer Fachberatungstätigkeit
Nordhalbkugel: 01. August  Südhalbkugel: 01. Februar
Dauer
Der Arbeitsvertrag mit der ZfA wird in der Regel für zunächst 3 Jahre abgeschlossen.
Zur Besetzung von Schulleitungsstellen erstellen die KMK-Beauftragten Vorschlagslisten für die ZfA. Die ZfA lädt die Bewerber:innen auf Basis der Vorschlagslisten der Länder in den Schulleitungsfindungsausschuss des BLASchA ein. Anschließend schlägt der Ausschuss dem Schulvorstand zwei bis drei besonders geeignete Bewerber:innen vor. Diese werden vom Schulvorstand zu einem weiteren Vorstellungsgespräch eingeladen. Die endgültige Auswahl findet durch den Schulvorstand bzw. Schulträger statt.
Der Auswahlvorgang nimmt normalerweise mehrere Monate in Anspruch. Hat Ihre Bewerbung Erfolg, unterstützt die ZfA Sie bei der Beantragung der Beurlaubung.
Beginn Ihres Auslandseinsatzes
Nordhalbkugel: 01. August  Südhalbkugel: 01. Februar
Dauer
Der Dienstvertrag mit dem Schulträger wird in der Regel für zunächst 6 Jahre abgeschlossen.
Ab dem Moment, in dem Sie sich mit dem Schulträger bzw. der ZfA einig geworden sind, vergehen mehrere Wochen bis die ZfA der BSB die Bitte um Beurlaubung übermittelt. Bitte informieren Sie deshalb möglichst umgehend Ihre Hamburger Schulleitung und den Hamburger KMK-Beauftragten über das Vertragsangebot.
Ungeachtet des Status und des Beurlaubungsbeginns, wird das Ende der Beurlaubung auf den letzten Tag vor Beginn des Hamburger Schul(halb)jahres festgelegt.
A1 Entsendebescheinigung
Im Falle der Tätigkeit in einem anderen EU-Staat sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz müssen Sie u. U. mit einer sogenannten „A1-Bescheinigung“ nachweisen können, dass Sie den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegen.
Wurden Sie durch die ZfA an eine deutsche Auslandsschule vermittelt, wird die Entsendebescheinigung durch die ZfA beantragt. In allen anderen Fällen, also u. a. bei Tätigkeit an einer Europäischen Schule oder an einer Auslandsschule der Bundeswehr wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilung der Schulbehörde.
Versorgungszuschlag / Ruhegehaltfähigkeit
Die Zeit einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge ist grundsätzlich nicht ruhegehaltfähig. Zeiten der Beurlaubung zum Zwecke der Wahrnehmung einer Lehrtätigkeit im Auslandsschuldienst können jedoch beim Ruhegehalt bzw. Ruhegeld Berücksichtigung finden, wenn zusätzlich zur Anerkennung der öffentlichen Belange ein Versorgungszuschlag gezahlt wird. Dieser Versorgungszuschlag dient der Absicherung der Versorgungsverpflichtungen des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten.

Für ADLK und aus dem inländischen Schuldienst beurlaubte BPLK übernehmen der Bund und das entsendende Bundesland gemeinsam den Versorgungszuschlag. Dasselbe gilt für Lehrkräfte, die mit der ZfA einen Vertrag als Fachberatung geschlossen haben.

Während des Auslandsschuldienstes
Beförderung während des Auslandsschuldienstes

Die Grundsätze zur Beförderung von Hamburger Lehrkräften im Ausland bei Wahrnehmung von Leitungsfunktionen an Deutschen Auslandsschulen wurden 2017 überarbeitet und im Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung (MBlSchul 2017-4) veröffentlicht. Danach ist für Hamburger Lehrkräfte, die durch die ZfA vermittelt wurden, eine Beförderung während ihres Einsatzes im Auslandsschuldienst von Besoldungsgruppe A13 nach A14 möglich, wenn

  • ihnen unter Beteiligung der ZfA eine Leitungsfunktion im Sinne der Funktionsstellen nach §§ 91 bzw. 96 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) übertragen wurde  und
  • sie sich auf dieser Stelle mindestens sechs Monate bewährt haben.

Zu den für eine Beförderung infrage kommenden Funktionsstellen zählen stellvertretende Schulleitung, Mittel- und Oberstufenkoordination, Koordination Berufs- und Studienorientierung, Koordination für das pädagogische Qualitätsmanagement, Koordination für die digitale Unterrichtsentwicklung und die Fachleitung für den deutschsprachigen Fachunterricht bzw. für Deutsch als Fremdsprache.
Ausschließlich unterrichtliche Tätigkeit oder bspw. die Wahrnehmung einer Fachleitung für nur ein Unterrichtsfach reichen nicht aus.

