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Entsprechend der Höhe Ihres Stipendiums wird sich Ihre Suche nach einer Unterkunft vor allem auf Wohngemeinschaften, Wohnheime für Studierende sowie Zimmer zur privaten Untermiete konzentrieren. Die Behörde für Schule und Berufsbildung kann leider keine Unterkunft zur Verfügung stellen oder Wohnraum vermitteln. Ihre Betreuungslehrkraft wurde aber gebeten, Ihnen nach Möglichkeit bei der Suche behilflich zu sein.
Nutzen Sie auch die Kontaktliste der in Hamburg eingesetzten FSA (im Leitz-Ordner hinterlegt), um sich untereinander Tipps zur Wohnungssuche zu geben.
Die Übersicht, an welchen Hamburger Schulen im kommenden Schuljahr FSA eingesetzt werden, kann hilfreich sein, wenn Sie eine Unterkunft finden, die von mehreren FSA genutzt werden könnte.
Studierendenwerk Hamburg – Wohnen für Studierende und Auszubildende
Uni Hamburg – Wohnen in Hamburg
Hamburger Jugendserver – Studentisches Wohnen
Link-Sammlung des Hamburger Jugendservers
Im Internet sind Dienste zu finden, die eine Zimmervermittlung gegen Gebühr anbieten. Unbedingt vorzuziehen sind Angebote, bei denen die Gebühr erst bei erfolgreicher Vermittlung fällig wird.
Überprüfen Sie, ob die Internetseite des Wohnungsanbietenden das gesetzlich vorgeschriebene Impressum hat. Das Impressum muss u. a. den Namen, die Adresse und Kontaktdaten des Internetseitenbetreibenden enthalten. Prüfen Sie, ob Sie unter der angegebenen Telefonnummer jemanden erreichen.
Es ist zwar üblich, dass eine Mietkaution verlangt wird, diese sollten Sie aber nicht bezahlen, ohne die Wohnung/das Zimmer gesehen und den Schlüssel erhalten zu haben.
Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen!
Jugendherbergen in Hamburg
- dem Einwohnermeldeamt / Service Hamburg
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Information und Terminbuchung - Ihrer Schule
- Ihrer Personalsachbearbeitung
- Ihrer Bank, sofern Sie über ein deutsches Bankkonto verfügen
- nicht ohne Mietvertrag einziehen!
Bitten Sie Ihre Betreuungslehrkraft, einen Blick auf den Vertrag zu werfen, bevor Sie ihn unterschreiben. - bei der Übernahme der Wohnung / des Zimmers jemanden mitnehmen.
Werden beim Auszug Mängel beanstandet, die schon beim Einzug vorhanden waren, hilft es, wenn jemand bei der Übernahme dabei war. Vielleicht ist Ihre Betreuungslehrkraft so nett und begleitet Sie. Mängel sollten mit Fotos dokumentiert, in einem Übernahmeprotokoll schriftlich festgehalten und von Ihnen und der:dem Vermieter:in mit Unterschrift bestätigt werden. - auch beim Auszug bei der Übergabe der Wohnung / des Zimmers in Begleitung sind.
- die Miete nicht bar zahlen, sondern überweisen.
Wenn Sie bar zahlen, lassen Sie sich jede Zahlung von der vermietenden Person quittieren. - eine möglicherweise zu zahlende Kaution nicht bar zahlen, sondern auf ein auf Ihren Namen eingerichtetes Mietkautionskonto, welches der vermietenden Person verpfändet wird, einzahlen. Auf diese Weise kann die vermietende Person das Geld nicht für andere Zwecke ausgeben.
- einen evtl. Wunsch vorzeitig auszuziehen, frühzeitig der vermietenden Person ankündigen.
Sind Sie sich über einen vorzeitigen Auszug einig, sollten Sie schriftlich vereinbaren, wann genau Sie ausziehen und welche Mieten noch zu zahlen sind.
Wenn es dennoch Probleme gibt und Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) um Hilfe bitten.
Die Gebühr für die Rechtsberatung richtet sich nach Ihren Einkommen. Sie erhalten rechtliche Auskünfte und, falls erforderlich, auch praktische Hilfe und Unterstützung, z. B. durch Schreiben der ÖRA an die Gegenseite.
Für eine Beratung müssen Sie die ÖRA persönlich aufsuchen, Sie benötigen einen Termin. Nehmen Sie alle Unterlagen über Ihr Einkommen (Stipendienvertrag, evtl. Nachweis über Einkommen aus einer Nebentätigkeit) und über die Mietangelegenheit in ausgedruckter Form mit. Auch hier ist es wichtig, dass Sie Ihre Vereinbarungen mit der vermietenden Person beweisen können – am besten durch unterschriebene Dokumente.
Der Antrag ist beim Hamburg Service > Suchbegriff „Wohngeld Neuantrag“ zu stellen.
Sie finden beim Hamburg Service auch einen Link zum Wohngeldrechner, mit dem Sie prüfen können, ob Sie voraussichtlich Anspruch auf Wohngeld haben.