Finanzielle Förderung durch die Hamburger Schulbehörde
Die Behörde für Schule und Berufsbildung gewährt auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensabhängige finanzielle Förderung für Schüler:innen, die für die Dauer eines Schulhalbjahres oder eines Schuljahres eine vergleichbare Schule im Ausland besuchen werden. Die Beratung und Antragstellung erfolgt in der Hamburger Schule.
Richtlinie Förderung eines Auslandsaufenthaltes und Antragsformular
Richtlinie Förderung eines Auslandsaufenthaltes und Antragsformular
Steuerliche Geltendmachung von Schulgeldzahlungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern die Zahlung von Gebühren an eine private Schule steuerlich geltend machen.
Für die notwendige Bescheinigung zur Gleichwertigkeit von Abschlüssen, die an der ausländischen Schule erworben werden können, wenden Sie sich bitte an die Zeugnisbewertungsstelle der Schulbehörde.
Zeugnisbewertungsstelle, Beratung und Kontaktpersonen
Für die notwendige Bescheinigung zur Gleichwertigkeit von Abschlüssen, die an der ausländischen Schule erworben werden können, wenden Sie sich bitte an die Zeugnisbewertungsstelle der Schulbehörde.
Zeugnisbewertungsstelle, Beratung und Kontaktpersonen
Betriebspraktikum im Ausland
Betriebspraktika sollen grundsätzlich im tariflichen Geltungsbereich des HVV stattfinden.
Beratung zur Durchführung von Auslandspraktika erhalten Schulen im Zentrum Schule & Wirtschaft des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung.
Zentrum Schule & Wirtschaft
Beratung zur Durchführung von Auslandspraktika erhalten Schulen im Zentrum Schule & Wirtschaft des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung.
Zentrum Schule & Wirtschaft
Besuch einer Deutschen Auslandsschule
Für Schüler:innen, deren Eltern eine zeitlich begrenzte Tätigkeit im Ausland aufnehmen wollen, besteht die Möglichkeit, eine Deutsche Schule im Ausland zu besuchen. Es handelt sich überwiegend um Privatschulen nach dem Recht des Sitzlandes, es wird Schulgeld erhoben.
Weitere Informationen finden Sie bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
Weitere Informationen finden Sie bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
Fernunterricht
Neben den Deutschen Auslandsschulen existiert ein Fernlehrwerk, das in Gebieten, in denen der Besuch einer Deutschen Auslandsschule nicht möglich ist, Schulunterricht nach deutschen Lehrplänen ermöglicht.
Erfahren Sie mehr bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
Erfahren Sie mehr bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
Bescheinigung zur Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse
Das Zentrum für Schul- und Jugendinformation der Behörde für Schule und Berufsbildung prüft in Hamburg schulische Bildungsnachweise, die im Ausland erworben wurden, auf Gleichwertigkeit mit allgemeinbildenden Schulabschlüssen in Hamburg.
Beratung und Kontaktpersonen
Beratung und Kontaktpersonen
Europass Mobilität
Der EUROPASS ermöglicht die europaweit verständliche Darstellung von Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen und erleichtert länderübergreifende Bewerbungen.
Ausgabestelle für den schulischen Bereich ist der Pädagogische Austauschdienst (PAD) für den EUROPASS Mobilität.
Informationen des PAD zum Europass Mobilität im Schulbereich
Ausgabestelle für den schulischen Bereich ist der Pädagogische Austauschdienst (PAD) für den EUROPASS Mobilität.
Informationen des PAD zum Europass Mobilität im Schulbereich