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Zentrale Austauschprogramme der BSB – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) verfügt nicht über die personellen Kapazitäten, auf individuelle Vermittlungswünsche einzugehen. Um den Verwaltungsaufwand nicht unverhältnismäßig hoch werden zu lassen, gelten für alle Bewerbenden bzw. Teilnehmenden dieselben Rahmenbedingungen.
Wenn die Hamburger Schule, die Du besuchst, staatlich anerkannt ist, kannst Du dich bewerben, vorausgesetzt Du erfüllst die übrigen Bedingungen. Schüler:innen staatlich genehmigter Schulen können sich leider nicht bewerben.
Wenn Du eine allgemeinbildende Schule in Hamburg besuchst, kannst Du dich bewerben, vorausgesetzt Du erfüllst die übrigen Bedingungen. Es kommt nicht auf deinen Wohnsitz an.
Leider nein… es dürfen sich nur Schüler:innen bewerben, die eine allgemeinbildende Schule in Hamburg besuchen, es kommt dabei nicht auf deinen Wohnsitz an. Du kannst aber in der Schulbehörde deines Bundeslandes fragen, ob es dort vergleichbare Angebote gibt.
In deiner Familie sollte aber vorwiegend Deutsch gesprochen werden. Die Austauschpartner:innen würden sich sonst ausgeschlossen fühlen, wenn sie familiäre Unterhaltungen nicht verstehen können. Auch für die erhoffte Verbesserung der Deutschkenntnisse der Teilnehmenden aus dem Ausland ist es wichtig, dass sie auch außerhalb der Schule möglichst viel gesprochenes Deutsch hören.
Kanada
Für die Einreise nach Kanada kann ohne deutsche Staatsangehörigkeit ein Visum erforderlich sein. Die Programmbeschreibung enthält dazu wichtige Hinweise – bitte lies sie gemeinsam mit deinen Eltern!
Kanada
Nein, das ist nicht möglich.
Würden wir für dich eine Ausnahme machen, weil Du z. B. drei Tage nach dem Stichtag Geburtstag hast, können wir denjenigen, die zehn Tage nach dem Stichtag das Mindestalter erreichen, keine Absage erteilen. Ausnahmen ziehen Ausnahmen nach sich, das ist nicht zu koordinieren.
Bitte gib kein falsches Geburtsdatum an. Solltest Du vermittelt werden, musst Du deine Ausweiskopie einreichen – spätestens dann fällt ein falsches Datum auf.
Die größten Vermittlungschancen haben 15-Jährige, denn die Kanadier:innen sind zum Zeitpunkt der Bewerbung überwiegend bereits 15 Jahre alt.
Frankreich und Romandie
Vereinzelt bewerben sich auch jüngere Schüler:innen aus Frankreich und der Romandie. Wenn Du zum Stichtag das Mindestalter noch nicht erreicht haben wirst, nimm bitte Kontakt zur zuständigen Sachbearbeitung auf und kläre, ob es sinnvoll ist, sich zu bewerben.
Leider nein. Bei den zentralen Behördenprogrammen handelt es sich um Programme auf Gegenseitigkeit. Der Gegenbesuch und damit die Aufnahme von Austauschpartner:innen in der eigenen Familie sind Voraussetzungen für die Teilnahme. Es ist aber nicht Bedingung, dass ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt wird.
Es gibt keinen Mindest-Notendurchschnitt für eine Bewerbung, aber deine schulischen Leistungen sollen gewährleisten, dass das Erreichen des Klassenziels durch die mehrwöchige Abwesenheit nicht gefährdet wird. Die während des Auslandsaufenthaltes versäumten Inhalte musst Du in angemessener Zeit nachholen.
Kanada
Der Vermerk zur Schullaufbahn am Ende der 8. bzw. 9. Klasse muss in Aussicht stellen, dass Du zum Zeitpunkt des Aufenthaltes der Kanadier:innen in Hamburg noch das Gymnasium oder die Stadtteilschule besuchst.
Es ist wichtig, dass Du dich ab der Ankunft im Ausland mit deinen Sprachkenntnissen zurechtfindest – im Alltag, in der Familie, in der Schule.
