Finanzierung des FSA-Stipendiums

Assistenzzeiten an Schulen > in Hamburg > Info für die Schulen > Finanzierung

FinanzierungFSA-ProgrammFremdsprachenassistenzkräfte (FSA) erhalten einen Unterhaltszuschuss in Form eines steuer- und sozialversicherungsfreien Stipendiums, welches zur Hälfte von der Einsatzschule über einen WAZ-Abzug (Umwandlung von Personalzuweisungen in andere Ressourcenarten) aufzubringen ist. Die freiwerdenden Mittel fließen in den Personalhaushalt.
Die andere Hälfte des Stipendiums wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der BSB finanziert.

Sind die Haushaltsmittel nicht auskömmlich, haben Schulen, deren Antrag auf Zuweisung einer teilfinanzierten FSA abschlägig beschieden werden muss, die Möglichkeit, die Finanzierung des Stipendiums in voller Höhe durch WAZ-Abzug zu übernehmen.

Anzahl umzuwandelnder WAZ Schuljahr 24/25
Für den Zeitraum Sep-Dez 2024 können bis zu 33 Stipendien hälftig durch die BSB finanziert werden. Ob eine Teilfinanzierung ab Januar 2025 möglich ist, steht erst nach Beschlussfassung der Bürgerschaft im Dezember 2024 fest. Werden die für das Kalenderjahr 2025 beantragten Haushaltsmittel

  • nicht bewilligt,
    sind die Stipendien ab Januar 2025 vollständig aus schuleigenen Mitteln zu finanzieren – der WAZ-Abzug erhöht sich dadurch im zweiten Schulhalbjahr 24/25, siehe Spalte WAZ-Abzug 2. Hj.
  • bewilligt,
    erfolgt die Sperrung der benötigten WAZ für das ganze Schuljahr in Höhe des u.g. WAZ-Abzuges 1. Hj.
Stand 13.05.2024 Laufzeit Monate Stipendium Gesamt-
kosten
WAZ-Abzug
1. Hj
WAZ-Abzug
2. Hj
*)
USA Sep-Jun 10 1.000 €

plus 32,46 €
Versicherungsprämie

10.325 € 3,61 7,94
Großbritannien
„shorter program“
Sep-Feb 6 6.195 € 2,17 3,61
Alle anderen Sep-Mai 9 9.292 € 3,25 6,86

*) ohne Haushaltsmittel für das Kalenderjahr 2025, sonst wie 1. Hj

Wie erhalten die FSA ihr Stipendium?
Die Stipendienzahlung wird über das Lohn- und Gehaltsabrechnungsverfahren KoPers durch die Personalabteilung veranlasst. Der Versicherungsbeitrag wird direkt an die Versicherung abgeführt.
Ist der Antrag auf Zuweisung von FSA verbindlich?
Ja, mit der Abgabe des Antrags ist auch die schuleigene Finanzierung verbindlich.
Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) der KMK (das ist die zentrale Stelle zur Durchführung des FSA-Programms in Deutschland) erhält darüber Mitteilung und weist Hamburg die entsprechende Anzahl von Bewerber:innen zu. Die Bewerbenden erhalten eine Zwischennachricht und richten ihre Planung auf das Auslandsjahr aus.
Ist das Geld weg, wenn die Assistenzkraft zurücktritt?
Grundsätzlich: ja.
Zur Abwicklung der Stipendienzahlung über das Lohn- und Gehaltsabrechnungsverfahren KoPers müssen die Mittel in den Personalhaushalt überführt werden. Eine Rückführung aus dem Personalhaushalt in das Schulbudget der Schule ist nicht möglich.

Bei einem frühen Rücktritt der FSA besteht die Chance, dass der PAD Ersatz zur Verfügung stellen kann. Ein Anspruch darauf besteht aber nicht. Sollte keine Ersatz-Zuweisung mehr erfolgen können, wird bei Rücktritt vor Beginn bzw. bei frühzeitigem Abbruch geprüft, ob der WAZ-Abzug für das 2. Halbjahr verhindert werden kann.
Die im Falle eines Rücktritts bzw. Abbruchs nicht ausgegebenen Mittel können nicht zur freien Anwerbung von Kandidat:innen, die sich nicht regulär über den PAD für das Programm beworben haben, verwandt werden.

Wann erfolgt die Mitteilung über die Berücksichtigung der Schule?
Eine Eingangsbestätigung wird innerhalb weniger Tage nach Eingang Ihres Antrags versandt.

Etwa eine Woche nach Antragsschluss erhalten Sie Nachricht, ob ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, um die von Ihnen beantragte(n) FSA bis Ende Dezmeber – und im Falle der Beweilligung der beantragten Haushaltsmittel bis zum Ende des Assistenzjahres – hälftig aus Behördenmitteln zu finanzieren.
Sollten die Behördenmittel nicht auskömmlich sein, können Sie kurzfristig entscheiden, ob Sie den Antrag aufrechterhalten und die FSA im gesamten Schuljahr 24/25 zu 100 % durch WAZ-Sperrung finanzieren.

Die Bewerbungsunterlagen der Kandidat:innen werden regelmäßig im Laufe der Monate Mai bis Juli vom PAD übermittelt. Sowie über die Verteilung der Bewerber:innen auf die Schulen entschieden wurde, erhalten Sie die Unterlagen Ihrer FSA per eduSharing.
Sollte Ihre Schule wegen eines Mangels an Bewerber:innen nicht berücksichtigt werden können, erhalten Sie bis zum Beginn der Sommerferien entsprechende Nachricht.

WAZ-Abzug
Der WAZ-Abzug erfolgt auf Veranlassung des Referats Europa und Internationales – eine separate Antragstellung durch die Schule ist nicht erforderlich.
Dies gilt nur für die Ressourcenumwandlung zur Finanzierung von FSA, nicht für andere Maßnahmen, die Sie durch WAZ-Abzug finanzieren wollen.
Können aus gesperrten WAZ finanzierte FSA bedarfsdeckend eingesetzt werden?
Nein, das ist nicht möglich.

Die FSA haben keine den Referendar:innen vergleichbare Vorbildung. Sie dürfen daher nicht bedarfsdeckend eingesetzt werden. Insbesondere dürfen sie (wie auch im Info-Blatt Rechte und Pflichten beschrieben) keinen Unterricht in eigener Verantwortung erteilen, keinen Vertretungsunterricht übernehmen und keine Klausuren und Hausaufgaben korrigieren und/oder benoten.
FSA dürfen während der Assistenzzeit keine Lehraufträge annehmen.

Die Berücksichtigung der Betreuungstätigkeit im Kontext des Hamburger Arbeitszeitmodells für Lehrkräfte obliegt im Rahmen der selbstverantworteten Schule der Schulleitung.

Druckversion dieser Seite | Print version of this page Druckversion dieser Seite | Print version of this page