Funktionsstellenübertragung
Um Funktionsstellen im Sinne des § 96 HmbSG durch bereits an der Schule tätige ADLK zu besetzen, beantragt die Schulleitung der Deutschen Auslandsschule eine Funktionsstellenübertragung bei der ZfA. Die ZfA bittet den Hamburger KMK-Beauftragten um Zustimmung. Wurde die Zustimmung erteilt, wird die Funktion durch die ZfA übertragen.
Die förmliche Einsetzung kann auch unmittelbar bei der Vermittlung in den Auslandsschuldienst erfolgen (siehe Vermittlungsbescheid der ZfA).

Bewährung, Beförderung
Der Bewährungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt der Funktionsstellenübertragung durch die ZfA.
Nach Ablauf der Bewährungszeit kann sich Ihre Schulleitung mit einer formlosen Bitte um Einleitung des Beförderungsverfahrens an den Hamburger KMK-Beauftragten wenden. Dieser fordert über das Sekretariat der KMK eine Anlassbeurteilung an. Wurde die Bewährung festgestellt, empfiehlt der KMK-Beauftragte die Beförderung.
Die Entscheidung über die Ernennung ist dem Personalamt vorbehalten.

Wurden Sie während des Auslandsschuldienstes befördert, müssen Sie nach Ihrer Rückkehr in den Hamburger Schuldienst eine Ihrer neuen Besoldungsgruppe entsprechende Tätigkeit wahrnehmen.
Dienstliche Beurteilung während des Auslandsschuldienstes

Liegt der Fälligkeitszeitpunkt für eine Regelbeurteilung im Zeitraum Ihres Auslandsschuldienstes, verschiebt sich die Regelbeurteilung auf einen Zeitpunkt von mindestens 6 Monaten nach Ihrer Rückkehr in den Hamburger Schuldienst.

Eine anlassbezogene dienstliche Beurteilung Ihrer Tätigkeit im Auslandsschuldienst wird ausschließlich auf Veranlassung des Hamburger KMK-Beauftragten durch das Sekretariat der KMK angefordert. Das KMK-Sekretariat beauftragt unter Beifügung der Hamburger Beurteilungsrichtlinien und Vordrucke die Schulleitung Ihrer Einsatzschule mit der Erstellung der Beurteilung. Sind Sie selbst Schulleitung, wird die:der regional zuständige KMK-Beauftragte gebeten, die Beurteilung zu erstellen.
Anlass für eine solche Anforderung ist üblicherweise die Einleitung eines Beförderungsverfahrens. Auch wenn Sie sich bei Rückkehr aus dem Auslandsschuldienst auf ausgeschriebene Funktionsstellen bewerben möchten, können Sie den Hamburger KMK-Beauftragten bitten, eine Beurteilung Ihrer Tätigkeit anfordern zu lassen. Diese Bitte sollten Sie sehr frühzeitig äußern, da das oben beschriebene Verfahren i. d. R. mehrere Wochen in Anspruch nimmt.

Empfehlungen für Dienstliche Beurteilungen über Lehrkräfte, die aus dem Landesdienst für den Schuldienst im Ausland beurlaubt sind

Verlängerung der Tätigkeit im Auslandsschuldienst
Bei Bewährung ist grundsätzlich eine Verlängerung der Tätigkeit im Auslandsschuldienst möglich, vorausgesetzt die Höchstbeurlaubungsdauer ist noch nicht erreicht.

Etwa 12 Monate vor Ende Ihrer Vertragslaufzeit sollten Sie dem Hamburger KMK-Beauftragten mitteilen, ob Sie eine Vertragsverlängerung oder die Rückkehr aus dem Auslandsschuldienst anstreben.

Ein Verlängerungsvertrag wird vom Schulvorstand an die ZfA gesandt. Stimmt die ZfA der Verlängerung zu, beteiligt sie die BSB und bittet um weitere Beurlaubung.

Höchstbeurlaubungsdauer
Beurlaubungen werden in der Regel bis zu einer Höchstdauer von sechs Jahren ausgesprochen.

Wurde Ihnen von der ZfA eine schulstrukturtragende Funktion übertragen, beträgt die maximale Beurlaubungsdauer acht Jahre.

Lehrkräfte, die von der ZfA an eine Europäische Schule vermittelt wurden, können bis zu neun Jahre für den Auslandsschuldienst beurlaubt werden.

Richtlinien für die Beurlaubung – schulstrukturtragende Funktionen

Statuswechsel - Schulwechsel
Es ist nicht möglich, während einer Beurlaubung für eine Tätigkeit im Ausland den Status zu wechseln (z. B. von OLK zu ADLK).

Ein Wechsel der Schule während der Beurlaubung für die Tätigkeit im Auslandsschuldienst ist ebenso wenig möglich, wie ein sich an die Beurlaubung nahtlos anschließender Einsatz an einer anderen Deutschen Schule im Ausland, s. a. erneute Beurlaubung für den Auslandsschuldienst.
Ausnahme: Die Europäischen Schulen stellen eine Einheit dar. Ein Wechsel von einer Europäischen Schule zu einer anderen Europäischen Schule ist daher grundsätzlich möglich, wobei der maximale Beurlaubungszeitraum nicht überschritten werden darf.

