Assistenzzeiten an Schulen > in Hamburg > Info für die Schulen > Betreuung
Für viele Fremdsprachenassistent:innen (FSA) ist das Assistenzjahr der erste längere Aufenthalt im Ausland. Beim Einleben in Hamburg und bei der Unterbringung sind die Neuankömmlinge auf die Hilfe der Schulen angewiesen. Die Betreuungslehrkraft nimmt möglichst bald nach Zuweisung Kontakt zur FSA auf und unterstützt bei der Suche nach einer Unterkunft.
Unabhängig von ihren beruflichen Plänen sind die FSA in aller Regel noch im Studium und haben bislang weder theoretische Kenntnisse im Bereich Methodik/Didaktik noch praktische Erfahrung als Unterrichtende. Sie benötigen eine sorgfältige Einführung in die Arbeitsmittel, altersgerechte Methoden und Sprechweisen sowie kollegiale Kooperationsangebote, bevor sie in angemessenem Umfang auch bedingt selbständig arbeiten können.
Daher ist für einen sinnvollen und erfolgreichen Einsatz grundsätzlich eine fachliche Betreuung und Anleitung durch Fachlehrkräfte während der Assistenzzeit erforderlich.
Eine ständige Betreuungslehrkraft, die bereit und in der Lage ist, sich in die Situation des jungen Menschen hineinzuversetzen, muss bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung benannt werden.
Betreuung von FSA – Aufgaben in chronologischer Reihenfolge
Bitte besprechen Sie die Aufgabenverteilung.
Falls Ihre FSA bestimmte Materialen mitbringen soll, sollten Sie Ihre Wünsche rechtzeitig signalisieren.
Bitte klären Sie mit Ihrer Schulleitung, ob sie mit Ihrer Unterstützung ein Dokument akzeptiert, welches nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt ist. Muss der Nachweis in deutscher oder englischer Sprache erbracht werden, weisen Sie Ihre FSA bitte möglichst schnell darauf hin, damit sie sich ggf. rechtzeitig um einen internationalen Impfpass bzw. eine beglaubigte Übersetzung der nationalen Bescheinigung kümmern kann.
Kann der Masernschutz nicht am 1. Schultag nachgewiesen werden, hat das Auswirkungen auf den Beginn des Anspruchs auf Stipendienzahlung und damit auch auf den Beginn des Versicherungsschutzes. Kann der Masernschutz nicht innerhalb einer Woche nach vorgesehenem Antritt nachgewiesen werden, kann die Behörde den Stipendienvertrag außerordentlich kündigen; Aufwendungen werden der FSA nicht erstattet.
Hinweise zum Verfahren der Dokumentation finden Sie im IntranetDas Öffnen dieser Seite auf privaten Endgeräten erfordert Zugangsdaten. Bitte geben Sie Ihre eduPort Zugangsdaten ein..
Verlinkungen zu Informationen zum Wohnen in Wohnanlagen für Studierende finden Sie hier. Dort finden Sie außerdem eine Liste der Einsatzschulen – evtl. hilfreich bei Unterkünften, die von mehreren FSA genutzt werden könnte.
Bitten Sie Ihre FSA, Ihnen die Uhrzeit der Ankunft mitzuteilen und seien Sie so nett, sie vom Flughafen/Bahnhof abzuholen. Wenn Sie es nicht selbst einrichten können, wäre es schön, wenn Kolleg:innen oder vielleicht auch ältere Schüler:innen einspringen würden.
Es wird dringend empfohlen, die 90-Tage-Frist nicht auszureizen und sich so bald wie möglich um die Beantragung zu kümmern.
Als Betreuungslehrkraft sollten Sie das durchaus im Blick behalten, denn wird die Frist überschritten, folgt zwingend die Ausweisung. Das ist nicht nur für Ihre FSA äußerst unangenehm, sondern liegt ja auch nicht im Interesse Ihrer Schüler:innen.
Grundsätzlich kann der Termin auch schon vor Einreise beantragt werden, allerdings hängt die Zuständigkeit der Ausländerabteilung von der Meldeadresse ab. Sobald die (erste) Meldeadresse der FSA bekannt ist, sollte der Termin beantragt werden.
Eine Begleitung bei diesem Behördengang ist sehr wünschenswert!
Weitere Hinweise zur Beantragung finden Sie hier.
Die Antrittsmeldung muss dokumentieren, wann die FSA tatsächlich die Beschäftigung an der Schule aufgenommen hat, sie darf also nicht bereits vor Antritt ausgestellt werden. Der Antritt muss durch die Schule bestätigt werden, nicht durch die FSA selbst.
In dem Formular PS 73a Antrittsmeldung Vordruck PS 73a - Das Öffnen des Formulars auf privaten Endgeräten erfordert Zugangsdaten. Bitte geben Sie Ihre eduPort Zugangsdaten ein. können Sie eine der Optionen durch „FSA mit 12 WoStd“ ersetzen.
Der Beginn der Assistenzzeit wird durch den Stipendienvertrag festgelegt.
Antrittsdatum ist grundsätzlich der erste Tag, an dem die FSA der Schule zur Verfügung steht. Individuelle Absprachen zu einem abweichenden Beginn sind möglich, beachten Sie aber:
- Ein späterer Beginn als im Stipendienvertrag genannt, mindert die erste Stipendienzahlung!
Erhält die FSA jedoch von Ihnen eine Freistellung zur Erledigung von Behördengängen, ist das eine schulinterne Regelung und hat keinen Einfluss auf das Antrittsdatum bzw. die Stipendienzahlung. - Ein früherer Beginn als der lt. Stipendienvertrag frühestmögliche erhöht nicht die erste Stipendienzahlung!
