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Um die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, dürfen Personen, die im schulischen Umfeld mit dieser besonders schutzbedürftigen Personengruppe arbeiten, keine einschlägigen strafrechtlichen Verurteilungen begangen haben.
Damit Sie als Fremdsprachenassistenzkraft (FSA) an einer Hamburger Schule tätig werden können, müssen Sie daher nachweisen, dass Sie nicht wegen kinder- oder jugendschutzrelevanter Straftaten verurteilt wurden. Dazu müssen Sie schon vor dem Beginn ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen.
Je nachdem, welche Nationalität Sie haben, müssen Sie ein „deutsches erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden“ (eFZ) oder ein von Ihrem Heimatland ausgestelltes nationales Äquivalent zum erweiterten Führungszeugnis (nFZ) einreichen.
Das eFZ beinhaltet neben allgemeinen Vorstrafen auch spezifische Eintragungen zu Verurteilungen wegen Sexualdelikten, die im regulären Führungszeugnis nicht aufgeführt werden, wenn sie als geringfügig eingestuft wurden. Dazu zählen beispielsweise Erstverurteilungen, die mit geringfügigen Geldstrafen belegt wurden oder Freiheitsstrafen von weniger als drei Monaten zur Folge hatten.
Die Art des Führungszeugnisses, welches Sie vorlegen müssen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab:
Eine Endbeglaubigung / Apostille ist nicht erforderlich.
Sobald Sie das Dokument erhalten haben, legen Sie bitte einen Scan in Ihren persönlichen Leitz-Ordner. Wir werden den Scan datenschutzkonform an Ihre Schule übermitteln.
Das Original bringen Sie bitte mit nach Hamburg und geben es in Ihrer Einsatzschule ab. Die Schule wird es für Sie an die zuständige Personalsachbearbeitung senden.
Sie benötigen drei Dokumente:
- Antragsformular
In Ihrem persönlichen Leitz-Ordner finden Sie ein Dokument mit dem Dateinamen „eFZ_Antrag_[Nachname]_[Vorname]“. Dieses Antragformular ist soweit wie möglich vorausgefüllt.
Bitte kontrollieren Sie alle Einträge auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ergänzen oder korrigieren Sie diese gegebenefalls:- Das Feld „Aktenzeichen / File No. / Numéro de dossier“ lassen Sie bitte frei.
- Bitte tragen Sie Ihren Namen so ein, wie er in Ihrem Pass steht, keinen Spitznamen. Einen Geburtsnamen tragen Sie nur ein, wenn er vom Familiennamen abweicht – ansonsten bleibt das Feld leer.
- Falls Sie mehr als eine Staatsangehörigkeit besitzen, geben Sie bitte alle Nationalitäten an.
- Drucken Sie das Dokument aus.
- Aufforderung gemäß § 30 a Absatz 2 BZRG
Sie finden die Aufforderung zur Vorlage eines eFZ ebenfalls in Ihrem persönlichen Leitz-Ordner. Der Dateiname lautet „eFZ_30aBZRG_[Nachname]_[Vorname]“. Bitte drucken Sie dieses Schreiben aus. - Infoblatt Gebührenbefreiung Führungszeugnis
Im Leitz-Ordner „_Info_fuer_alle_FSA“ befindet sich das Informationsschreiben des PAD „eFZ_PAD_Informationsblatt_Gebuehrenbefreiung“. Bitte drucken Sie auch diese pdf-Datei aus.
Amtliche Bestätigung Ihrer Identität
Bitte gehen Sie mit dem ausgefüllten und ausgedruckten Antragsformular zu einer behördlichen Stelle, wie einer Polizeiwache, dem Rathaus, einer Botschaft, einem Konsulat oder einem Notar. Legen Sie den Antrag zusammen mit Ihrem Identitätsnachweis (z.B. Reisepass) vor und unterschreiben auf der Linie neben „Unterschrift der antragstellenden Person“. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Unterschrift nicht in das darüberliegende Feld hineinragt, da das Formular später elektronisch ausgelesen wird.
