Erasmus+ Mittelverwaltung an staatlichen Hamburger allgemeinbildenden Schulen
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Darüber hinaus werden Ihre online bei der Nationalen Agentur (NA) im PAD eingereichten Dokumente zur Bewirtschaftung der Fördermittel und zur Berichterstattung der Behörde in Bezug auf EU-Fördermittel benötigt.
Deshalb gilt:
Zu den bei der BSB vorzulegenden Dokumenten zählt bspw.
- der Akkreditierungsantrag
- die mit der Nationalen Agentur geschlossene Finanzhilfevereinbarung. Fördermittel können von der BSB erst dann auf das Projektkonto einer Schule ausgezahlt werden, wenn die unterschriebene Finanzhilfevereinbarung als buchungsbegründende Unterlage vorliegt.
- Bei Gruppenmobilitäten gelten die allgemeinen Vorgaben für
SchulfahrtenDas Öffnen von Seiten im Intranet auf privaten Endgeräten erfordert Zugangsdaten. Bitte geben Sie Ihre eduPort Zugangsdaten ein. - Bei Einzelmobilitäten gilt:
Grundsätzlich sind Schüler:innen während des Besuchs von allgemein- bzw. berufsbildenden Schulen im EU-Ausland gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung hierfür ist, dass die Maßnahme im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule liegt. Durch die Akkreditierung liegt die Trägerschaft für die Maßnahme bei der Schule und sie ist nach den maßgeblichen Erasmus+ Qualitätsstandards verantwortlich für die Kernaufgaben der Projektdurchführung. Als Nachweis hierfür können die Teilnehmervereinbarung und die Lernvereinbarung des PAD genutzt werden (zu finden unter Erasmus Plus Schule: Downloadcenter | Erasmus+ Schule). Dasselbe gilt für ein Auslandspraktikum als Langzeitmobilität, wenn dieses durch die Schule organisiert wurde und ebenfalls im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule liegt.
Da Schüler:innen nur im Rahmen des Schulbesuchs/Praktikums bzw. damit im sachlichen Zusammenhang stehenden Tätigkeiten versichert sind, sollten die Eltern für einen vollumfänglichen Versicherungsschutz ggf. eine Reise-Krankenversicherung (zusätzlich zur europäischen Krankenversicherungskarte) abschließen. Denkbar sind auch weitere Versicherungen wie Reise-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Bitte führen Sie wichtige Dokumente zusätzlich in Kopie mit.
Die Fördermittel für diese Maßnahmen werden von der BSB verwahrt und behördenintern verwaltet:
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- Die reisenden Lehrkräfte beantragen eine Dienstreise.
- Im Falle der Genehmigung erfolgt die Kostenübernahme zunächst durch die Reisekostenabteilung der BSB.
- Die Reisekostenabteilung rechnet im Nachgang mit dem Referat Europa und Internationales der BSB ab und lässt sich die verauslagten Kostenm aus den verwahrten Fördermitteln erstatten.
Die Mittel für diese Mobilitäten können Sie bei der BSB abrufen und über ein Projektkonto selbst verwalten.
Vor Beendigung des Projekts können maximal 80 Prozent der bewilligten Fördermittel abgerufen werden. es kann nur der für Mobilitäten von Schüler:innen vorgesehene Teil der Fördermittel abgerufen werden; für Mobilitäten von Lehrkräften bewilligte Mittel müssen bei der BSB verbleiben.
Zum Abruf der Mittel bei der BSB verwenden Sie bitte das Formular manuelle Belegerfassung. Bitte
- speichern Sie das Formular (Word-Dokument) auf Ihrem Rechner,
- öffnen Sie das gespeicherte Formular. Sofern Ihr Rechner das Dokument in einer geschützten Ansicht öffnet, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche „Bearbeitung aktivieren“:
- wählen Sie im Feld Themengebiet den Eintrag „Erasmus+ Abforderung auf das Projektkonto“ und bestätigen Sie die Eingabe, indem Sie das Formularfeld verlassen. Daraufhin werden automatisch die Überschriften für die erforderlichen Angaben gesetzt, so dass Sie dann den Rest des Formulars ausfüllen können.