Fehlende Sprachkenntnisse können dein Leben innerhalb der Gastfamilie schwierig machen, Missverständnisse können entstehen. Hast Du Probleme, musst Du in der Lage sein, diese in der fremden Sprache ansprechen zu können, ohne auf die Übersetzung durch Dritte angewiesen zu sein.
Auch ein Schultag, während dessen Du so gut wie nichts verstehst, kann lang und frustrierend werden. Den Frust nimmst Du dann auch am Nachmittag in deine Gastfamilie mit. Dies kann den gesamten Austausch sehr belasten.
Die Englisch- bzw. Französischnote im Zeugnis ist für uns ein Anhaltspunkt, aber nicht ausschlaggebend. Im Vorstellungsgespräch kannst Du deine Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache unter Beweis stellen.
Solltest Du allerdings in Englisch bzw. Französisch eine 4 oder 5 im Zeugnis stehen haben, wäre es hilfreich, wenn die Lehrkraft, die dich für den Austausch empfiehlt, erläutert, weshalb sie glaubt, dass Du einem Austausch dennoch auch sprachlich gewachsen bist.
Der Vermittlung- und Betreuungsaufwand durch die BSB wird nicht in Rechnung gestellt und kommt damit indirekt einem Stipendium durch die Behörde gleich.
Darüber hinaus gehende finanzielle Förderung der von den Eltern aufzubringenden Kostenpauschale:
- Erhältst Du im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) Transferleistungen, hast Du im Falle deiner Vermittlung Anspruch auf Übernahme der für die Teilnahme am Austausch entstehenden Kosten. Den „Antrag auf Übernahme der Kosten einer Schulfahrt im Rahmen der Sicherung des Lebensunterhalts“ müssen deine Eltern erst bei erfolgreicher Vermittlung stellen.
- Haben deine Eltern ein sehr niedriges Einkommen, erhalten aber bisher keine BuT-Transferleistungen, können sie in der zuständigen Dienststelle (Jobcenter/Grundsicherungsamt) prüfen lassen, ob sie BuT-Leistungen für deine Teilnahme am BSB-Austauschprogramm erhalten können. Vom Ergebnis der Prüfung hängt ab, ob deine Eltern einen Eigenbeitrag ansparen müssen. Deshalb muss diese Prüfung vor Einreichen deiner Bewerbung erfolgen.
- Die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung nach der Richtlinie zur Förderung eines Schulbesuchs im Ausland sind aufgrund der kurzen Programmdauer nicht gegeben.
Es muss vor Einreichen einer Bewerbung geklärt sein, dass die Kostenpauschale finanziert werden kann.
Hat deine Familie für deine Teilnahme am Austausch BuT-Leistungen erhalten und Du trittst die Fahrt nicht an, müssen Zuschüsse, die deine Eltern bereits erhalten haben, zurückgezahlt werden.
Beantragen deine Eltern BuT-Leistungen für deine Teilnahme am Austausch und Du erhältst von anderer Seite einen weiteren Zuschuss, muss dies bei der Beantragung von BuT-Leistungen berücksichtigt werden. Erhältst Du den Zuschuss von anderer Stelle im Nachhinein (der Fahrtkostenzuschuss des DFJW wird z. B. erst nach dem Austausch gezahlt), steht dieser der leistungsgewährenden Dienststelle zu.
Die Teilnahme an den optional buchbaren Exkursionen in Kanada wird nicht finanziell unterstützt.
Du solltest schon darauf achten, dass dein Text möglichst frei von Fehlern ist. Wir verlangen aber keine Perfektion! Wichtig ist, dass Du dir Gedanken machst, diese verständlich formulierst und dass deine Unterlagen authentisch sind.
Ja, unbedingt.
Um vermittelt werden zu können, benötigst Du eine förmliche Empfehlung durch eine Lehrkraft deiner Schule. Du kannst dafür deine:n Klassenlehrer:in, die Englisch- bzw. Französischlehrkraft, aber auch eine andere Fachlehrkraft ansprechen.
In der Schulempfehlung muss angegeben werden, wer dein Austauschvorhaben als Betreuungslehrkraft begleitet. Die Betreuungslehrkraft muss nicht mit der empfehlenden Lehrkraft identisch sein.