Im roten Kasten unterhalb Ihrer Unterschrift bestätigt die Amtsperson, dass wirklich Sie selbst den Antrag unterschrieben haben und die Übereinstimmung der Daten im Formular mit Ihrem Reisepass.

Versand per Post
Sobald Ihre Identität auf dem Formular bestätigt wurde, senden Sie die drei Dokumente (s.o.) per Post an das
Bundesamt für Justiz
Internationale Registerangelegenheiten
53094 Bonn
Deutschland
Sie müssen den Dokumenten kein Anschreiben beifügen.
Der Antrag kann nicht per Upload, E-Mail oder Fax übermittelt werden.

Die Beantragung ist gebührenfrei
Im Formular werden Sie aufgefordert, die Gebühr für die Ausstellung des eFZ an das Bundesamt für Justiz (BfJ) zu überweisen. Als FSA sind Sie von der Zahlung der Gebühr befreit – bitte überweisen Sie daher kein Geld. Im Formular ist bereits vermerkt, dass Sie von der Gebühr befreit sind.

Fertig
Das eFZ wird vom BfJ direkt an das Referat Europa und Internationales der Hamburger Schulbehörde gesandt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 6 bis 8 Wochen.
Sobald das eFZ eingetroffen ist, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung und können bei Bedarf einen Scan des Dokuments aus Ihrem persönlichen Leitz-Ordner herunterladen. Ihre Einsatzschule erhält ebenfalls auf datenschutzkonformen Weg einen Scan. Das Originaldokument wird in unserer Behörde zur Akte genommen.
Im Rahmen der Antragstellung können Sie Dokumente hochladen. Bitte laden Sie auf jeden Fall folgende Dokumente hoch:
- Anforderungsschreiben
(liegt als pdf-Datei in Ihrem persönlichen Leitz-Ordner, Dateiname: „eFZ_Antrag_[Nachname]_[Vorname]“) - Informationsblatt zur Gebührenbefreiung
(liegt als pdf-Datei im Leitz-Ordner „_Info_fuer_alle_FSA“ unter dem Namen „eFZ_PAD_Informationsblatt_Gebuehrenbefreiung“)
ACHTUNG: Sollten es im Online-Verfahren nicht möglich sein, anzugeben, dass Sie von der Zahlung der Gebühr befreit sind, brechen Sie den Vorgang bitte ab. Eine bereits bezahlte Gebühr kann nicht erstattet werden. Wählen Sie in diesem Fall die Methode „Antrag per Post“.
Vermutlich müssen Sie für die Beantragung des eFZ einen Termin bei der Meldebehörde buchen (in Hamburg über die Schaltfläche „Jetzt einen Termin buchen“ beim Hamburg Service). Mit der Terminbestätigung erhalten Sie Hinweise, welche Unterlagen bei der Antragstellung vorzulegen sind.
Bitte nehmen Sie zum Termin auf jeden Fall folgende Dokumente mit:
- Reisepass
- Anforderungsschreiben
(liegt als pdf-Datei in Ihrem persönlichen Leitz-Ordner, Dateiname: „eFZ_Antrag_[Nachname]_[Vorname]“) - Informationsblatt zur Gebührenbefreiung
(liegt als pdf-Datei im Leitz-Ordner „_Info_fuer_alle_FSA“, Dateiname: „eFZ_PAD_Informationsblatt_Gebuehrenbefreiung“)
Das Antragsformular „eFZ_Antrag_[Nachname]_[Vorname]“ benötigen Sie bei einer persönlichen Beantragung in einer deutschen Meldebehörde nicht.
FAQ
Das europäische Führungszeugnis enthält nicht nur Auskünfte aus dem deutschen Strafregister, sondern auch aus dem Strafregister Ihres Herkunftslandes.
