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FSA-ProgrammWillkommen in Hamburg!
Die Kolleg:innen an Ihrer Schule und Ihre Schüler:innen freuen sich schon lange auf Sie und werden Sie bestimmt freudig willkommen heißen. Am Anfang Ihrer Tätigkeit erwartet Sie aber auch etwas Bürokratie. Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen eine Orientierung geben, was zu Beginn Ihres Einsatzes zu erledigen ist.

Für den Erhalt der Stipendienzahlung

Um die Überweisung des Stipendiums veranlassen zu können, benötigt die zuständige Personalsachbearbeitung möglichst bald nach Ihrem Eintreffen in Hamburg:

Was? An wen?
Nachweis über Masernschutz
im Original
bitte am ersten Schultag in der Schule vorlegen.
Identitätsnachweis
Reisepass oder Personalausweis
Bitte legen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis in der Schule vor.
Der Ausweis wird fotokopiert und die Schulleitung wird die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original bestätigen. Die Schule wird dann die Kopie an die Personalabteilung übermitteln.
Es wird keine Kopie der Aufenthaltserlaubnis von FSA aus Nicht-EU-Ländern benötigt. Es geht nur darum, einen Nachweis der Identität zu erbringen.
Adresse und Bankverbindung
Sie können Ihre Adresse und Bankverbindung (IBAN und BIC) formlos per E-Mail an Ihre Personalsachbearbeitung übermitteln.
Wenn Sie diese Daten lieber nicht per E-Mail senden möchten, können Sie stattdessen das Formular P10.150 ausfüllen. Ihre Betreuungslehrkraft oder das Schulbüro wird Ihnen behilflich sein, das ausgedruckte Formular per Post an Ihre Personalsachbearbeitung zu senden. Die Personalnummer können Sie frei lassen.
FSA, deren Stipendium vom PAD ausgezahlt wird, erhalten vom PAD Hinweise zur Übermittlung der Bankverbindung.
Dies erledigt die Schule für Sie:
Antrittsmeldung Intranet Vordruck PS 73a - Das Öffnen des Formulars auf privaten Endgeräten erfordert Zugangsdaten. Bitte geben Sie Ihre eduPort Zugangsdaten ein.

FSA, die ein zweites Assistenzjahr an einer allgemeinbildenden Schule in Hamburg verbringen, werden gebeten, ihrer Personalsachbearbeitung zu bestätigen, dass Bankverbindung und Adresse seit der letzten Assistenzzeit unverändert sind bzw. die neuen Daten zu melden.
Den Masernschutz müssen sie nicht erneut nachweisen, Antrittsmeldung und Identitätsnachweis sind auch im zweiten Jahr erforderlich.

Einwohnerrechtliche Anmeldung

Dies betrifft alle FSA, die vor Beginn der Assistenzzeit im Ausland oder in einem anderen Bundesland gewohnt haben.

Laut Bundesmeldegesetz müssen Sie Ihre neue Adresse innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Hamburg Service (ehemals Kundenzentrum) melden. Das Buchen eines Termins reicht zur Einhaltung der Frist aus.
Zur Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie vom Hamburg Service die Meldebescheinigung.
Die Anmeldung ist gebührenpflichtig, eine Befreiung von den Gebühren ist für FSA leider nicht möglich.

Information und Terminbuchung

Beantragung eines Aufenthaltstitels

Dies betrifft nur FSA aus visumspflichtigen Drittstaaten

FSA aus bestimmten visumspflichtigen Drittstaaten dürfen sich maximal 90 Tage ohne Visum in Deutschland aufhalten. ACHTUNG: die Frist läuft ab Einreise in Deutschland – nicht erst mit Beginn der Assistenzzeit. Sofern Sie noch kein Visum für die gesamte Dauer der Assistenzzeit besitzen, sollten Sie den Aufenthaltstitel schnellstmöglich nach der Einreise in Deutschland beantragen, denn von der Terminbuchung bis zum Erhalt des Aufenthaltstitels können Wochen vergehen! Bitte bewahren Sie alle Dokumente, die den Zeitpunkt Ihrer Einreise beweisen, bis zum Erhalt der Aufenthaltserlaubnis auf.
Die Ausstellung eine Aufenthaltstitels ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Als Empfänger:in eines Stipendiums aus öffentlichen Mitteln sind Sie aber von der Gebühr befreit.
Unter Elektronischer Aufenthaltstitel finden Sie Informationen rund um die Beantragung eines Aufenthaltstitels.

Terminbuchung

Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung in Hamburg gemeldet sein müssen. Auch wenn es sinnvoll ist, sich frühestmöglich um einen Termin zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zu bemühen, sollten Sie daher sicherstellen, dass der Termin nicht vor Ihrer einwohnerrechtlichen Anmeldung liegt.