Einsatz in Regionen mit gesundheitsschädigendem klimatischen Einfluss
Die Entscheidung über die Berücksichtigung klimatischer Einflüsse gemäß § 15 (2) Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz (HmbBeamtVG) fällt in die Zuständigkeit des Landesbetriebs Zentrum für Personaldienste (ZPD). Das Referat Europa und Internationales kann diesbezüglich keine Auskünfte erteilen.
In den FAQ zur Beamtenversorgung beantwortet das ZPD Fragen zur Bemessung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des ZPD.
Eine Übersicht der Länder, die als Gebiete mit gesundheitsschädigenden Einflüssen im Sinne des § 15 Abs. 2 HmbBeamtVG in Betracht kommen, finden Sie im Leitfaden zur Bemessung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit des Versorgungsrechners.
Rückkehr, erneuter Einsatz
Rückkehr aus dem Auslandsschuldienst
Die Wiedereingliederung in den Hamburger Schuldienst muss rechtzeitig (mindestens 12 Monate vor Vertragsende) geklärt werden. Dazu nehmen Sie eigeninitiativ Kontakt mit der Leitung Ihrer Hamburger Stammschule auf.

Hat Ihre Stammschule aufgrund eines Personalüberhangs keine Verwendungsmöglichkeit oder möchten Sie nach Ihrer Rückkehr mit Einverständnis der Leitung Ihrer Stammschule ohnehin an einer anderen Hamburger Schule eingesetzt werden, steht es Ihnen frei, sich über den internen Arbeitsmarkt für Hamburger Lehrkräfte für offene Stellen an Hamburger Schulen zu bewerben.
Interner Arbeitsmarkt für Hamburger Lehrkräfte
Zusätzlich können Sie Ihr eigenes Bewerbungsprofil für den Internen Arbeitsmarkt einstellen

Sofern Sie sich auf höherwertige Funktionsstellen bewerben möchten, informieren Sie bitte frühzeitig den Hamburger KMK-Beauftragten, damit die Erstellung einer Anlassbeurteilung veranlasst wird.

Möchten Sie im Zuge Ihrer Rückkehr das Bundesland wechseln, können Sie unter Bezugnahme auf die Stelle, auf die Sie sich bewerben wollen, die Ausstellung einer Freigabeerklärung bei der für Sie zuständigen Personalsachbearbeitung beantragen.

Bitte halten Sie den Hamburger KMK-Beauftragten sowie die für Sie zuständige Personalsachbearbeitung über den Stand Ihrer Rückkehrplanung auf dem Laufenden!

Gern können Sie auch einen Termin vereinbaren, um sich beraten zu lassen, wie Sie die im Auslandsschuldienst erworbenen Erfahrungen am besten einbringen können.

Weitere Informationen stellt die ZfA in den Hilfestellungen für die Rückübersiedlung und Rückreise bereit.

vorzeitige Rückkehr
Die vorzeitige Beendigung des Auslandsschuldienstes bedarf der Zustimmung der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen und der Hamburger Schulbehörde, damit geklärt werden kann, ob eine vorzeitige Wiedereingliederung in den Hamburger Schuldienst möglich ist.
Bitte kontaktieren Sie frühzeitig und bevor Sie einen Auflösungsvertrag unterschreiben den Hamburger Hamburger KMK-Beauftragten.

Bitte bedenken Sie bei der zeitlichen Planung auch, dass die Leitung Ihrer Auslandsschule Ihre Position erst dann neu besetzen kann, wenn die Hamburger Schulbehörde und die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen der Vertragsauflösung zugestimmt haben.

Erneute Beurlaubung für die Tätigkeit im Ausland
Eine zweite Beurlaubung für die Tätigkeit im Ausland ist nur für die Wahrnehmung schulstrukturtragender Funktionen möglich. Dies gilt gleichermaßen für Ersteinsätze als ADLK, BPLK, LPLK, OLK oder als Expert:in für Unterricht an einem Goethe-Institut, sofern Sie dafür aus dem innerdeutschen Schuldienst beurlaubt wurden.

Eine Drittverwendung ist nur für die Leitung einer Deutschen Auslandsschule, für die Leitung der deutschen Abteilung einer Deutsch-Profil-Schule Typ A, für Fachberatungen und für die Leitung von Lehrerbildungseinrichtungen möglich.

Zwischen zwei Beurlaubungen für eine Tätigkeit im Ausland müssen Sie mindestens drei Jahre ununterbrochen wieder im innerdeutschen Schuldienst tätig sein. Eine erneute Beurlaubung für denselben Standort ist frühestens nach acht Schuljahren im innerdeutschen Schuldienst möglich.

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