Kanada
Die Entscheidung deiner Schule, dass Du eine Bewerbung vorlegen darfst, erfolgt formlos und erfordert keine Begründung. Sie ersetzt daher nicht die förmliche Empfehlung.
Du findest das Formular unter Formulare für die Schulen.
Falls Du das Formular ausgedruckt an die Lehrkraft geben möchtest, die Du um Empfehlung bittest, solltest Du auch die Hinweise auf der entsprechenden Website ausdrucken.
Nein, das ist nicht der Fall.
Du musst selbst eine Lehrkraft finden, die die formale Empfehlung für dich schreibt. Bitte frühzeitig um die Empfehlung – erwarte nicht, dass sie gleich am nächsten Tag fertiggestellt wird.
Du bist selbst für die rechtzeitige Einreichung verantwortlich. Lasse dir die Empfehlung deshalb aushändigen. Liegt die Schulempfehlung nicht bis zur für das betreffende Austauschprogramm genannten Frist zum Einreichen von Unterlagen vor, ist die Bewerbung unvollständig und wird abgelehnt.
Die Formulare Anlage 1 (Erklärung des Bewerbenden zur Einhaltung von Regeln) und Anlage 2 (Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten) sowie die Erklärung zum Datenschutz stehen im Bereich „Wie reiche ich eine Bewerbung ein?“ des jeweiligen Austauschprogramms zum Download zur Verfügung. Bitte lade die Dokumente herunter, fülle sie aus und unterschreibe die Anlage 1 und die Datenschutzerklärung. Anlage 2 und die Datenschutzerklärung müssen von den Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
Beide Dokumente legst Du zusammen mit den übrigen Anlagen vor – bitte warte die Aufforderung dazu ab.
Datenschutzerklärung – Kanada
Die Datenschutzerklärung musst Du bitte bereits mit der Anmeldung zum Bewerbungsverfahren vorlegen.
Datenschutzerklärung – Frankreich und Romandie
Die Datenschutzerklärung ist gleichzeitig mit der Übermittlung des Bewerbungsprofils vorzulegen.
- Brief
pdf - Foto (Porträt)
jpg - Anlagen 1 und 2, Datenschutzerklärung, Zeugnis, schulische Empfehlung (Scan/Foto)
pdf
Insbesondere die Dateiformate heic und heif werden nicht akzeptiert, denn bei der Umwandlung in Windows-kompatible Formate wird nur die erste Seite bzw. das erste Bild erzeugt, eventuelle weitere Seiten/Bilder gehen verloren. - Bildcollage
pdf
Bitte benenne alle Dateien, die Du hochlädst, in folgender Weise:
[Nachname ]_[Vorname]_[Inhalt]
also z. B. „Mustermann_Max_collage.docx“.
Alle Dateien werden von der zuständigen Sachbearbeitung vor der Weiterleitung an die Organisator:innen des Austauschprogramms und an die mögliche Gastfamilie in einer einzigen Datei zusammengestellt.
Die Dateigröße der auf den Server hochzuladenden Dokumente ist nicht begrenzt.
Achte bitte dennoch insbesondere bei der Seite mit deinen Fotos auf eine angemessene Dateigröße, indem Du die Größe deiner Fotos vor dem Einfügen in dein Dokument anpasst.
Häufig erzeugt die Einstellung von Kameras riesige Dateien, die 4 MB und mehr Speicherplatz belegen. Dies reicht für den Ausdruck in der Größe von 1m x 1,5m. Die Bewerbungsunterlagen werden aber nicht ausgedruckt, Postergröße ist also nicht erforderlich. Kostenlose Bildbearbeitungsprogramme wie z. B. IrfanView oder Gimp (Menübefehl Bild > Größe ändern/skalieren) können die Dateigröße von Bildern erheblich reduzieren, indem die Bildgröße in ungefähr 300 x 400 px bzw. 10cm x 15cm verkleinert wird.
Das gesamte Dokument mit deinen Fotos sollte möglichst nicht größer als 1 MB sein.
ACHTUNG – verkleinere eine Kopie deiner Bilder, nicht dass Du das Original ruinierst!
Nein, die Frist, die sofern keine andere Uhrzeit genannt ist, am genannten Tag um Mitternacht abläuft, wird in keinem Fall verlängert.
