Projekte > Finanzierung
Förderung von internationalen schulischen (Austausch-)Projekten
Internationale Begegnungsmaßnahmen mit Projektcharakter im Rahmen von Schulpartnerschaften und Schüler:innenaustausch, insbesondere mit Hamburgs Partnerstädten, dienen der Vertiefung bestehender und neu zu gründender Schulpartnerschaften.
Schulen, die entsprechende Aktivitäten planen und eine finanzielle Unterstützung benötigen, können bei der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) einen Zuschuss zu den Projektkosten beantragen. Die Förderung steht, wie bei allen Förderprogrammen, unter dem Haushaltsvorbehalt. Eine rückwirkende Gewährung von Zuschüssen ist ausgeschlossen.
Voraussetzungen für eine Förderung
Antragsberechtigt sind allgemeinbildende staatliche Hamburger Schulen.
Berufliche Schulen können ausschließlich für Austauschprojekte im Rahmen von Städtepartnerschaften eine Förderung beantragen. Für andere Projekte wenden Sie sich bitte an das HIBB.
Grundsätzlich sind Projekte förderungsfähig
- die der Wissensvermittlung dienen und einen deutlichen kultur- und bildungspolitischen Ansatz haben,
- die eine aktive Teilnahme der Schüler:innen am Programm und an der Erarbeitung einer Projektaufgabe erfordern,
- bei denen mindestens zehn Hamburger Schüler:innen beteiligt sind.
- für die vor Antragstellung zu einem überwiegenden Anteil Mittel aus anderen Geldquellen akquiriert wurden; dazu zählen:
- eine angemessene Eigenbeteiligung der Schüler:innen,
- das Schulbudget,
- andere Drittmittel, z. B. Förderung durch Sponsoren, Stiftungen, Schulvereine, den Pädagogischen Austauschdienst (PAD) der KMK.
Weitere Voraussetzungen sind
- die fristgerechte Antragstellung
unter Einreichung einer ausführlichen Projektbeschreibung sowie einer aussagekräftigen und plausiblen Finanzierungsplanung,
- die fristgerechte Einreichung des Verwendungsnachweises.
Gefördert werden vorrangig Austauschprojekte.
Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Die Finanzierung und Durchführung der Schulfahrt ist auch ohne die bei der BSB beantragten Zusatzmittel sicher zu stellen.
Antragsfristen
Anträge für schuleigene Austauschprojekte, deren Beginn im Zeitraum
Januar bis Dezember 2023 liegt, müssen bis zum
31. Januar 2023 im Referat Europa und Internationales der BSB eingegangen sein.
Anträge für Austauschprojekte im Rahmen von Städtepartnerschaften senden Sie bitte bis spätestens zum 31. Oktober 2022 an die BSB.
Anträge zu Austauschen mit Russland können derzeit nicht berücksichtigt werden.
Die Benachrichtigung über den Erfolg des Antrags erfolgt bis Ende März 2023 per E-Mail an die Projektleitung und an die Schulleitung.
Antragsformular
Bitte übermitteln Sie den Antrag per E-Mail an die
zuständige Sachbearbeitung und reichen ihn zusätzlich unterschrieben auf dem Postweg ein.
Antrag auf finanzielle FörderungInteraktives FormularHinweis zum Öffnen interaktiver Formulare siehe Seitenende
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist zusammen mit dem Projektbericht
innerhalb eines Monats im Anschluss an die Begegnung einzureichen. Überschüssige Mittel werden für andere Projekte genutzt und sind daher nach Aufforderung zurückzuzahlen.
VerwendungsnachweisInteraktives FormularHinweis zum Öffnen interaktiver Formulare siehe Seitenende
Kontaktpersonen
Inhaltliche Fragen beantwortet Ihnen die
Referatsleitung.
Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an die
zuständige Sachbearbeitung.
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