Wenn Sie nicht angeben, dass Sie von der Gebühr befreit sind und das Informationsblatt zur Gebührenfreiheit nicht vorlegen, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Eine Erstattung bereits gezahlter Gebühren ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Behörde oder Polizeidienststelle in Ihrem Heimatland für die amtliche Bestätigung Ihrer Identität möglicherweise eine Gebühr erhebt. Diese Kosten können wir leider nicht erstatten.
In Spanien und Italien kann es vorkommen, dass die Behörde sich weigert, ein Dokument zu unterschreiben, dessen Sprache sie nicht versteht. In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Versuchen Sie es erneut bei einer anderen Behörde und erklären die Situation. Weisen Sie darauf hin, dass die Behörde nur bestätigen muss, dass Ihre Personendaten mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen. Dies dient dem Schutz Ihrer sensiblen Daten vor unbefugter Anforderung.
- Senden Sie den Antrag ohne amtliche Bestätigung an das BfJ und fügen Sie zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses bei.
In Hamburg ist die Vorlage des eFZ zwingend erforderlich.
Waren Sie im letzten Schuljahr in einem anderen deutschen Bundesland tätig und haben dort ein eFZ vorgelegt, nennen Sie uns bitte die Kontaktperson der dortigen Schulbehörde (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Wir werden dann bei der anderen Behörde anfragen, ob Ihr eFZ dort vorliegt und keine Einträge enthält. Erhalten wir eine Bestätigung, müssen Sie kein neues eFZ vorlegen. Wir informieren Sie, sobald wir eine Rückmeldung von der anderen Behörde erhalten haben.
Dasselbe gilt, wenn sich Ihre zweite Assistenzzeit nicht unmittelbar an die vorherige anschließt.
Da das BfJ ein eFZ zur Vorlage bei einer Behörde nicht an Sie, sondern direkt an die Hamburger Schulbehörde sendet, ist es normal, dass Sie von dort nichts hören. Nur wenn es Probleme mit der Ausstellung des eFZ gibt, wird das BfJ Sie kontaktieren.
Sobald Ihr eFZ hier eintrifft, infomieren wir Sie per E-Mail und legen einen Scan in Ihre Leitz-Cloud.
Fehlt das eFZ zwei Wochen nach Ihrem Antritt noch immer, kann der Stipendienvertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung durch die Behörde gekündigt werden. Aufwendungen wie bspw. Reisekosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Enthält Ihr Führungszeugnis einen Eintrag, entfällt die Geschäftsgrundlage für den Stipendienvertrag, Sie können die Assistenzzeit nicht antreten und erhalten weder Stipendienzahlungen noch Versicherungsschutz. Aufwendungen wie bspw. Reisekosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
In Hamburg ist die Vorlage eines aktuellen nFZ zwingend erforderlich.
Waren Sie im letzten Schuljahr in einem anderen deutschen Bundesland tätig und haben dort ein nFZ vorgelegt, nennen Sie uns bitte die Kontaktperson der dortigen Schulbehörde (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Wir werden dann bei der anderen Behörde anfragen, ob Ihr nFZ dort vorliegt und keine Einträge enthält. Erhalten wir eine Bestätigung, müssen Sie kein neues nFZ vorlegen. Wir informieren Sie, sobald wir eine Rückmeldung von der anderen Behörde erhalten haben.
Dasselbe gilt, wenn sich Ihre zweite Assistenzzeit nicht unmittelbar an die vorherige anschließt.
Fehlt das nFZ zwei Wochen nach Ihrem Antritt noch immer, kann der Stipendienvertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung durch die Behörde gekündigt werden. Aufwendungen wie bspw. Reisekosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Enthält Ihr Führungszeugnis einen Eintrag, entfällt die Geschäftsgrundlage für den Stipendienvertrag, Sie können die Assistenzzeit nicht antreten und erhalten weder Stipendienzahlungen noch Versicherungsschutz. Aufwendungen wie bspw. Reisekosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