Das Bewerbungsverfahren ist mit mehreren Wochen lang genug, um einen Zeitraum zu finden, in dem Du dich in Ruhe um deine Bewerbung kümmern kannst. Stelle deine Unterlagen nicht erst in letzter Sekunde zusammen, damit Du bei technischen Schwierigkeiten oder Erkrankung nicht unter Zeitdruck kommst.
Du kannst während des Ausfüllens des Online-Formulars jederzeit über die Schaltfläche „unterbrechen“ eine HMTL-Version deiner bisherigen Angaben herunterladen. Willst Du das Ausfüllen fortsetzen, öffnest Du die gespeicherte HTML-Datei.
Erst nach Beantwortung der letzten Frage werden deine Angaben übermittelt und sind dann nicht mehr veränderbar. Musst Du danach dennoch wichtige Änderungen vornehmen, kannst Du bis zum Fristablauf für das Ausfüllen des Online-Formulars das Formular noch einmal vollständig neu ausfüllen. Deine vorherigen Angaben werden durch das erneute Absenden vollständig überschrieben.
Nach Ablauf der Einreichungsfrist für das Online-Formular setze dich für wichtige Änderungen bitte mit der in der Behörde zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung.
Selbst hochgeladene Unterlagen kannst Du bis zum Ablauf des Annahmeschlusses für die Anlagen bzw. bis zur Bestätigung über die Vollständigkeit deiner Bewerbung (je nachdem welches Ereignis früher eintritt) löschen und durch eine aktuellere Version ersetzen. Danach ist der Austausch von Dokumenten nur in wichtigen Fällen möglich. Bitte setze dich dafür mit der in der Behörde zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung.
Nein, die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht eingereicht werden.
Würden wir Ausnahmen zulassen und dir ein Nachreichen von Unterlagen nach dem Bewerbungsschluss ermöglichen, könnten wir dies anderen Schüler:innen nicht abschlagen. Ausnahmen ziehen andere Ausnahmen nach sich und widersprechen einer Gleichbehandlung.
Dein Wechsel an eine teilnahmeberechtigte Hamburger Schule steht einer Vermittlung nicht im Wege. Du brauchst allerdings auch an der neuen Schule eine Lehrkraft, die im Falle der Vermittlung dein Austauschvorhaben begleitet und deine:n Austauschpartner:in während des Gegenbesuchs in Hamburg schulisch betreut.
Besuchst Du künftig eine Schule außerhalb Hamburgs, ist eine Teilnahme nicht mehr möglich, deine Bewerbung kann dann nicht länger berücksichtigt werden.
Bitte informiere die zuständige Sachbearbeitung, sobald dein Schulwechsel sicher ist.
- zeitgleiche Bewerbung bei einer Austauschorganisation
Wurde deine Bewerbung bei einer Austauschorganisation angenommen, bitten wir dich, deine Bewerbung bei der BSB umgehend zurückzuziehen. - Bewerbung für mehrere zentrale BSB-Programme
Eine gleichzeitige Bewerbung für das Frankreich- und das Kanadaprogramm ist nicht sinnvoll, denn im Frankreichprogramm erfolgen die Benachrichtigungen über den Vermittlungserfolg im Januar, im Kanadaprogramm erst im März. Wirst Du nach Frankreich vermittelt, erlischt automatisch deine Bewerbung für Kanada. Lehnst Du ein Vermittlungsangebot für Frankreich ab und erfährst später, dass es mit der Bewerbung für Kanada nicht geklappt hat, kannst Du nicht erwarten, nun doch nach Frankreich vermittelt zu werden.
Falls Du mit deiner Bewerbung keinen Erfolg hattest, kannst Du dich noch einmal für eines der zentralen BSB-Programme bewerben. Die formalen Voraussetzungen (Alter, Klassenstufe, Einverständnis von Eltern und Schule) müssen aber auch bei der zweiten Bewerbung vorliegen.
Die Vermittlung in den dreimonatigen zentralen BSB-Programmen ist aber nur einmal möglich. Sofern Du also schon einmal teilgenommen hast, ist keine erneute Bewerbung mehr möglich.
Ja, das ist erforderlich.
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens zu vernichten. Bis auf einige für statistische Zwecke unerlässliche Informationen gilt dies auch für elektronisch erfasste Daten.
