Private Kranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung

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PAD-PLUS-Reiseschutz

Für alle in Deutschland eingesetzten Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) werden durch Vermittlung der Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH folgende Versicherungen abgeschlossen:

  • private Reisekrankenversicherung
    mit eingeschränkten Leistungen. Diese Versicherung deckt die Kosten für ärztliche Konsultationen und Medikamente im akuten Krankheitsfall.
  • private Haftpflichtversicherung
  • private Unfallversicherung

Versicherer ist die Würzburger Versicherungs-AG.

Weitere Informationen zum Versicherungsumfang sind der Internetseite der Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH zu entnehmen.
Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH

Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt

  • innerhalb Deutschlands und der EU einschließlich Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island,
  • während der Schulferien für Urlaubsaufenthalte im Heimatland, maximal aber 6 Wochen während der gesamten Assistenzzeit.
Bezahlung des Versicherungsbeitrags

Der Versicherungsbeitrag wird von der Behörde für Schule und Berufsbildung direkt an die Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH gezahlt. Sie müssen die Beiträge nicht selbst überweisen.

Versicherungskarte
Eine Plastikkarte mit Speicher-Chip gibt es für PAD-PLUS Versicherte nicht. Sie erhalten aber über die Schulbehörde ein pdf-Dokument mit der Abbildung einer Versicherungskarte zum Ausdrucken und Zuschneiden im Scheckkartenformat.
Mit der PAD Web-App haben Sie Ihre Versicherungskarte immer digital griffbereit.
Besuch einer medizinischen Praxis
Sie müssen die Versicherungskarte nicht vorlegen, um eine ärztliche Beratung oder Behandlung zu erhalten. Die Informationen auf der Karte helfen Ihnen aber, über die Art und den Umfang Ihrer Versicherung zu informieren. Es ist also eine gute Idee, sie im Portemonnaie oder digital dabei zu haben.
Krankenhausaufenthalt
Was ist zu beachten, wenn Sie stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen:

  • Sie müssen die Versicherungskarte nicht vorlegen, um eine Krankenhausbehandlung zu erhalten. Die Karte hilft aber, das Krankenhaus über Art und Umfang Ihrer Versicherung zu informieren, so dass keine Leistungen in Rechnung gestellt werden, die nicht versichert sind. Es ist also eine gute Idee, sie im Portemonnaie oder digital dabei zu haben, insbesondere für den Fall, dass Sie unerwartet ins Krankenhaus müssen.
  • ACHTUNG: Die Krankenhausbehandlung erfolgt zum allgemeinen Pflegetarif, versichert ist nur die Unterbringung im Mehrbettzimmer. Eine privatärztliche Behandlung oder ein Einzelzimmer sind nicht durch die Versicherung gedeckt.
  • Das Krankenhaus wird bei Ihrer Aufnahme die Versicherung informieren. Üblicherweise rechnet das Krankenhaus die Kosten direkt mit der Versicherung ab. Sie erhalten dann keine Rechnung für die Krankenhausbehandlung.
  • Neben den Kosten für die Behandlung ist im Krankenhaus eine Gebühr für die stationäre Aufnahme (Bettwäsche, Essen etc.) zu zahlen. Diese Zuzahlung beträgt 10 Euro täglich (für maximal 28 Tage im Kalenderjahr) und ist direkt im Krankenhaus zu bezahlen. Diese Gebühr gleicht die häusliche Ersparnis aus und wird nicht von der Versicherung erstattet.
  • Bei geplanten Krankenhausaufenthalten informieren Sie bitte so früh wie möglich die Versicherung .
Medikamente
Medikamente müssen Sie in der Apotheke in voller Höhe bezahlen.

  • Wurde das Medikament ärztlich verordnet, wird das Rezept von der Apotheke gestempelt und Ihnen wieder ausgehändigt. Sie können es bei der Versicherung zur Erstattung einreichen.
  • Arzneimittel, die man ohne ärztliche Verordnung kaufen kann (z. B. Medikamente für Erkältungsbeschwerden), werden in der Regel nicht von der Krankenkasse erstattet, auch wenn Sie dafür ein Rezept erhalten haben.
  • Medikamente, die Sie ohne Rezept kaufen, werden nicht erstattet.
  • Die Erstattung von Kosten für Medikamente erfolgt nicht in voller Höhe. Es wird für jedes Medikament ein Eigenanteil i. H. v. 10 %, mindestens aber 5 und maximal 10 Euro abgezogen.
Kostenerstattung

Rechnungen für ärztliche Behandlungen erhalten Sie selbst (nicht die Versicherung). Das bedeutet, Sie müssen grundsätzlich die Rechnung selbst bezahlen. Die Rechnung reichen Sie aber – ebenso wie Rezepte für in der Apotheke bezahlte Medikamente – per PAD Web-App bei der Versicherung zur Erstattung ein. Alternativ zur PAD Web-App können Sie ein Online-Formular ausfüllen.

Ärztliche Rechnungen sind grundsätzlich sofort zu bezahlen. Die meisten Ärzt:innen oder Abrechnungsstellen räumen aber einige Tage Zahlungsfrist ein.
Bei größeren Rechnungsbeträgen, die Sie nicht auslegen können, reichen Sie die Rechnung schnellstmöglich bei der Versicherung zur Erstattung ein und bitten Sie den Absender der Rechnung (ärztliche Praxis bzw. Abrechnungsstelle) um eine verlängerte Zahlungsfrist.

Fragen zur Versicherung
Fragen zur Versicherung richten Sie bitte an die Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH.

Nennen Sie den Tarif „PAD PLUS Reiseschutz“ und Ihre Versicherungsnummer. Bei telefonischer Beratung sollten Sie sich den Namen der Person, mit der Sie sprechen, notieren.

Private Verlängerung
Wenn Sie im direkten Anschluss an Ihre Assistenzzeit noch privat in Deutschland bleiben möchten, ohne eine berufliche Tätigkeit (Festanstellung, Minijob, Aushilfe etc.) auszuüben, können Sie für maximal 90 Tage die Verlängerung des PAD-PLUS-Reiseschutzes beantragen. Die Kosten für die Verlängerung tragen Sie selbst.
Den Antrag stellen Sie bitte rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Assistenzzeit.

zur Antragstellung

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