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Eine ständige Betreuungslehrkraft, die bereit und in der Lage ist, sich in die Situation des jungen Menschen hineinzuversetzen, muss bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung benannt werden.
Für viele Fremdsprachenassistent:innen (FSA) ist das Assistenzjahr der erste längere Aufenthalt im Ausland. Beim Einleben in Hamburg und bei der Unterbringung sind die Neuankömmlinge auf die Hilfe der Schulen angewiesen. Die Betreuungslehrkraft nimmt möglichst bald nach Zuweisung Kontakt zur FSA auf und unterstützt bei der Suche nach einer Unterkunft.
Unabhängig von ihren beruflichen Plänen sind die FSA in aller Regel noch im Studium und haben bislang weder theoretische Kenntnisse im Bereich Methodik/Didaktik noch praktische Erfahrung als Unterrichtende. Sie benötigen eine sorgfältige Einführung in die Arbeitsmittel, altersgerechte Methoden und Sprechweisen sowie kollegiale Kooperationsangebote, bevor sie in angemessenem Umfang auch bedingt selbständig arbeiten können.
Daher ist für einen sinnvollen und erfolgreichen Einsatz grundsätzlich eine fachliche Betreuung und Anleitung durch Fachlehrkräfte während der Assistenzzeit erforderlich.
Betreuung von FSA – Aufgaben in chronologischer Reihenfolge
Informationen des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) der KMK für Einsatzschulen