Aber auch, wenn wir noch über die relevanten Informationen verfügen könnten, ist es wichtig, die Bewerbung erneut einzureichen. So können sich Hobbies, Gesundheitszustand, Familienverhältnisse etc. im Laufe der Monate zwischen den Bewerbungen durchaus geändert haben und wir müssen uns auch vergewissern, dass deine Eltern und deine Schule die Bewerbung weiterhin unterstützen.
Die von den Schulen vorgeschlagenen Schüler:innen haben keinen festen Platz im Austauschprogramm, sondern werden in einem weiteren Auswahlprozess ausgesucht. Ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch ist bei den Trimesterprogrammen Voraussetzung, aber kein Garant für eine Vermittlung.
Kanada
Es werden rund 30 Hamburger Bewerbungen zur Vermittlung nach Kanada weitergeleitet. Haben mehr als 30 Schüler:innen erfolgreich an den Vorstellungsgesprächen teilgenommen, werden die weiterzuleitenden Bewerbungen unter Berücksichtigung des Verhältnisses der Geschlechtszugehörigkeit und der beteiligten Schulformen ausgelost.
Die Vermittlung erfolgt schließlich aufgrund eines Vergleichs der Bewerbungsprofile der 30 Hamburger und der kanadischen Bewerber:innen. In der Regel können 10 bis 20 Schüler:innen vermittelt werden.
Frankreich und Romandie
Die Vermittlung erfolgt aufgrund eines Vergleichs der Bewerbungsprofile der Hamburger und der ausländischen Bewerber:innen.
In der Zeit ab Bewerbung bis zum Abschluss des Vermittlungsverfahrens ist ein Rücktritt für dich ohne finanzielle Verluste möglich.
Je später Du deinen Rücktritt bekannt gibst, desto mehr Personen haben sich aber schon mit deiner Bewerbung beschäftigt – sei fair und bewirb dich nur dann, wenn dir die Sache auch ernst ist. Bedenke auch, dass bei einem späten Rücktritt dein:e mögliche:r Austauschpartner:in schon über die Vermittlung informiert sein und deine Absage als persönliche Zurückweisung empfinden kann.
Sowie die Reise (Flug bzw. Bahn) dann verbindlich gebucht ist, ist ein Rücktritt mit Stornokosten verbunden. Die Höhe der Stornogebühr staffelt sich meist nach der Anzahl der verbleibenden Tage bis zur Abreise und beträgt i. d. R. zwischen 10 und 100%.
Die Versicherungen, die je nach Programm nach erfolgter Vermittlung für die Teilnehmenden abgeschlossen werden, sind u.U. nicht stornierbar, d. h. die Beitragsprämie ist auch bei einem Rücktritt ggf. zu bezahlen.
- Du die Bewerbungsvoraussetzungen formal erfüllst
- deine Bewerbungsunterlagen termingerecht vollständig vorliegen.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für das Austauschprogramm Suisse Romande werden keine Vorstellungsgespräche durchgeführt.
Die Gespräche werden in Form einer halbstündigen Gesprächsrunde mit 5-8 Bewerber:innen durchgeführt. Die Unterhaltung wird zum Teil auf Deutsch, zum Teil in der Sprache deines Ziellandes geführt.
Sollten die Gesprächsrunden aufgrund der Corona Pandemie nicht oder nicht in Präsenzform durchgeführt werden können, wirst Du rechtzeitig informiert.
Eine besondere Vorbereitung oder das Mitbringen von Unterlagen ist nicht erforderlich. Es kann jedoch nicht schaden, sich – auch im Hinblick auf die Fremdsprache – über austauschbezogene Themen Gedanken zu machen.
Die Fragen werden sich in der Regel aus dem Gesprächsverlauf ergeben. Überlege dir, welche Fragen Du Bewerber:innen für ein Austauschprogramm stellen würdest.
Eine Kleiderordnung gibt es nicht, schließlich ist deine Kleidung ja auch Ausdruck deiner Persönlichkeit. Sicher möchtest Du einen gepflegten Eindruck machen, doch solltest Du dich in deiner Kleidung auch wohlfühlen, um so entspannt wie möglich in das Gespräch gehen zu können.
