vor Abreise

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Formalitäten bei Beendigung der Assistenzzeit

Schulschlüssel
Falls Sie einen Schlüssel oder Transponder für den Zugang zur Schule besitzen, denken Sie bitte daran, diesen vor Ihrer Abreise zurückzugeben.
Kündigung der Wohnung (falls nicht ohnehin befristetes Mietverhältnis)
Bei der Rückgabe der Wohnung an die:den Vermieter:in/Hauptmieter:in ist es empfehlenswert, eine:n Zeug:in mitzunehmen, die:der den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung bei Rückgabe bestätigen kann.
Kündigung des Bankkontos
Haben Sie für den Erhalt des Stipendiums ein deutsches Bankkonto eröffnet, werden Sie es vermutlich mit Beendigung Ihrer Assistenzzeit schließen wollen. Bevor Sie das tun, sollte die letzte Zahlung auf Ihrem Konto gebucht sein.
FSA, die ihr Stipendium über den PAD bekommen, erhalten am 15. Mai bzw. am 15. Juni ihre letzte Zahlung. Für alle anderen FSA erfolgt die letzte Stipendienzahlung am letzten Tag des letzten Monats, also

  • am 28. Februar für Teilnehmer:innen des shorter programs
    (in Schaltjahren am 29. Feb)
  • am 30. Juni für US-Amerikaner:innen
  • am 31. Mai für alle übrigen

Fällt der Monatsletzte auf einen Sonn- oder Feiertag, erfolgt die Buchung am Tag davor.

Die Stipendienzahlungen der FSA werden über das Abrechnungs- und Informationssystem KoPers abgewickelt – die Behörde hat keinen Einfluss auf den Zahltag. Es ist der Behörde auch nicht möglich, das Stipendium auf ein Konto, welches kein europäisches SEPA-Konto ist oder an eine:n Zahlungsempfänger:in, die:der nicht mit Ihnen identisch ist, zu überweisen.

Fällt der Monatsletzte auf ein Wochenende, berücksichtigen Sie das bitte bei Schließung des Bankkontos. Bitten Sie Ihre Bank, das Konto zu einem Termin, der nach Ihrer Abreise liegt, zu schließen. Dazu sollten Sie rechtzeitig einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei Ihrer Bank stellen.
Musterantrag für die Überweisung des Restguthabens in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Versicherungsschutz
Ihr Versicherungsschutz PAD-PLUS endet mit dem letzten Tag Ihrer Assistenzzeit. Sofern Sie nicht sofort in Ihr Heimatland zurückkehren, können Sie beantragen, den FSA Versicherungsschutz für touristische Zwecke auf eigene Kosten bis zu 90 Tage zu verlängern.