- Der Beginn des Versicherungsschutzes ist an den Beginn der Stipendienzahlung gekoppelt, setzt also nicht durch freiwilligen (unbezahlten) früheren Antritt vorzeitig ein, verschiebt sich aber bei späterem Antritt.
Bitte senden Sie die Antrittsmeldung an die zuständige Personalsachbearbeitung und parallel an die Sachbearbeitung im Referat Europa und Internationales.
- Schultyp, Lernstufen, Schüler:innen, Ausbildungsziel der Schule
- Räumliche Organisation der Schule
- logistische Fragen: Arbeitsplatz/Postfach im Aufenthaltsraum für Lehrkräfte, Zugang zu Fotokopierern/Unterrichtstechnologie etc.
- Terminpläne (Ferien, Feiertage, Schulfeste, Projektwochen, Fortbildungen für Lehrkräfte, Schulpraktika etc.)
- Wichtige Kontaktpersonen (Schulleitung, Leitung Fachbereich, Sekretariat/Verwaltung, Hausmeister:in etc.)
Bei der Organisation des Einsatzes erweisen sich u. a. folgende Maßnahmen als hilfreich:
- Abstimmung über Aufgaben/Rolle, Erwartungen und Ziele
(Wiederholung nach einigen Wochen im Rahmen einer Zwischenbilanz) - Unterrichtshospitation zur Eingewöhnung
- Festlegung regelmäßiger Gesprächszeiten zwecks:
- Koordinierung des Unterrichtseinsatzes in den verschiedenen Lernstufen
- Vorbereitung und Einsatz von Lernmaterial und Unterrichtstechnologie
- Vorbereitung von Testformaten
- Koordinierung extracurricularer FSA-Einsätze
- Gelegenheit für die FSA zu Rückfragen, Feedback
Anregungen für Einsatzbereiche finden Sie auf der Internetseite des PAD
Hinweise zur Abgabe des Feedbacks
Das finale Feedback ersetzt nicht die Abschlussbeurteilung.
Ab dem 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.
Da in einigen Ländern Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in der bei uns üblichen Form nicht bekannt sind, haben die FSA dies nicht zwangsläufig im Blick. Bitte erläutern Sie Ihrer FSA die Erfordernisse.
Erkrankt die FSA während der Ferien außerhalb Deutschlands und kann sie aufgrund der Erkrankung nicht rechtzeitig zum Schulbeginn zurückkehren, muss sie sich am Aufenthaltsort ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Dieses muss aber unseren Anforderungen genügen:
- Der Wortlaut „arbeitsunfähig erkrankt“ (bzw. ein entsprechender englischer/französischer… Ausdruck) muss enthalten sein.
- Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit müssen genannt werden. Bei Folgebescheinigungen genügt die Angabe „weiterhin bis zum …“
- Eine Diagnose soll nicht enthalten sein.
Krankenstandsmitteilungen und AU-Bescheinigungen senden Sie bitte an die zuständige Personalsachbearbeitung. Im Falle längerer Erkrankung informieren Sie bitte die zuständige Sachbearbeitung im Referat Europa und Internationales.
Bei schwer wiegenden Konflikten, die sich innerhalb der Schule nicht lösen lassen, senden Sie bitte eine kurze schriftliche Darstellung des Problems an den Auslandsreferenten der BSB. Der Auslandsreferent wird ggf. FSA und Betreuungslehrkraft zu einem klärenden Gespräch bitten, so dass der Rest der Assistenzzeit hoffentlich doch zu einem Erfolg führt. Abhängig vom Ergebnis des Gespräches kann die Assistenzzeit aber auch vorzeitig beendet werden.
- den Nachweis über den Masernschutz nicht bzw. nicht rechtzeitig erbringen kann,
- unentschuldigt fehlt,
- einen Abbruch ankündigt,
- ihre Tätigkeit womöglich bereits abgebrochen hat.
Ggf. muss die Stipendienzahlung eingestellt werden. Geschieht dies zu spät, muss überzahltes Geld zurückgefordert werden.
Bewirbt sich Ihre FSA für ein zweites Jahr und Sie möchten sie auch im Folgejahr wieder an Ihrer Schule einsetzen, ist zusätzlich bis Mitte Februar ein formaler Antrag der Schule auf Zuweisung einer FSA erforderlich.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Beurteilung und verwenden Sie die aktuelle, im Internet zur Verfügung stehende, Version des Formulars.
Hinweise zur Beurteilung, Beurteilungsformular
Sie entscheidet in begrenztem Rahmen auch über Freistellungen, s.u.
Die Entscheidung über eine vorzeitige Beendigung der Assistenzzeit – sei es auf Wunsch der Schule oder auf Wunsch der FSA – obliegt allerdings dem Auslandsreferenten der BSB.
Erfolgt die Auszahlung des Stipendiums durch die HH Schulbehörde, ist die Abteilung V 43 der BSB zuständig.
Der Antrag ist in der für die Wohnung örtlich zuständigen Wohngelddienststelle zu stellen.
www.hamburg.de/behoerdenfinder
> Suchbegriff Wohngeld
Ein Nachweis der Prüfungstermine ist der Schulleitung vorzulegen. Die Stipendienzahlung wird nicht unterbrochen, eine Anzeige gegenüber der BSB ist nicht erforderlich.
Es liegt im Ermessen der Schulleitung, in besonders begründeten Einzelfällen Freistellungen für andere Zwecke auszusprechen. Auch in diesen Fällen wird die Stipendienzahlung nicht unterbrochen, die Zeit der Abwesenheit ist aber vorzuarbeiten. Freistellungen für andere Zwecke als zur Wahrnehmung von Prüfungsterminen sollen 3 Tage nicht überschreiten.