An den Vorstellungsgesprächen nehmen nur die Bewerber:innen teil, nicht ihre Eltern. Selbstverständlich können deine Eltern dich aber bis zum Veranstaltungsort begleiten.
Sind im anderen Land vielleicht gerade Schulferien? Vielleicht verursachen aber auch Krankheit, Prüfungsstress oder die Durchführung eines Praktikums die Sendepause. Schicke eine kurze Nachricht, am besten mit einer konkreten Frage, die eine kurze Antwort erlaubt.
Bekommst Du allzu lange keine Antwort, solltest Du einmal anrufen. Achte bei einem Anruf auf etwaige Zeitverschiebungen!
Nein, das ist nicht erforderlich.
Wenn Du in einem der zentralen BSB-Programme vermittelt wurdest, bist Du ohne weiteren Antrag für den Zeitraum der Reise vom Schulbesuch beurlaubt. Die Schulen werden ungefähr zeitgleich mit den Bewerber:innen über den Vermittlungserfolg benachrichtigt.
Nein, das ist nicht möglich.
Die verbindlich vorgegebenen Termine ermöglichen uns die Buchung einer Gruppenreise, ggf. den Abschluss einer Gruppenversicherung und die Information aller Beteiligten (Familien, Schulen, Austauschkoordination) per Serien-E-Mail. Die Termine der Informationsabende können auf die Reisedaten abgestimmt werden, die Anwesenheit der Austauschkoordination bei der gemeinsamen Abreise der Gruppen bzw. bei Ankunft der Gäste bietet Gelegenheit zu Fragen über die Informationsabende hinaus. Du musst deshalb an der von der BSB organisierten Gruppenreise teilnehmen.
Nein, das ist nicht möglich.
Wir buchen Gruppenreisen mit besonderen Konditionen. So können wir z. B. eine große Anzahl von Plätzen reservieren, bevor bekannt ist, wie groß die Austauschgruppe wird. Ist der Flug überbucht, darf die Fluggesellschaft bei Gruppenreisen die Reisenden nicht auf verschiedene andere Flüge verteilen. Diese Konditionen müssen bezahlt werden, so dass die Teilnahme an einem Gruppenflug häufig teurer ist, als einen einzelnen Flug zu buchen.
Die während des Auslandsaufenthaltes versäumten Inhalte musst Du selbstverständlich in angemessener Zeit nachholen.
Sofern deine Schule es vertreten kann, musst Du versäumte Klassenarbeiten nicht nachschreiben und erhältst das nächste Zeugnis unter angemessener Berücksichtigung der nach Rückkehr erbrachten Leistungen. Unter besondere Bemerkungen sollte dann stehen „Abwesenheit von … bis … wegen Teilnahme an einem Austauschprogramm“.
Vielleicht bietet man dir auch Klausurersatzleistungen an.
Die Entscheidung darüber liegt in der Verantwortung deiner Schule. Am besten besprichst Du das vor deiner Abreise mit den jeweiligen Fachlehrkräften.
Wird der Aufenthalt im Gastland vorzeitig beendet, endet grundsätzlich der Austausch für beide. Wurde aber bereits die überwiegende Zeit der Gastfreundschaft in Anspruch genommen, besteht nun auch die Pflicht, diese Gastfreundschaft zu erwidern.
Einen Anspruch auf eine „Ersatzfamilie“ gibt es nicht.
Die Programmbedingungen sehen die Vermittlung „Familie zu Familie“ vor, wir haben keine Liste mit Ersatzfamilien.
Ist deine Situation so unglücklich, dass Du nicht länger bei deiner Gastfamilie wohnen kannst, werden die Kontaktpersonen vor Ort sich aber bestimmt bemühen, eine Familie zu finden, die dich für den Rest der Zeit aufnehmen kann. Vielleicht hast Du auch schon in der Schule eine:n Freund:in gefunden, dessen bzw. deren Familie dich beherbergen möchte. Wechsle aber bitte auf keinen Fall ohne Rücksprache mit der Programmkoordination die Familie!
Gelingt es nicht, eine Ersatzfamilie zu finden, bleibt nur die vorzeitige Abreise, die mit Umbuchungsgebühren für deine Familie verbunden sein kann. Auch eine vorzeitige Abreise muss mit der Programmkoordination abgesprochen werden.
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