Internationale Begegnungsmaßnahme mit Projektcharakter

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Die Behörde für Schule und Berufsbildung gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu internationalen schulischen Begegnungsmaßnahmen mit Projektcharakter. Es können Förderanträge für Projekte, die im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2025 beginnen, gestellt werden.
Antragsschluss

  • für Projekte im Rahmen von Städtepartnerschaften: am 31. Oktober abgelaufen
  • für die übrigen Projekte: 31. Januar 2025

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