- drucken Sie das vollständig ausgefüllte Formular aus und lassen es von Ihrer Schulleitung unterschreiben,
- scannen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular und senden den Scan per E-Mail an das Referat Europa und Internationales.
Dabei handelt es sich um ein Lehrertreuhandkonto, bei dem verschiedene Dritte (sogenannte Treugeber) Eigentümer des Guthabens sind. Das Konto ist von der Schulleitung sowie einer Lehrkraft – i.d.R. der/die Erasmus+ Koordinator:in – einzurichten. Beide führen das Treuhandkonto zwar unter ihren Namen, handeln aber auf fremde Rechnung d.h. sie verwalten das fremde Vermögen lediglich treuhänderisch. Auf dieses Projektkonto gehen alle von der Schule bei der BSB abgerufenen Erasmus+ Fördermittel ein. Zudem dürfen auf diesem Konto ausschließlich die projektbezogenen EU-Fördermittel verwaltet werden.
Neben der Schulleitung muss eine weitere Lehrkraft – i.d.R. die:der Erasmus+ Koordinator:in – zeichnungsberechtigt sein. Im Zuge der Kontoeröffnung ist außerdem ein:e Schüler:in als „wirtschaftlich Berechtigte:r“ anzugeben.
Etwaige Kontoführungsgebühren können aus den Fördermitteln gezahlt werden.
Für weitere Fragen zur Kontoeröffnung kontaktieren Sie bitte Ihre Bankfiliale.
Für Details hierzu kontaktieren Sie bitte Ihre Bankfiliale.
Zahlen/Buchen Sie daher möglichst viel vor der Reise und nutzen Sie während der Mobilitäten ansonsten bitte bevorzugt die Geldkarte des Projektkontos oder Bargeld.
Ausgaben, die eine Lehrkraft vor der Mobilität auf Rechnung tätigt, zählen nicht zum Handgeld und dürfen bei Vorlage der Rechnung auf das Privatkonto der Lehrkraft erstattet werden.
Um die im Hamburger Haushalt vereinnahmten Fördermittel Ihrer Schule abzufordern, nutzen Sie bitte das Formular Manuelle Belegerfassung (siehe Mittelabruf bei der BSB – Finanzielle Abwicklung). Bitte speichern Sie das Dokument erst auf Ihrem Rechner und öffnen Sie das gespeicherte Formular. Sofern Ihr Rechner das Dokument in einer geschützten Ansicht öffnet, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche „Bearbeitung aktivieren“.
Scannen Sie das ausgefüllte und von der Schulleitung unterschriebene Formular anschließend ein und senden es elektronisch an europa@bsb.hamburg.de.
Ausnahme: Die Reise als Begleitperson, um eine:n Schüler:in für eine Einzelmobilität ins Zielland zu bringen, gilt ebenfalls als Dienstreise.
- Antrag auf Genehmigung einer Auslandsdienstreise
- Erasmus+ Beiblatt zum Antrag auf Genehmigung einer Auslandsdienstreise
- Einladung und/oder Programm (s. Beiblatt)
- Kostenaufstellung
Die genannten Dokumente finden Sie in Ihrem schulischen eduPort im Modul Dateien > Für mich freigegeben > Erasmus_plus
Aufgrund landesrechtlicher Vorgaben und aus Versicherungsschutzgründen ist die Beantragung von Dienstreisen auch dann erforderlich, wenn die Hamburger Erasmus+ Schule Partnerschule oder Teil eines Konsortiums ist.
Sollte die Privatreise die Dienstreise jedoch um mehr als fünf Arbeitstage überschreiten (vor- und nachgelagert sowie unterbrochen), werden die Kosten für die Hin- und/oder Rückreise nicht erstattet.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung gegenüber der BSB erfolgt mittels einer Excel-Tabelle, dem sogenannten Erasmus+ Buchführungstool.
Sie finden die Datei in Ihrem schulischen eduPort im Modul Dateien > Für mich freigegeben > Erasmus_plus.