Einen Termin buchen Sie bitte über den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis Hamburg.
Sie geben dort Ihre Personaldaten und einige Informationen über den Zeitpunkt und Zweck Ihrer Einreise ein. Bei folgenden Fragen geben Sie bitte unbedingt die nachfolgend genannten Antworten an:

  • Warum brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis?
    Kreuzen Sie bitte „aus einem anderen Grund“ an und geben Sie in dem sich zusätzlich öffnenden Feld „Einsatz als Fremdsprachenassistenzkraft an einer Hamburger Schule (Stipendium)“ ein.
  • Wie finanzieren Sie Ihr Leben?
    Kreuzen Sie bitte „sonstiges“ an und geben Sie in dem sich zusätzlich öffnenden Feld „Ich habe ein Stipendium der Hamburger Schulbehörde.“ ein.
    Sofern zutreffend, können Sie zusätzlich „Ich bekomme Geld von meiner Familie“ ankreuzen.
  • Wahl der Behörde
    Kreuzen Sie bitte „Bezirksamt“ an.
  • Letzte Frage im Formular: Wenn Sie uns noch etwas sagen möchten…
    Bei Bedarf können Sie eintragen, dass Sie eine Fiktionsbescheinigung benötigen, um in den Weihnachtsferien nach Hause reisen zu können.

Nach dem Absenden Ihrer Daten werden Sie auf eine Terminbuchungsseite weitergeleitet.

Wichtige Unterlagen

Vermutlich erhalten Sie nach dem Absenden einen Hinweis, welche Unterlagen bei der Antragstellung vorzulegen sind. Falls das nicht der Fall ist, nehmen Sie bitte auf jeden Fall folgende Dokumente zum Termin mit:

  • Antragsformular „Erteilung eines Aufenthaltstitels“
    Falls Ihnen das Formular nicht übermittelt wurde, können Sie es unter https://www.hamburg.de/innenbehoerde/vordrucke/ herunterladen, um es in Ruhe zu Hause auszufüllen.
  • Ihren Reisepass,
  • einen Nachweis über den Zeitpunkt Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland (z. B. Einreisestempel im Reisepass)
  • Nachweis der Krankenversicherung (finden Sie in Ihrem Leitz-Ordner)
  • Kopie Ihres Mietvertrages
  • biometrisches Passbild
  • Ihren Stipendienvertrag (finden Sie in Ihrem Leitz-Ordner)
  • das Merkblatt Informationen zur Vorlage bei Ausländerbehörden
    Dieses Merkblatt ist für Ihren Aufenthaltsstatus sehr wichtig, denn es erläutert u. a., dass Sie nicht Arbeitnehmer:in sind und keinen Lohn und kein Gehalt, sondern ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten und deswegen keine Arbeitsgenehmigung benötigen.
  • die Bestätigung über die Gebührenbefreiung (finden Sie in Ihrem Leitz-Ordner)

Das Antragsformular „Erteilung eines Aufenthaltstitels“ enthält u. a. die nachfolgend genannten 3 Fragen, die Sie bitte folgendermaßen beantworten:

  • Zweck des Aufenthaltes im Bundesgebiet
    Einsatz als Fremdsprachenassistenzkraft im Fremdsprachenunterricht an einer Hamburger Schule
  • Arbeitgeber/Studienanstalt
    Kein Beschäftigungsverhältnis, kein Arbeitgeber – Stipendiat der Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung, Einsatz an einer Hamburger Schule
  • Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten?
    Stipendium aus öffentlichen Mitteln
Eröffnung des Bankkontos

Dies betrifft nur FSA, die noch kein europäisches SEPA-Konto haben

Das Stipendium kann nur auf ein europäisches SEPA-Konto überwiesen werden. Sie müssen selbst Kontoinhaber:in sein.

Sofern Sie noch kein europäisches SEPA-Konto haben, können Sie ein Konto bei einem deutschen Bankinstitut eröffnen.
Zur Kontoeröffnung benötigen Sie u. a. Ihr Personaldokument, den Stipendienvertrag, die Meldebescheinigung und ggf. das Visum/den Aufenthaltstitel bzw. eine Fiktionsbescheinigung.
Es ist möglich, dass die Bank bei Kontoeröffnung Ihre nationale Taxpayer Identification Number (TIN) erfragt. Nachfolgend genannte Internetseiten helfen Ihnen herauszufinden, wie die Bezeichnung der TIN in Ihrem Land lautet, wo Sie sie finden und wie Sie sie ggf. beantragen können:

Manche Bankinstitute bieten bessere Konditionen für Studierende an. Sofern Sie noch in Ihrem Heimatland an einer Universität immatrikuliert sind, sollten Sie deshalb auch einen Nachweis über Ihre Immatrikulation mitnehmen.

Bei der Auswahl des Bankinstituts sollte darauf geachtet werden, dass die IBAN sofort bei Eröffnung des Kontos mitgeteilt und nicht erst Wochen später postalisch übermittelt wird – ohne IBAN kann die Überweisung des Stipendiums nicht veranlasst werden.

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