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Einsatz von LandesProgrammLehrKräften (LPLK)
Im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik unterstützt die Bundesrepublik Deutschland seit 1989 durch den Einsatz deutscher Lehrkräfte die Einführung und Weiterentwicklung des Faches Deutsch als Fremdsprache sowie in geringerem Umfang auch des deutschsprachigen Sachfachunterrichts an staatlichen Schulen und Bildungseinrichtungen in
- Mittel-, Ost- Südosteuropa (MOE),
- in den Baltischen Staaten,
- in weiteren Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (GUS) und der Mongolei.
- in China, der Türkei und Vietnam werden deutsche Lehrkräfte für den DaF-Unterricht eingesetzt.
Die Bundesländer erarbeiten den jährlichen Einsatzplan unter Berücksichtigung der Bedarfsanforderungen der einzelnen Staaten in enger Abstimmung mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).
Die schulische Zusammenarbeit wird auf ausgewählte Schwerpunktschulen der Großregionen, die ihre Schüler:innen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) hinführen, konzentriert. Daneben werden auch staatliche Lehrerbildungseinrichtungen (Deutschlehrkräfteausbildung), Lehrerfortbildungsinstitute sowie herausgehobene Schulen in Gebieten der deutschen Minderheiten personell gefördert.
Im Rahmen des Entsendeprogramms können Stellen an Bildungseinrichtungen der o. g. Länder mit Hamburger Lehrkräften besetzt werden, vorwiegend in Hamburgs Partnerstädten Prag und Shanghai.
Voraussetzungen
Für eine Entsendung kommen Lehrkräfte bis zur Besoldungsgruppe A 13 bzw. Entgeltgruppe E 13 in Frage, die im inländischen Schuldienst tätig sind und sich bewährt haben.
Größte Verwendungsmöglichkeiten bestehen für Lehrkräfte mit gymnasialem Lehramt und der Lehrbefähigung in Deutsch, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, einer modernen Fremdsprache und ggf. weiteren Fächern.
Kenntnisse der Sprache des Gastlandes sind vorteilhaft. Das Anforderungsprofil ist der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.
Verpflichtung zur vollständigen COVID-Impfung: Als LPLK entsandte Lehrkräfte müssen ebenso wie ihre mitausreisenden volljährigen Familienmitglieder im Zuge des Vermittlungsprozesses vor Ausreise an den Einsatzort einen geeigneten Nachweis zur COVID-Impfung vorlegen.
Finanzierung
Die für den Einsatz als Landesprogrammlehrkraft vorgesehenen Lehrkräfte werden unter Wahrung ihrer Beamten- bzw. Dienstrechte unter Fortgewährung der Leistungen des Dienstherrn für die Dauer der Auslandstätigkeit beurlaubt.
Bewerbung
Aktuell sind keine durch Hamburg zu besetzenden Stellen ausgeschrieben.
Gern können Sie aber durch Übersendung eines Lebenslaufes Ihr Interesse bekunden. Sobald eine Stelle ausgeschrieben wird, informieren wir Sie gern.
Absprache zwischen Bund und Ländern über die Förderung der deutschen Sprache im Schulwesen in den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas und in den Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion
Beschluss der KMK vom 08.10.1992 und Zustimmung des Auswärtigen Amtes vom 07.10.1992
Verwaltungsvereinbarung über den Einsatz von Lehrkräften zur Förderung des Deutschunterrichts in den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas und in den Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion
fortgeschrieben durch Beschluss der KMK vom 25.05.2000 vereinbart mit dem Auswärtigen Amt am 09.02.2000
Merkblatt der KMK
Lehrkräfte, die im Rahmen ihres deutschen Beschäftigungsverhältnisses vorübergehend im Ausland eingesetzt werden, benötigen u. U. eine Entsendebescheinigung für dienstliche Reisen in andere Staaten.
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