Die Excel-Tabelle hat mehrere Tabellenblätter (Hinweise | Anleitung | Projektanzeige | Projektabrechnung | Ausgaben Projektkonto | Einnahmen Projektkonto | Wichtige Links). Bitte achten Sie darauf, die Excel-Mappe in maximierter Ansicht darzustellen, damit Sie das Blattregister am unteren Rand sehen können. Das Maximierungssymbol befindet sich oben rechts in der Excel-Anwendung.
Das Buchführungstool ersetzt nicht das Beneficiary Module (ehemals Mobility Tool) der Nationalen Agentur im PAD, Berichtspflichten entsprechend den Vorgaben der Finanzhilfevereinbarung bleiben unberührt.
Anschaffungen zur allgemeinen Schul- und IT-Ausstattung (z.B. Tische, PC, interaktive Tafel etc.) sind allerdings von den Schulen aus den dafür zur Verfügung stehenden Geldern zu finanzieren. Eine Finanzierung aus Erasmus+ Mitteln ist nicht möglich.
Allerdings müssen VOL-Scheine nur für Sachgegenstände genutzt werden, die nach dem Projekt im Besitz der Schule verbleiben (z.B. Tablet). Für Sachgegenstände, die ins Eigentum der Schüler:innen übergehen (z.B. Werbeartikel, Materialien die innerhalb des Projektes verbraucht werden) müssen keine VOL-Scheine genutzt werden.
Bitte zahlen Sie die Rechnungen für Sachgegenstände zuerst aus dem Schulbudget. Sobald die Rechnung gezahlt wurde, zahlen Sie bitte den Betrag vom Projektkonto ins Schulbudget ein.
Auf diese Weise bleiben die Eigentumsverhältnisse und etwaige Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche klar.
Der Restbetrag von 20 Prozent wird vom PAD geleistet, wenn die dementsprechenden Voraussetzungen gemäß den Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung erfolgt sind, und dient der Erstattung oder Deckung der verbleibenden förderfähigen Kosten, die dem Begünstigten im Zuge der Durchführung des Projekts entstanden sind. Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne Ihre jeweilige Ansprechperson beim PAD.
Im Gegensatz dazu stehen möglicherweise übrig gebliebene Fördermittel, die beispielsweise durch die wirtschaftliche Durchführung von Mobilitäten entstehen können. Diese können laut PAD relativ frei im Sinne des Erasmus+ Projektes verwendet werden und bedürfen keiner Belege im Beneficiary Module. Durch die Vereinnahmung im Hamburger Haushalt muss ihre Verwendung aber gegenüber der BSB im Buchführungstool nachgewiesen werden. Denkbar sind hier Ausgaben für Veröffentlichungen, Werbematerial, Unterrichtsmaterial im Erasmus+ Projekt, kleinere elektronische Anschaffungen o.Ä. Dennoch müssen Sie beachten, dass diese im Sinne des Erasmus+ Projektes verwendet werden und bei größeren, nicht unmittelbar mobilitätsbezogenen Ausgaben Rücksprache mit uns gehalten werden muss.
Für die Art der Verwendung gibt es zwei Optionen (bitte beachten Sie, dass bei beiden Optionen im Buchführungstool deutlich werden muss, wofür diese Gelder eingesetzt werden):
• Die Restgelder werden nach Abschluss des Projektes weiter im selben Projekt ausgegeben (im gleichen Buchführungstool). Die Mittel müssen in diesem Fall bis spätestens ein Jahr nach Projektende verwendet worden sein. Sollte ihre Abrechnung bereits vorher vom Europa-Referat geprüft worden sein, kommt dieses nach ca. ein Jahr wieder auf Sie zu.
• Alternativ können Sie die Restgelder mit ins nächste Projekt (=ins nächste Mittelabrufsjahr) nehmen. In diesem Fall gibt es keine Frist, bis wann die Mittel verwendet worden sein müssen. Verbuchen Sie diese dafür in ihrem aktuellen Buchführungstool unter Ausgaben (im Bemerkungsfeld: Übertrag ins nächste Projekt KA121-xxx) und im neuen Projekt/Buchführungstool unter Einnahmen (im Bemerkungsfeld: Übertrag aus Projekt KA121-xxx).
In der BSB berät Sie das Referat Europa und Internationales.
Projektverantwortliche beruflicher Schulen wenden sich bitte in allen Fragen an das HIBB.