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PAD-PLUS-Reiseschutz
Für alle in Deutschland eingesetzten Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) werden bei der Bernhard Assekuranzmakler GmbH folgende Versicherungen abgeschlossen:
- private Reise-Krankenversicherung
mit eingeschränkten Leistungen. Diese Versicherung deckt die Kosten für ärztliche Konsultationen und Medikamente im akuten Krankheitsfall. - private Reise-Haftpflichtversicherung
- private Reise-Unfallversicherung
Versicherer ist die Würzburger Versicherungs-AG.
Weitere Informationen zum Versicherungsumfang sind der Internetseite der Bernhard Assekuranzmakler GmbH zu entnehmen.
Bernhard Assekuranzmakler GmbH
Ausnahmen:
Der Versicherungsschutz gilt auch für
- Aufenthalte innerhalb der EU, einschließlich Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island
- Urlaubsaufenthalte im Heimatland
für bis zu ingesamt 6 Wochen während der gesamten Assistenzzeit.
Der Versicherungsbeitrag wird von der Behörde für Schule und Berufsbildung direkt an die Versicherung gezahlt. Sie müssen die Beiträge nicht selbst an die Versicherung überweisen.
- Sie müssen die Versicherungskarte nicht vorlegen, um eine Krankenhausbehandlung zu erhalten. Die Karte hilft aber, das Krankenhaus über Art und Umfang Ihrer Versicherung zu informieren, so dass keine Leistungen erbracht und in Rechnung gestellt werden, die nicht versichert sind. Es ist also eine gute Idee, sie im Portemonnaie oder als Datei auf dem Smartphone dabei zu haben, insbesondere für den Fall, dass Sie unerwartet ins Krankenhaus müssen.
- ACHTUNG: Die Krankenhausbehandlung erfolgt zum allgemeinen Pflegetarif, die Unterbringung erfolgt im Mehrbettzimmer. Eine privatärztliche Behandlung ist nicht durch die Versicherung gedeckt.
- Das Krankenhaus wird bei Ihrer Aufnahme die Versicherung informieren. Üblicherweise rechnet das Krankenhaus die Kosten direkt mit der Versicherung ab. Sie erhalten dann keine Rechnung für die Krankenhausbehandlung.
- Neben den Kosten für die Behandlung ist im Krankenhaus eine Gebühr für die stationäre Aufnahme (Bettwäsche, Essen etc.) zu zahlen. Diese Zuzahlung beträgt 10 Euro täglich (für maximal 28 Tage im Kalenderjahr) und ist direkt im Krankenhaus zu bezahlen. Diese Gebühr gleicht die häusliche Ersparnis aus und wird nicht von der Versicherung erstattet.
- Bei geplanten Krankenhausaufenthalten informieren Sie bitte so früh wie möglich die Versicherung .
- Wurde das Medikament durch ein Rezept ärztlich verordnet, wird das Rezept von der Apotheke gestempelt und Ihnen wieder ausgehändigt. Sie können es bei der Versicherung zur Erstattung einreichen.
- Es gibt Medikamente, deren Kosten nicht von der Versicherung übernommen werden, auch wenn Sie dafür ein Rezept erhalten haben (z. B. Medikamente für Erkältungsbeschwerden).
- Medikamente, die Sie ohne Rezept kaufen, werden nicht erstattet.
- Die Erstattung von Kosten für Medikamente erfolgt nicht in voller Höhe. Es wird für jedes Medikament ein Eigenanteil i. H. v. 10 %, mindestens aber 5 und maximal 10 Euro abgezogen.
Arztrechnungen erhalten Sie selbst (nicht die Versicherung). Das bedeutet, Sie müssen grundsätzlich die Rechnung selbst bezahlen. Die Rechnung reichen Sie aber bei der Versicherung zur Erstattung ein.
Sie können entweder ein Online-Formular ausfüllen und Ihre Rechnungen hochladen oder Sie füllen ein pdf-Formular aus und senden es zusammen mit den Rechnungen per Brief an die Versicherung.
Wenn Sie Ihre Unterlagen per Post senden, denken Sie daran, vorher Kopien/Scans von allen Papieren für Ihre eigenen Unterlagen zu machen.
Arztrechungen sind grundsätzlich sofort zu bezahlen.
Bei größeren Rechnungsbeträgen reichen Sie die Rechnung schnellstmöglich bei der Versicherung zur Erstattung ein und bitten Sie den Absender der Rechnung (Arztpraxis oder eine Abrechnungsstelle) um eine verlängerte Zahlungsfrist.
Nennen Sie den Tarif „PAD PLUS Reiseversicherung“ und Ihre Versicherungsnummer. Bei telefonischer Beratung, sollten Sie sich den Namen der Person, mit der Sie sprechen, notieren.
Der Antrag sollte spätestens 14 Tage vor Ablauf Ihrer Assistenzzeit gestellt werden.