Assistenzzeiten an Schulen > in Hamburg > Info für die Schulen > Einsatzbereiche
- Team-Teaching gemeinsam mit der Fachlehrkraft,
- Übernahme von Kleingruppen oder Unterrichtsabschnitten,
- Rollenspiele und Simulation mündlicher Prüfungssituationen oder Bewerbungsgespräche,
- Vermittlung von Landeskunde,
- Betreuung, Beratung und Förderung einzelner SuS,
- Erstellung von Unterrichtsmaterialien,
- Durchführung von Projekten,
- Mitarbeit bei der Vorbereitung von Prüfungen.
- Geographie, Geschichte, Politik
Unterrichtseinheiten zu landeskundlichen Themen, - Sport
Vorstellung von Sportarten oder Volkstänzen, die hierzulande kaum verbreitet sind (Softball, Cricket, Lacrosse, Flamenco, Ceílídh dance u. ä.), - Musik
Vorstellung typischer Musik bzw. Musikinstrumente des Herkunftslandes und Einübung traditioneller Lieder.
- regelmäßige Sprechstunden für Schüler:innen (z. B. Hilfe bei Referaten, Sprachproblemen, landeskundlichen Fragestellungen etc.),
- Angebot eines Clubs oder einer AG, z. B. conversation club, Film-Club, Koch-AG, Theater- oder Fußball-AG, Lesezirkel,
- Feiern landesspezifischer Ereignisse mit den Schüler:innen (Deutsch-Französischer Tag, St. Patrick‘s Day, Thanksgiving),
- Hilfe beim Aufbau von Schulpartnerschaften, Schüler:innenaustauschen und Netzwerken, Unterstützung bestehender Aktivitäten,
- Etablierung von E-Mail- oder Chat-Freundschaften der Schüler:innen,
- Vorbereitung von Klassen- oder Projektfahrten.
Insbesondere extracurriculare Aktivitäten führen die FSA nach einer Eingewöhnungsphase bevorzugt selbständig durch, ohne dass eine Lehrkraft im Raum ist, um den Schüler:innen die Hemmungen zu nehmen, sich in der Fremdsprache auszuprobieren.
Bitte beachten Sie aber, dass „selbständig“ nicht „verantwortlich“ bedeutet. Die FSA sind weder verantwortlich für den Lernerfolg der Schüler:innen, noch haben sie eine Aufsichtspflicht während extracurricularer Aktivitäten. Die Schule behält durchgängig die Verantwortung. Es muss sichergestellt werden, dass die FSA jederzeit eine Lehrkraft um Rat oder Unterstützung bitten kann.
Die Teilnahme an Klassenfahrten ist sehr wünschenswert, allerdings kann die Behörde keine Mittel zur Übernahme von Reise- oder Aufenthaltskosten bereitstellen. Eine verantwortliche Aufsicht dürfen FSA während Schulausflügen oder Klassenfahrten nicht übernehmen.
- bedarfsdeckenden Unterricht erteilen,
- Aufsichten übernehmen,
- Disziplinarmaßnahmen verhängen,
- Noten erteilen oder eigenständig schriftliche Arbeiten korrigieren,
- regelmäßige Vertretung für abwesende Lehrkräfte übernehmen.
Die gelegentliche Übernahme ist nach entsprechender Vorbereitung durch die verantwortliche Lehrkraft möglich, sofern die FSA sich das zutraut.
Weitere Informationen
www.kmk-pad.org > Was macht eine FSA?