Assistenzzeiten an Schulen > in Hamburg > Infos für die FSA > 2. Jahr
Falls Sie im laufenden Schuljahr als Fremdsprachenassistenzkraft (FSA) in Hamburg eingesetzt sind und Interesse daran haben, ein weiteres Jahr als FSA tätig zu werden, beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise:
- Die Verlängerung Ihrer laufenden Assistenzzeit über den in Ihrem Stipendienvertrag genannten letzten Tag der Assistenzzeit hinaus, ist nicht möglich.
Sollte Ihre Schule Ihnen im Anschluss an die Assistenzzeit einen Honorarvertrag bis zu den Sommerferien anbieten, beachten Sie bitte, dass Ihr Versicherungsschutz PAD-PLUS mit Ablauf der Assistenzzeit endet. Die private Verlängerung auf eigene Kosten ist nur für touristische Zwecke möglich. Ohne die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes benötigen Sie für einen Honorarvertrag eine Arbeitserlaubnis.
- Ein 3. Jahr als FSA im selben Land ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Vermittlungschancen
Erstbewerber:innen werden mit Priorität vermittelt.
Englisch- und französischsprachige Zweitbewerber:innen haben gute Aussichten auf erneute Vermittlung. Die Anzahl der spanischen FSA, die für ein zweites Jahr zugelassen werden, ist seitens der spanischen Regierung limitiert.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Sachbearbeitung2. Spalte, Referat VB im PAD.
Regionaler Einsatzwunsch / Einsatz an derselben Schule
Im Bewerbungsformular können Sie angeben, in welchem Bundesland Sie bevorzugt die zweite Assistenzzeit verbringen möchten. Sie können auch vermerken, ob Sie an Ihrer jetzigen Einsatzschule bleiben oder z. B. lieber eine andere Schulform kennenlernen möchten.
Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Bundesland Sie eine zweite Assistenzzeit absolvieren können, trifft der PAD.
Sofern der PAD Sie erneut Hamburg zuweist, spricht nichts dagegen, wenn Sie die zweite Assistenzzeit an derselben Schule verbringen, sofern
- Sie und Ihre aktuelle Einsatzschule das wünschen,
- Ihre aktuelle Einsatzschule im kommenden Schuljahr eine Assistenzkraft finanzieren kann und
- Ihre aktuelle Einsatzschule fristgerecht einen Antrag auf Zuweisung einer FSA mit Ihrer Herkunftssprache stellt.
Bewerbung / Bewerbungsfrist
Das Bewerbungsformular, die Information zur Bewerbungsfrist und den Link zum Upload der Bewerbung finden Sie zu gegebener Zeit unter
https://www.kmk-pad.org/programme/fremdsprachenassistenzkraefte/studierende-aus-dem-ausland.html > Zweite Assistenzzeit.
Die Benachrichtigung über den Erfolg Ihrer Bewerbung erhalten Sie voraussichtlich ab Juni vom PAD.
Nachfragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an die für Ihr Herkunftsland zuständige Sachbearbeitung2. Spalte, Referat VB im PAD.
Beginn der zweiten Assistenzzeit
Der Programmbeginn wird bundesweit einheitlich auf Mitte September festgelegt, siehe
Termine. Wurde der Beginn für das kommende Schuljahr noch nicht veröffentlicht, können Sie sich beim
PAD2. Spalte, Referat VB erkundigen.
In Hamburg stehen in begrenztem Umfang Mittel zur Verfügung, um FSA im zweiten Jahr einen frühzeitigen Beginn zum 01. September zu ermöglichen. Sofern Sie daran interessiert sind, die zweite FSA-Zeit bereits am 1. September zu beginnen, melden Sie dies bitte der zuständigen Sachbearbeitung der Hamburger Schulbehörde (siehe linke Spalte).
Visum
FSA aus
visumspflichtigen Drittstaaten, die Deutschland nach der ersten Assistenzzeit verlassen, können für die zweite Assistenzzeit erneut visumsfrei einreisen und innerhalb von 90 Tagen nach Einreise eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Sofern Sie den Sommer in Deutschland verbringen möchten, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig in der zuständigen Ausländerabteilung nach den Möglichkeiten der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis.
Versicherung
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Zeit zwischen der Beendigung der jetzigen Assistenztätigkeit bis zum Beginn der neuen Assistenzzeit
nicht über den PAD-PLUS-Reiseschutz versichert sind.
Wenn Sie in dieser Zeit keiner Beschäftigung nachgehen, können Sie bei der Bernhard-Assekuranzmakler GmbH & Co. KG auf eigene Kosten eine
Verlängerung des aktuellen Versicherungsschutzes für touristische Zwecke beantragen.
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