Zentrale Austauschprogramme der Behörde für Schule und Berufsbildung

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Im Rahmen zentraler Austauschprogramme vermittelt die Hamburger Schulbehörde jährlich schulübergreifend Schüler:innen Hamburger Gymnasien und Stadtteilschulen für einen mehrwöchigen Austausch auf Gegenseitigkeit in bestimmte Länder.
Die Ausschreibung erfolgt jeweils einmal jährlich zu festen Terminen.

Bei diesen Programmen handelt es sich um einen direkten Austausch auf Gegenseitigkeit (Familie zu Familie).
Die Teilnehmenden werden gemeinsam von der Schulbehörde und den Organisatoren im Zielland ausgewählt. Der Austauschzeitraum ist fest vorgegeben, An- und Abreise erfolgen in der Gruppe. Reisekosten sowie Taschengeld sind von den Teilnehmenden aufzubringen, Unterkunft und Verpflegung stellt jeweils die Gastfamilie.

Neben den zentralen Austauschprogrammen führt die Schulbehörde auch projektorientierte Austauschbegegnungen im Rahmen von Kooperationsverträgen mit den Partnerländern durch. Die Ausschreibung erfolgt ebenfalls jeweils einmal jährlich zu festen Terminen.